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	<title>Befangenheitsantrag Archive - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Schöffe schrammt am Befangenheitsantrag vorbei</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheit-des-schoeffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Aug 2020 15:31:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Befangenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Befangenheitsantrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schwein gehabt! Befangenheitsantrag war nicht nötig. Auch Schöffen können wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnt werden. Nach vier Hauptverhandlungsterminen in einem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheit-des-schoeffen/">Schöffe schrammt am Befangenheitsantrag vorbei</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_9760" aria-describedby="caption-attachment-9760" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-9760 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Oliver-Marson-240x300.jpg" alt="Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt, Befangenheit eines Schöffen" width="240" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-9760" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Schwein gehabt! Befangenheitsantrag war nicht nötig.</h2>
<p>Auch Schöffen können wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnt werden. Nach vier Hauptverhandlungsterminen in einem <strong>Strafverfahren</strong> vor einer <strong>Jugendkammer</strong> des Landgerichtes Berlin wegen des Verdachtes <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__255.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">räuberischer Erpressung</a> erschien ein Schöffe  unentschuldigt nicht zum 5. Hauptverhandlungstermin. Damit ist der Prozess geplatzt und muss neu aufgerollt werden.</p>
<h3><strong>Der fehlende Schöffe</strong></h3>
<p>Einer der beiden Schöffen erschien nicht zum Hauptverhandlungstermin. Telefonisch konnte der Schöffe nicht erreicht weden. Nachfragen bei der Schöffengeschäftsstelle des Landgerichts verliefen negativ. Ein Anruf des Vorsitzenden Richters beim Arbeitgeber ergab, dass man &#8222;aus familiären Gründen&#8220; kurzfristig Urlaub für eine Woche genehmigt habe. Damit blieben alle möglichen Versuche der Kontaktaufnahme erfolglos. Der 5. Hauptverhandlungstermin musste aufgehoben werden. Auf Grund der kurz danach ablaufenden Unterbrechungsfrist war nunmehr eine Fortführung der Hauptverhandlung nicht mehr möglich.</p>
<h3>Befangenheit des Schöffen</h3>
<p>Hätte die Hauptverhandlung fortgesetzt und das Verfahren nicht ausgesetzt werden müssen, wäre gegen den Schöffen ein Befangenheitsantrag die Folge gewesen. Denn eine Befangenheit des Schöffen liegt vor, wenn er ohne jede Entschuldigung die Ausübung seines Richteramtes verweigert (Ungeeignetheit). Außerdem lässt ein solches Verhalten Zweifel an seiner <strong>Unparteilichkeit</strong> aufkommen.</p>
<h3><strong>Der eingeschlafene Schöffe</strong></h3>
<p>Nicht nur bei unentschuldigt fehlenden Schöffen, sondern auch bei schlafenden Schöffen kann ein Befangenheitsgrund vorliegen. In einem kürzlich von uns bearbeitetem Fall hat unser Mandant mit Erfolg eine<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheit-der-schoeffin-wegen-schlaf-in-der-hauprverhandlung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Schöffin abgelehnt, die in der Hauptverhandlung eingeschlafen war</a>.</p>
<h3><strong>Die Eignungsvoraussetzungen für das Schöffenamt</strong></h3>
<p>Zu den grundsätzlichen Eignungsvoraussetzungen eines Schöffen lesen Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/schoeffen-wegen-befangenheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> weiter.</p>
<h3><strong>Die Befangenheit von Berufsrichtern und Staatsanwälten<br />
</strong></h3>
<p>Auch Berufsrichter kann der Angeklagte wegen Befangenheit ablehnen. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/befangenheit-der-richter-und-befangenheitsantrag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> und<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/die-befangenheit-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Befangenheitsantrag gegen Richter im Weidener Mordprozess</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheitsantrag-gegen-richter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2016 05:43:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Befangenheitsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Tötungsdelikte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Befangenheitsantrag wegen Interview vor Prozessbeginn Ein Fernsehinterview eines Mitglieds der 1. Schwurgerichtskammer war Anlass für einen Befangenheitsantrag in dem Weidener [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheitsantrag-gegen-richter/">Befangenheitsantrag gegen Richter im Weidener Mordprozess</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_397" aria-describedby="caption-attachment-397" style="width: 255px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-397" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/04/U.D.-e1366705812131-255x300.jpg" alt="Rechtsanwalt, Befangenheitsantrag, Berlin, Weiden Strafrecht,, Strafprozess, Besorgnis der Befangenheit Misshandlung, Totschlag, Mord, Zeugin" width="255" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-397" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Befangenheitsantrag wegen Interview vor Prozessbeginn</h2>
<p><a href="https://www.otv.de/mediathek/tag/landgericht-weiden/video/prozessauftakt-wegen-kindstoetung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ein Fernsehinterview</a> eines Mitglieds der 1. Schwurgerichtskammer war Anlass für einen <strong>Befangenheitsantrag</strong> in dem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/lg-weiden-misshandlung-und-totschlag-eines-neunjaehrigen-jungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weidener Strafverfahren </a>wegen Totschlags bzw. Mordes eines Kindes.</p>
