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	<title>Betäubungsmittel Archive - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Thu, 31 Oct 2024 12:37:48 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Cannabis kaufen – oder lieber doch nicht?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Oct 2024 12:37:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach in Kraft treten des Cannabisgesetzes und der sog. Cannabisamnestie ergibt sich für viele Konsumenten die Frage: darf ich nun [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/">Cannabis kaufen – oder lieber doch nicht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_9760" aria-describedby="caption-attachment-9760" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-9760 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Oliver-Marson-240x300.jpg" alt="Cannabis kaufen Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt," width="240" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-9760" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Marson</figcaption></figure>
<p><strong>Nach in Kraft treten des Cannabisgesetzes und der sog. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabisamnestie-amnestie/" target="_blank" rel="noopener">Cannabisamnestie</a> ergibt sich für viele Konsumenten die Frage: darf ich nun Cannabis kaufen oder ist dies nach wie vor verboten?</strong></p>
<p>Diese Frage wurde mir in den letzten Monaten immer wieder gestellt. Die Medien sprachen von der (Teil-) Legalisierung von Cannabis und einige Mandanten glauben nunmehr straflos Cannabis erwerben zu dürfen. Dabei handelt es sich aber um ein Mißverständnis. Es ist nach wie vor verboten, Cannabis zu kaufen.</p>
<p>In <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__2.html" target="_blank" rel="noopener">§ 2 KCanG</a> heißt es wörtlich:</p>
<p>Es ist verboten,</p>
<p>(…)</p>
<ol start="12">
<li>Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.</li>
</ol>
<p>Erwerb liegt vor, wenn eine Person die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über den Cannabis auf abgeleitetem Wege, das heißt im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann, ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs. Der Erwerb ist die entgeltliche Besitzerlangung also der Kauf und die Entgegennahme ist die unentgeltliche Besitzerlangung also die Schenkung des Cannabis. Beide Arten des Erwerbs sind auch nach dem neuen Konsumcannabisgesetz verboten. Das heißt, wer Cannabis bei Dritten kauft macht sich nach wie vor strafbar.</p>
<p><strong>Was hat es dann mit der Legalisierung auf sich?</strong></p>
<p>Es gibt jedoch legale Wege Cannabis zu erhalten. Dies findet sich in der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KCanG und erlaubt die Entgegennahme der erlaubten Menge als Mitglied einer Anbauvereinigung. Ebenfalls gestattet ist der Erwerb von Cannabissamen, um drei Pflanzen bei sich zu Hause anzubauen. Zudem ist der Besitz von 25 Gramm oder 50 Gramm am Wohnsitz erlaubt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>شراء الحشيش &#8211; أم من الأفضل عدم القيام بذلك؟</p>
<p>بعد دخول قانون الحشيش وما يسمى بالعفو عن الحشيش ، يتساءل العديد من المستهلكين: هل يُسمح لي الآن بشراء الحشيش أم أن ذلك لا يزال ممنوعًا؟</p>
<p>يمكنني الآن شراء الحشيش &#8211; أليس كذلك؟</p>
<p>هذا السؤال تم طرحه عليّ مرارًا وتكرارًا في الأشهر الماضية. تحدثت وسائل الإعلام عن (تحرير جزئي) للحشيش، واعتقد العديد من <strong>الزبائن</strong> أنهم يستطيعون الآن شراء الحشيش دون ملاحقة قانونية. ومع ذلك، هذا سوء فهم. لا يزال شراء الحشيش <strong>ممنوعًا</strong>.</p>
<p>ينص  § 2  KCanG حرفيًا: يُمنع: (&#8230;) 12. شراء أو استلام الحشيش.</p>
<p>يُعتبر الشراء قد تمّ عندما يحصل الشخص على السيطرة الفعلية على الحشيش بطريقة غير مباشرة، أي من خلال تعامل متفق عليه مع المالك السابق عبر صفقة قانونية، ويكون قادرًا على ممارسة السيطرة دون النظر إلى الملكية أو الغرض من الشراء. الشراء يعني الحصول على الحيازة بمقابل، أي الشراء، بينما الاستلام يعني الحصول على الحيازة بدون مقابل، أي كهدية للحشيش. كلا النوعين من الحيازة <strong>محظوران</strong> أيضًا بموجب القانون الجديد للحشيش. وهذا يعني أن من يشتري الحشيش من طرف ثالث لا يزال يعرض نفسه للعقوبة.</p>
<p>ما هو إذن معنى &#8222;التحرير&#8220;؟</p>
