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	<title>Urkundenunterdrückung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Anklage wegen Urkundenunterdrückung gescheitert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2017 22:38:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anklagemängel]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenunterdrückung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Freispruch vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung  Meinem Mandanten warf die Staastanwaltschaft Urkundenunterdrückung von Postsendungen vor  (§ 274 StGB). Aus Briefkästen eines Mietshauses verschwanden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_7121" aria-describedby="caption-attachment-7121" style="width: 233px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-7121 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2017/09/Webseiten-9-233x300.jpg" alt="Urkundenunterdrückung, Post, Strafrecht, Rechtsanwalt, Berlin" width="233" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-7121" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Freispruch vom Vorwurf der <b>Urkundenunterdrückung </b></h2>
<p>Meinem Mandanten warf die Staastanwaltschaft <b>Urkundenunterdrückung </b>von Postsendungen vor  (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__274.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 274 StGB</a>). Aus Briefkästen eines Mietshauses verschwanden Briefsendungen. Es ging zunächst um vorläufige Zahlungsverbote. Die Mieter sollten von einem Gläubiger veranlasst werden, die Miete nicht an den Vermieter zu zahlen. Anschließend wurden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. Einige der Postsendungen kamen nicht an. Das hatte unangenehme Folgen für die Mieter, die nun auf Abgabe der Drittschuldnererklärung verklagt und verurteilt wurden. Auf den Verfahrenskosten blieben sie hängen.</p>
<h3>Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung</h3>
<p>Die Mieter taten sich zusammen und erstatteten Strafanzeige gegen unbekannt, denn niemand hatte gesehen, ob und wenn, wer Postsendungen aus den Briefkästen entnahm. Der Vermieter, mein Mandant, kam in Verdacht, der &#8222;Dieb&#8220; zu sein. Denn er war Schuldner in einem rechtskräftig abgeschlossenen Zivilverfahren und hatte scheinbar ein mögliches Motiv. Der Verdacht blieb dennoch vage. Der Verdächtige wurde angeklagt.</p>
<h3>Anklage verstieß gegen § 200 StPO</h3>
<p>Die Anklage entsprach hinsichtlich der Umgrenzungsfunktion nicht den Anforderungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/200.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 200 StPO</a>. Der Anklagesatz sprach allgemein von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und von vorläufigen Zahlungsverboten, die den Briefkästen entnommen worden seien. Eine genaue Bezeichnung der Schriftstücke verschwieg der Anklagesatz. Solche Mängel stellen regelmäßig ein Prozesshindernis dar. Denn die fehlende Konkretisierung lässt offen, worüber das Gericht nach dem Willen der Anklagebehörde überhaupt urteilen und wogegen sich der Angeklagte verteidigen soll.</p>
<h3>Antrag auf Nichtzulassung der Verlesung der Anklage</h3>
<p>Folglich stellte ich den Antrag, die Verlesung der Anklage nicht zuzulassen und das Verfahren mit Prozessurteil gem <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/260.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 260 Abs. 3 StPO</a> einzustellen. Dem folgte das Gericht nicht, weil es meinte, die Konkretisierung der Urkunden sei nicht erforderlich. Auch war der Richter über den Antrag einigermaßen verblüfft, weil er ihn offensichtlich nicht kannte. Aber solche Prozessurteile sind durchaus üblich, wie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/vergewaltigung-verfahrenseinstellung-mit-prozessurteil/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier zu sehen</a> ist. Also wurde 3 Tage verhandelt und 12 Zeugen gehört: Mieter, Gerichtsvollzieher und so manche Urkunde wurde verlesen.</p>
<h3>Freispruch war unausweichlich</h3>
<p>Das alles hätte sich das Gericht ersparen können, denn niemand wusste nach 4 Jahren mehr, welche konkreten Postsendungen die Mieter erreicht und welche sie nicht erreicht hatten. Und die Anklage hatte dazu eben auch nichts hergegeben. Also kam der Freispruch wie er kommen musste. Und besser ist der Freispruch immer. Denn die Einstellung mit Prozessurteil führt nicht zum Klageverbrauch.</p>