<h3>Sachverhalt zum Befangenheitsantrag</h3>
<p>Am 11.10.2016 gab ein beisitzender Richter  dem Fernsehsender „Oberpfalz TV&#8220; ein Interview. Dieses Interview gab er gegen 8:45 Uhr des 11.10.2016 und somit vor Beginn des Strafprozesses, der auf 9:00 Uhr des gleichen Tages terminiert war. Der ihn interviewende Fernsehjournalist stellte dem Richter folgende Frage zu dem anstehenden Strafprozess: „Was ist das mögliche Strafmaß bei einer Verurteilung?&#8220;</p>
<p>Die Frage beantwortete der Richter Herr  wie folgt: „Bei einer Verurteilung wegen Mordes wäre als Strafe die lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen, im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags wäre eine Freiheitsstrafe  zwischen 5 und 15 Jahre, im besonders schweren Fall auch lebenslänglich möglich.&#8220;</p>
<h3>Die Gründe für den Befangenheitsantrag</h3>
<p>Mein Mandant ließ daraufhin gegen den interviewten Richter einen <strong>Befangenheitsantrag</strong> stellen und begründete ihn im wesentlichen wie folgt.</p>
<h3>Alternativlose verurteilung wegen Totschlag oder Mord</h3>
<p>Die Ausführungen des Richters vermitteln den Eindruck fehlender Objektivität und bereits erfolgter Festlegung auf eine alternativlose Verurteilung entweder wegen <strong>Totschlags</strong> oder <strong>Mordes</strong>. So beinhalten seine Äußerungen lediglich Ausführungen zum unterschiedlichen Strafrahmen bzw. Strafmaß bei diesen beiden Straftatbeständen.</p>
<h3>Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgeschlossen</h3>
<p>Der Eindruck einseitiger Festlegung auf Verurteilung wird auch dadurch hervorgerufen, dass die Ausführungen des Richters eine alternative Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge vermissen lassen.</p>
<p>Auch berücksichtigte der Mandant die völlig allgemein gehaltene Fragestellung des Journalisten.  Dabei wurde ohne jegliche Bezugnahme und Begrenzung auf konkrete Straftatbestände lediglich das mögliche Strafmaß im Falle einer Verurteilung hinterfragt.</p>
<p>In diesem Kontext ist der Mandant der Auffassung, dass ein Richter in jeder Situation eines laufenden Strafverfahrens seine Objektivität und Unparteilichkeit bei Beantwortung der Frage nach außen unter Beweis zu stellen hat. Daraus ergibt sich zwingend die Anforderung an jeden Richter, bei einer &#8211; wie hier – völlig allgemein gehaltenen Fragestellung zum Strafmaß der Antwort durch konkretisierende und ergänzende Angaben einen Inhalt zu verleihen. Nur so können Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit vermieden werden. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.</p>
<h3>Fehlende Unparteilichkeit des Richters</h3>
<p>Unparteilich wäre die Antwort nur dann gewesen, wenn der Richter unmissverständlich klargestellt hätte, dass das Gericht in der noch anstehenden Beweisaufnahme zunächst zu einem Schuldspruch kommen müsse und nur dann eine Verurteilung in Betracht käme. Die Möglichkeit eines Freispruchs wird von dem Richter erst gar nicht erwähnt.</p>
<p>Anschließend und mindestens wäre es erforderlich gewesen zum Ausdruck zu bringen, dass sich das Strafmaß &#8211; sollte ein Schuldspruch erfolgen &#8211; eben auch aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eben nicht nur aus dem für Totschlag und Mord vorgesehenen Strafrahmen ergeben kann.</p>
<h3>Anforderungen an Richter bei öffentlichen Äußerungen</h3>
<p>Kein Richter ist verpflichtet, Fragen in der Öffentlichkeit zu beantworten. Wenn er sich aber dazu entscheidet, ist er dazu verpflichtet, seine Unparteilichkeit unter allen Umständen unter Beweis zu stellen. Gerade deshalb wäre es erforderlich gewesen, der allgemein gehaltenen Fragestellung einen konkretisierenden Antwortinhalt hinzuzufügen.  So aber erweckten die begrenzten Ausführungen den Eindruck, der Richter habe sich schon vor Prozessauftakt und vor Beweisaufnahme festgelegt. Entweder Verurteilung wegen Mordes oder wegen Totschlags, wobei nur noch über das Strafmaß in Abhängigkeit der Anwendung des jeweiligen Straftatbestandes zu entscheiden ist. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge scheint bereits ausgeschlossen.</p>
<h3>Gericht wies Befangenheitsantrag zurück</h3>
<p>Die Gründe, mit dem der  Befangenheitsantrag abgewiesen wurden, fielen knapp aus. So sei der für befangen erklärte Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan der <strong>Pressesprecher</strong> des Gerichts. In dieser Eigenschaft habe er sich öffentlich  geäußert. Das müsse ein verständiger Angeklagter erkennen. Auch habe er im Interview nicht erwähnen müssen, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht käme.  Denn die Anklage ginge von Totschlag aus und der Eröffnungsbeschluss enthalte einen rechtlichen Hinweis. Danach käme auch Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht.</p>
<h3>Befangenheitsantrag und Revision</h3>
<p>Jeder mag seine Meinung zu den Gründen im Befangenheitsantrag und im Beschluss des Gerichts haben. Hier jedenfalls überzeugt die Begründung des Landgerichts weder den <strong>Angeklagten</strong> noch den <strong>Strafverteidiger</strong>. Sollte es notwendig sein, ist das sicherlich ein Thema mit Potential für die <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/rechtsanwalt-in-der-revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Revision vor dem BGH</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/befangenheitsantrag-gegen-richter/">Befangenheitsantrag gegen Richter im Weidener Mordprozess</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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