<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>einstweilige Verfügung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
	<atom:link href="https://dost-rechtsanwalt.de/themen/einstweilige-verfuegung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://dost-rechtsanwalt.de/themen/einstweilige-verfuegung/</link>
	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Mon, 31 Aug 2026 19:00:24 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen – wo endet die Meinungsfreiheit?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/einstweilige-verfuegung-auf-unterlassung-beleidigender-aeusserungen-presserecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 08:04:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[einstweilige Verfügung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/internetrechtpresserecht-rechtsanwalt-erwirkt-am-landgericht-berlin-einstweilige-verfuegung-gegen-unternehmen-als-betreiber-einer-bloggerplattform-beitrag-vom-29-06-2011/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt für Presserecht Internetrecht - einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin auf Unterlassung gegen Bloggerplattform </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/einstweilige-verfuegung-auf-unterlassung-beleidigender-aeusserungen-presserecht/">Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen – wo endet die Meinungsfreiheit?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Landgericht erlässt einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen gegen ein Unternehmen als Betreiber einer Bloggerplattform</h2>
<figure id="attachment_15475" aria-describedby="caption-attachment-15475" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-15475 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-300x200.jpg" alt="einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen" width="300" height="200" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-300x200.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-1024x683.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-768x512.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-350x233.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-uai-720x480.jpg 720w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I-uai-1032x688.jpg 1032w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweilige-Verfuegung-I.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15475" class="wp-caption-text">einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen</figcaption></figure>
<p>Ein anonymer Blogger greift eine Person öffentlich an. Die Äußerungen sind nicht nur kritisch, sondern nach Auffassung des Betroffenen beleidigend und ehrenrührig. Der Verfasser verwendet einen falschen Namen und lässt sich kurzfristig nicht identifizieren. Muss der Betroffene deshalb hinnehmen, dass die Angriffe weiterhin im Internet abrufbar bleiben?</p>
<p>Ein Berliner Fall aus dem Jahr 2011 zeigt, dass schneller gerichtlicher Rechtsschutz möglich sein kann. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen.</p>
<h2>Der Fall: anonyme Angriffe über eine Bloggerplattform</h2>
<p>Der unbekannte Verfasser betrieb einen Blog unter falschem Namen. Dort veröffentlichte er Äußerungen über den Mandanten, die aus Sicht der anwaltlichen Vertretung dessen Persönlichkeitsrecht und Ehre verletzten. Weil der Blogger selbst kurzfristig nicht greifbar war, richtete sich das Vorgehen gegen das Unternehmen, das die Bloggerplattform betrieb. Das Landgericht Berlin untersagte mit Beschluss vom 1. Juni 2011 im Wege der einstweiligen Verfügung die weitere Verbreitung der beanstandeten Äußerungen. Der Fall wirft eine Frage auf, die durch soziale Netzwerke, Bewertungsportale und Blogs heute noch häufiger entsteht: Was ist scharfe, aber zulässige Kritik – und wann überschreitet eine Äußerung die rechtliche Grenze?</p>
<h2>Beleidigung oder zulässige Meinungsäußerung?</h2>
<p>Nicht jede verletzende oder polemische Äußerung ist rechtswidrig. Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch drastische, überspitzte und unangenehme Meinungen. Deshalb darf ein Gericht nicht allein fragen, ob sich der Betroffene beleidigt fühlt.</p>
<p>Zunächst muss der objektive Sinn der Äußerung ermittelt werden. Dabei zählen Wortlaut, Anlass und Zusammenhang. Mehrdeutige Aussagen dürfen nicht einfach in der für den Äußernden ungünstigsten Weise interpretiert werden.</p>
<p>Anschließend sind regelmäßig die Meinungsfreiheit des Äußernden und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gegeneinander abzuwägen.</p>
<h2>Tatsachenbehauptung oder Werturteil?</h2>
<p>Diese Unterscheidung kann entscheidend sein. Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen Vorgang, dessen Wahrheit grundsätzlich überprüft werden kann. Bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen entsprechenden Schutz durch die Meinungsfreiheit.</p>
<p>Ein Werturteil enthält dagegen eine persönliche Bewertung. Selbst eine harte Bewertung kann zulässig sein.</p>
<p>Enthält eine Aussage sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente, darf sie nicht künstlich zerlegt werden, wenn dadurch ihr tatsächlicher Sinn verändert würde.</p>