<p>، هناك طرق قانونية للحصول على الحشيش. هذا مذكور في الاستثناءات الواردة في</p>
<ul>
<li>2 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KCanG</li>
</ul>
<p>، والتي تسمح باستلام الكمية المسموح بها كعضو في جمعية زراعية. كما يُسمح بشراء بذور الحشيش لزراعة</p>
<p>ثلاث نبتات في المنزل.</p>
<p>بالإضافة إلى ذلك، يُسمح بحيازة 25 غرامًا أو 50 غرامًا في المنزل.</p>
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		<title>Cannabis &#8211; Prozess: Mission erfüllt</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-prozess-mission-erfuellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Jul 2020 10:57:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=12241</guid>

					<description><![CDATA[<p>Cannabis auf dem S-Bahnhof: Wem gehören 200g Marihuana? Einer Streife der Bundespolizei, die sich auf dem Berliner S-Bahnhof Treptower Park [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_9760" aria-describedby="caption-attachment-9760" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-9760 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Oliver-Marson-240x300.jpg" alt="Cannabis ,Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt," width="240" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-9760" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Cannabis auf dem S-Bahnhof: Wem gehören 200g Marihuana?</h2>
<p>Einer <strong>Streife der Bundespolizei, die sich auf dem Berliner S-Bahnhof Treptower Park</strong> aufhält, wird von einem marokkanischen Staatsbürger ein Rucksack in die Hände gedrückt. Mit großer Geste wird den Polizeibamten, in einer ihnen nicht bekannten Sprache, wortreich zu verstehen gegeben, dass sich in dem Rucksack &#8222;betäubungsmittelverdächtige Substanzen&#8220; befinden würden. Bei der Durchsuchung des Rucksackes finden die Beamten einen mit Cannabis gefüllten Gefrierbeutel &#8211; Blüten (Gras), eine Feinwaage und einen Personalausweis. Dumm nur, dass der Perso meinen Mandanten als Inhaber ausweist.</p>
<p>Der <strong>Marokkaner</strong> gibt zu Protokoll, dass er den Rucksack kurz zuvor auf dem S-Bahnhof gefunden hätte und mehr zu der Sache nicht sagen könne. Die Polizeibeamten geben die Tüte mit dem Gras ins Labor und überprüfen den Personalausweis. Es stellt sich heraus, dass der Perso nicht als vermisst gemeldet ist. Daraus schlussfolgern die Beamten messerscharf, dass der Rucksack mit seinem kompletten Inhalt dem Personalausweisinhaber gehören müsse und erstatten Anzeige gegen meinen Mandanten.</p>
<p>Wochen später liegt das Laborergebnis vor. Der ermittelte <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Marihuana" target="_blank" rel="noopener noreferrer">THC-Gehalt</a> der weiblichen Blütenstände ergaben bei der festgestellten Menge knapp 1000 Konsumeinheiten (KE). Daraufhin erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten. Die<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-in-der-gerichtsverhandlung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Anklage</a> wirft meinem Mandanten den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer  Menge gemäß<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> § 29a Abs.1 Ziffer 2 BtMG</a> vor. Im Falle einer Verurteilung hätte meinem Mandanten eine Haftstrafe gedroht.</p>
<p>Die <strong>Hauptverhandlung</strong> war recht kurz, weil der Finder des Rucksackes nicht als Zeuge erschienen ist und mein Mandant die ihm vorgeworfene Tat bestritt. Er ließ durch seinen Verteidiger mitteilen, dass ihm das in dem Rucksack befindliche Gras nicht gehöre und er es nie besessen habe. Des Gericht verlas noch eine Mitteilung der marokkansichen Botschaft, in der diese die Beendigung der Mission ihres Mitarbeiters in Deutschland mitteilte. Mit anderen Worten: der Finder des Rucksackes war überraschend wieder in sein Heimatland zurückgekehrt.</p>
<p>Da meinem Mandanten die Tat nicht nachzuweisen war, wurde er vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge freigesprochen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-prozess-mission-erfuellt/">Cannabis &#8211; Prozess: Mission erfüllt</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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