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		<title>Prozessurteil beerdigt Anklage wegen Urkundenunterdrückung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2016 06:09:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Urkundenunterdrückung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anklage wegen Urkundenunterdrückung mangelhaft Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob gegen einen Mandanten Anklage mit dem Vorwurf, Urkunden unterdrückt zu haben (§ [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/prozessurteil-beerdigt-anklage-wegen-urkundenunterdrueckung/">Prozessurteil beerdigt Anklage wegen Urkundenunterdrückung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_397" aria-describedby="caption-attachment-397" style="width: 255px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-397" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/04/U.D.-e1366705812131-255x300.jpg" alt="Rechtsanwalt, Urkundenunterdrückung, Strafrecht, Anklage, Prozessurteil, Verfahrenseinstellung" width="255" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-397" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Anklage wegen Urkundenunterdrückung mangelhaft</h2>
<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> <strong>Cottbus</strong> erhob gegen einen Mandanten Anklage mit dem Vorwurf, <strong>Urkunden</strong> <strong>unterdrückt</strong> zu haben (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 274 StGB</a>). Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, aus Briefkästen seiner Mieter diverse Schriftstücke entnommen zu haben, um Vollstreckungsmaßnahmen aus Zahlungstiteln seiner Ex-Frau zu vereiteln.</p>
<p>Das <strong>Amtsgericht</strong> Königs Wusterhausen eröffnete auf Grundlage der <strong>Anklage</strong> das <strong>Hauptverfahren</strong>, beraumte einen Hauptverhandlungstermin an und lud 12 Zeugen. Zu Zeugenvernehmungen sollte es letztlich nicht kommen.</p>
<h3>Die Mängel der Anklage</h3>
<p>Bei der Vorbereitung der Verteidigung wurde sichtbar, dass die Anklage hinsichtlich der <strong>Umgrenzungsfunktion</strong> nicht den Anforderungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/200.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 200 StPO</a> entsprach. Der <strong>Anklagesatz</strong> sprach allgemein von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und von vorläufigen Zahlungsverboten, die den Briefkästen entnommen worden sein sollen. Eine genaue Bezeichnung der Schriftstücke verschwieg der Anklagesatz. Solche Mängel stellen regelmäßig ein <strong>Prozesshindernis</strong> dar. Denn die fehlende Konkretisierung lässt offen, worüber das Gericht nach dem Willen der Anklagebehörde überhaupt urteilen und wogegen sich der Angeklagte verteidigen soll.</p>
<h3>Antrag auf Nichtzulassung der Anklageverlesung</h3>
<p>Folglich stellte ich unmittelbar nach Beginn der <strong>Hauptverhandlung</strong> den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2016/05/Verfahrenseinstellung-Urkundenunterdrueckung.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag</a>, die <strong>Verlesung</strong> der <strong>Anklageschrift</strong> <strong>nicht</strong> <strong>zuzulassen</strong> und das Verfahren mit <strong>Prozessurteil</strong> gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/260.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 260 Abs.3 StPO</a> auf Kosten der <strong>Justizkasse</strong> einzustellen. Der Antrag ließ den Staatsanwalt panisch in der StPO blättern. Der Richter schaute betroffen. Nach einer <strong>Verfahrensunterbrechung</strong> von letztlich über einer Stunde erging wie beantragt das Prozessurteil mit der <strong>Verfahrenseinstellung</strong>. Die 12 Zeugen waren &#8222;umsonst&#8220; erschienen.</p>
<h3>Mangelhafte Anklagen keine Seltenheit</h3>
<p>Es kommt in der Praxis häufiger als gedacht vor, dass Staatsanwälte nicht die erforderliche Sorgfalt auf die prozessrechtlich einwandfreie Abfassung ihrer <strong>Anklageschriften</strong> verwenden. Das beweist ein weiteres <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verfahrenseinstellung-mit-urteil-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verfahren am AG Dannenberg</a>, das vor einigen Monaten mit einem Prozessurteil und der Verfahrenseinstellung endete, &#8222;nur&#8220; weil die Anklage mangelhaft war. Erst vor wenigen Tagen mussten die Staatsanwaltschaft Berlin und das Amtsgericht Tiergarten ebenfalls diese Erfahrung machen. Der <strong>Anklagevorwurf</strong>, mein Mandant hätte gegen das Umweltstrafrecht verstoßen, führte ebenfalls auf meinen Antrag hin zur Verfahrenseinstellung mit Prozessurteil.</p>
<h3>Kammergericht Berlin hob Urteil wegen Unwirksamkeit der Anklage auf</h3>
<p>Erst im November 2019 hob das KG Berlin auf meine Revision ein Urteil u.a. deshalb auf, weil die Anklage der Umgrenzungsfunktion nicht genügte und deshalb nicht den Anforderingen des § 200 StPO entsprach. Anklage und Eröffnungsbeschluss waren deshalb unwirksam. Das Kammergericht setzte sich in seinem Beschluss mit den grundsätzlichen Voraussetzungen an eine ordnungsgemäß erhobene Anlklage auseinander. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/anklageschrift-wegen-kinderpornographie-unwirksam/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dazu finden Sie hier einen Beitrag</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/prozessurteil-beerdigt-anklage-wegen-urkundenunterdrueckung/">Prozessurteil beerdigt Anklage wegen Urkundenunterdrückung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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