<h2>Schmähkritik bleibt die Ausnahme</h2>
<p>Häufig wird bei heftigen Angriffen vorschnell von „Schmähkritik“ gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht setzt hierfür jedoch hohe Hürden. Schmähkritik liegt grundsätzlich erst vor, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person als solche im Vordergrund steht.</p>
<p>Das BVerfG hat diese Linie mit Beschluss vom 16. Januar 2025 – 1 BvR 1182/24 nochmals deutlich bestätigt. Selbst polemische und ehrverletzende Formulierungen verlieren nicht automatisch den Schutz der Meinungsfreiheit. Besteht ein sachlicher Bezug, muss regelmäßig eine konkrete Abwägung vorgenommen werden.</p>
<p>Dabei können Anlass, Verbreitungsgrad, Form der Äußerung und die Frage eine Rolle spielen, ob sie spontan in einer emotionalen Situation oder bewusst und vorbereitet veröffentlicht wurde.</p>
<h2>Aktuelle Rechtsprechung: Auch drastische Kritik hat Grenzen</h2>
<p>Wie stark der Kontext entscheidet, zeigt eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Bei groben persönlichen Beschimpfungen von Politikerinnen hielt das Gericht eine Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilungen für unzureichend begründet. Die Fachgerichte hatten berücksichtigt, dass die Äußerungen teilweise keinen sachlichen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung mehr leisteten, sondern auf die persönliche Herabsetzung zielten.</p>
<p>Damit bleibt die entscheidende Linie klar: Kritik darf scharf sein. Die Meinungsfreiheit ist aber kein Freibrief für persönliche Diffamierung.</p>
<h2>Was bewirkt die einstweilige Verfügung?</h2>
<p>Bei einer fortdauernden Persönlichkeitsrechtsverletzung kann ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/" target="_blank" rel="noopener">§§ 823, 1004 BGB</a> analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgen. Besteht besondere Dringlichkeit, kann dieser Anspruch im einstweiligen Rechtsschutz durchgesetzt werden. Das Gericht kann die weitere Verbreitung der konkret beanstandeten Äußerung untersagen, ohne den Abschluss eines möglicherweise langwierigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten.</p>
<p>Für den Betroffenen kann Geschwindigkeit entscheidend sein. Denn eine öffentliche Herabsetzung kann sich innerhalb kurzer Zeit verbreiten und dauerhaft auffindbar bleiben.</p>
<p>Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen kann deshalb ein wirksames Instrument sein – vorausgesetzt, die Grenze zwischen geschützter Kritik und rechtswidrigem Angriff wird anhand des konkreten Wortlauts und seines Zusammenhangs sorgfältig geprüft.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/einstweilige-verfuegung-auf-unterlassung-beleidigender-aeusserungen-presserecht/">Einstweilige Verfügung auf Unterlassung beleidigender Äußerungen – wo endet die Meinungsfreiheit?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einstweilige Verfügung – schneller Rechtsschutz bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/presserecht-einstweilige-verfuegung-gegen-google/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jun 2011 08:04:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[einstweilige Verfügung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/presserecht-rechtsanwalt-erwirkt-am-landgericht-berlin-einstweilige-verfuegung-gegen-google-auf-unterlassung-beleidigender-und-verleumderischer-aeusserungen-beitrag-vom-24-06-2011/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Als Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin vertrete ich Sie im Strafrecht sowohl als Strafverteidiger, Opferanwalt oder Zeugenbeistand auch bundesweit.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/presserecht-einstweilige-verfuegung-gegen-google/">Einstweilige Verfügung – schneller Rechtsschutz bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einstweilige Verfügung gegen Google</h2>
<figure id="attachment_15472" aria-describedby="caption-attachment-15472" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-15472 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-300x200.jpg" alt="einstweilige Verfügung " width="300" height="200" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-300x200.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-1024x683.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-768x512.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-350x233.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-uai-720x480.jpg 720w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung-uai-1032x688.jpg 1032w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2011/06/Einstweillige-Verfuegung.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15472" class="wp-caption-text">einstweilige Verfügung</figcaption></figure>
<p>Ein anonymer Blog veröffentlicht beleidigende und ehrenrührige Behauptungen über eine Person. Der Verfasser versteckt sich hinter einem falschen Namen und ist kurzfristig nicht greifbar. Gleichzeitig verbreitet sich der Inhalt über das Internet.</p>
<h2>Was kann der Betroffene tun?</h2>
<p>Ein im Jahr 2011 geführtes Verfahren zeigte bereits früh, dass sich der Rechtsschutz nicht zwingend auf den unbekannten Verfasser beschränken muss. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, das die Bloggerplattform zur Verfügung stellte.</p>
<h2>Der Fall: Anonymer Blogger verbreitet beleidigende Äußerungen</h2>
<p>Der Ausgangspunkt war typisch für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet: Unter falschem Namen betrieb ein unbekannter Verfasser einen Blog und veröffentlichte darin ehrverletzende Äußerungen über den Mandanten. Den Urheber kurzfristig persönlich in Anspruch zu nehmen, war nicht möglich. Deshalb richtete sich das Vorgehen gegen den Betreiber der Bloggerplattform. Auf meinen Antrag erließ das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 1. Juni 2011 eine einstweilige Verfügung und untersagte die weitere Verbreitung der beanstandeten Äußerungen. Der damalige Fall war ein frühes Beispiel dafür, dass auch Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auf rechtswidrige Inhalte reagieren müssen.</p>
<h2>Wann ist eine einstweilige Verfügung möglich?</h2>
<p>Eine einstweilige Verfügung ermöglicht schnellen gerichtlichen Rechtsschutz, ohne zunächst ein häufig langwieriges Hauptsacheverfahren abzuwarten. Bei rechtswidrigen Äußerungen kommen insbesondere Unterlassungsansprüche aus §§ 823, 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Betracht. Der Antragsteller muss einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund glaubhaft machen. Gerade bei fortdauernden Veröffentlichungen kann Eile geboten sein: Je länger eine persönlichkeitsverletzende Information online steht, desto weiter kann sie sich verbreiten.</p>
<h2>Google und Suchmaschinen: Die Rechtslage hat sich weiterentwickelt</h2>
<p>Seit dem Verfahren von 2011 hat sich die Rechtslage erheblich verändert. Suchmaschinen sind heute ein eigener Faktor der Persönlichkeitsverletzung. Denn ein ursprünglich wenig beachteter Beitrag kann durch eine Namenssuche dauerhaft auffindbar werden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen „Recht auf Vergessen I und II“ vom 6. November 2019 hervorgehoben, dass bei der Interessenabwägung auch die leichte und dauerhafte Auffindbarkeit personenbezogener Informationen über Suchmaschinen berücksichtigt werden muss.</p>
<p>Ein Anspruch darauf, sämtliche unliebsamen Informationen aus dem Internet verschwinden zu lassen, besteht allerdings nicht. Persönlichkeitsrecht, Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Informationsinteresse der Öffentlichkeit müssen gegeneinander abgewogen werden.</p>
<h2>EuGH: Offensichtlich falsche Informationen müssen ausgelistet werden</h2>
<p>Von besonderer Bedeutung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 2022 – C-460/20. Danach muss ein Suchmaschinenbetreiber einen Link aus den Suchergebnissen entfernen, wenn der Betroffene nachweist, dass die dort enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind. Bemerkenswert ist: Der Betroffene muss nicht zunächst gegen den ursprünglichen Verfasser klagen und ein rechtskräftiges Urteil über die Unwahrheit der Behauptungen erstreiten.</p>
<p>Der BGH hat diese Grundsätze mit Urteil vom 23. Mai 2023 – VI ZR 476/18 umgesetzt. Allerdings trägt grundsätzlich der Betroffene die Verantwortung dafür, ausreichende Nachweise für die offensichtliche Unrichtigkeit vorzulegen.</p>
<h2>Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO</h2>
<p>Zusätzlich kann heute Art. 17 DSGVO einen Anspruch auf Löschung beziehungsweise Auslistung personenbezogener Daten begründen. Dabei spielt auch der Zeitablauf eine Rolle. Eine ursprünglich zulässige Berichterstattung muss nicht zwangsläufig für alle Zeiten bei jeder Namenssuche prominent auffindbar bleiben. Das bedeutet aber ebenfalls nicht, dass ältere Informationen automatisch gelöscht werden müssen. Entscheidend bleibt eine Abwägung im Einzelfall.</p>
<h2>Schnelles Vorgehen kann entscheidend sein</h2>
<p>Persönlichkeitsverletzungen im Internet entwickeln eine eigene Dynamik. Beiträge werden kopiert, über Suchmaschinen gefunden und über andere Plattformen weiterverbreitet. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, wer für den konkreten Inhalt verantwortlich ist, ob Tatsachenbehauptungen unwahr sind und welche Plattformen oder Suchmaschinen zur weiteren Verbreitung beitragen. Wenn außergerichtliche Schritte nicht ausreichen und eine besondere Dringlichkeit besteht, kann eine einstweilige Verfügung ein wirkungsvolles Mittel sein, um die weitere Verbreitung kurzfristig zu stoppen.</p>
<p>Der Berliner Fall von 2011 zeigt einen Grundsatz, der heute aktueller denn je ist: Auch wenn sich ein anonymer Verfasser versteckt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Betroffene ehrverletzende Inhalte im Internet hinnehmen müssen.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> im August 2026.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/presserecht-einstweilige-verfuegung-gegen-google/">Einstweilige Verfügung – schneller Rechtsschutz bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
