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	<title>Betäubungsmittel-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Cannabis kaufen: Was ist erlaubt, wann droht Strafe?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Oct 2024 12:37:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Cannabis kaufen? Darf man seit der Teillegalisierung Cannabis kaufen? Ein allgemeiner legaler Markt für Freizeitcannabis wurde nicht geschaffen. Der Erwerb [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/">Cannabis kaufen: Was ist erlaubt, wann droht Strafe?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Cannabis kaufen?</h2>
<figure id="attachment_15934" aria-describedby="caption-attachment-15934" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-15934 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-300x200.jpg" alt="Cannabis kaufen" width="300" height="200" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-300x200.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-1024x683.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-768x512.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-350x233.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-uai-720x480.jpg 720w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis-uai-1032x688.jpg 1032w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/10/Cannabis.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15934" class="wp-caption-text">Cannabis kaufen</figcaption></figure>
<p>Darf man seit der Teillegalisierung Cannabis kaufen? Ein allgemeiner legaler Markt für Freizeitcannabis wurde nicht geschaffen. Der Erwerb bleibt grundsätzlich verboten, gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere für Mitglieder erlaubter Anbauvereinigungen. Allerdings ist ein verbotener Kauf nicht automatisch strafbar: Für Erwerb und Entgegennahme enthält das Konsumcannabisgesetz besondere Mengenschwellen. Zusätzlich können Einfuhr, Weitergabe oder Handel eigenständig strafbar sein. Entscheidend sind deshalb Bezugsweg, Menge und die konkrete Beteiligung.</p>
<h2>Cannabis kaufen: Verbot und Strafbarkeit unterscheiden</h2>
<p>§ 2 Absatz 1 Nummer 12 KCanG verbietet grundsätzlich, Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 Absatz 1 Nummer 12 KCanG</a> stellt dies jedoch erst unter Strafe, wenn jemand:</p>
<ul>
<li>mehr als 25 Gramm pro Tag oder</li>
<li>mehr als 50 Gramm pro Kalendermonat</li>
<li>erwirbt oder entgegennimmt.</li>
</ul>
<p>Die Mengen mehrerer Erwerbsvorgänge sind innerhalb des jeweiligen Zeitraums zusammenzurechnen. Wer darunter bleibt, macht sich allein wegen dieses Erwerbs nach dieser Vorschrift nicht strafbar. Der Kauf beim Dealer wird dadurch aber nicht zu einem gesetzlich erlaubten Bezugsweg.</p>
<p>Bei Überschreitung drohen grundsätzlich Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; besonders schwere Fälle können strenger bestraft werden. Andere Tatbestände bleiben gesondert zu prüfen.</p>
<h2>Woher darf man Cannabis legal beziehen?</h2>
<p>Anbauvereinigungen: Erlaubte Vereinigungen dürfen selbst angebautes Cannabis unter gesetzlichen Voraussetzungen an ihre Mitglieder weitergeben. Ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm täglich und 50 Gramm pro Kalendermonat. Für Mitglieder von 18 bis einschließlich 20 Jahren beträgt die Monatsgrenze 30 Gramm; der THC-Gehalt darf zehn Prozent nicht überschreiten.</p>
<p>Die Übergabe muss persönlich innerhalb des befriedeten Besitztums erfolgen. Versand und Lieferung sind verboten. Ein Cannabisclub ist daher kein frei zugänglicher Verkaufsladen.</p>
<p>Medizinisches Cannabis: Hier gilt ein eigener Rechtsrahmen. Cannabis zu medizinischen Zwecken kann ärztlich verschrieben und über eine Apotheke bezogen werden. Die Verschreibung ersetzt keine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitkauf.</p>
<h2>Cannabis im Ausland kaufen und mitbringen?</h2>
<p>Ein Kauf im Ausland sagt nichts darüber aus, ob das Cannabis nach Deutschland eingeführt werden darf. Die unerlaubte Einfuhr von Konsumcannabis ist auch bei kleinen Mengen strafbar. Die Erwerbsgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Gramm schützen davor nicht.</p>
<p>Auch bei einer Onlinebestellung aus dem Ausland können Einfuhrdelikte oder eine Beteiligung daran zu prüfen sein. Ein seriös wirkender Internetauftritt belegt keine rechtmäßige Lieferung nach Deutschland.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: Kleine Mengen und Geldwäsche</h2>
<p>Nach der Reform wurde diskutiert, ob Käufer kleiner Mengen trotz fehlender Erwerbsstrafbarkeit wegen Geldwäsche bestraft werden können, weil das Cannabis aus illegalem Handel stammt.</p>
<p>Das OLG Celle, Urteil vom 11.04.2025 (2 ORs 18/25), verneinte dies für Erwerb und Besitz unterhalb der maßgeblichen Strafbarkeitsschwellen. Der Geldwäschetatbestand müsse entsprechend eingeschränkt werden: Die vom KCanG beabsichtigte Entkriminalisierung dürfe nicht auf diesem Weg rückgängig gemacht werden.</p>
<p>Das ist ein wichtiges Verteidigungsargument bei entsprechenden Vorwürfen. Eine allgemeine Straffreiheit für sämtliche Handlungen rund um Cannabis folgt daraus nicht.</p>
<h2>Häufige Frage: Darf ich Cannabis für Freunde mitkaufen?</h2>
<p>Die anschließende Weitergabe ist gesondert zu beurteilen und grundsätzlich strafbar – auch ohne Gewinn und unabhängig davon, ob der eigene Erwerb die Strafbarkeitsschwelle überschreitet. Wie ich bei einem Ermittlungsverfahren vorgehe</p>
<p>Nach Akteneinsicht prüfe ich, welche Erwerbsmengen tatsächlich nachweisbar sind, welchen Zeitraum die Ermittlungen betreffen und ob zusätzliche Vorwürfe wie Einfuhr oder Weitergabe tragen. Chatnachrichten oder Zahlungen müssen im Zusammenhang bewertet werden.</p>
<p>Ihnen wird ein strafbarer Cannabiskauf vorgeworfen? In meiner Berliner Kanzlei prüfe ich den konkreten Tatvorwurf und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson · Fachanwalt für Strafrecht</a> · Stand: September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
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		<title>Cannabisbesitz: Freispruch trotz 200 Gramm Cannabis</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-prozess-mission-erfuellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Jul 2020 10:57:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Freispruch]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabisbesitz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Cannabis auf dem S-Bahnhof: Wem gehören 200g Marihuana? Ein Rucksack mit 200 Gramm Cannabis, einer Feinwaage und einem Personalausweis: Für [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-prozess-mission-erfuellt/">Cannabisbesitz: Freispruch trotz 200 Gramm Cannabis</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Cannabis auf dem S-Bahnhof: Wem gehören 200g Marihuana?</h2>
<figure id="attachment_15882" aria-describedby="caption-attachment-15882" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-15882 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-300x200.jpg" alt="Cannabisbesitz" width="300" height="200" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-300x200.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-1024x683.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-768x512.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-350x233.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-uai-720x480.jpg 720w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund-uai-1032x688.jpg 1032w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/07/Cannabisfund.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15882" class="wp-caption-text">Cannabisbesitz?</figcaption></figure>
<p>Ein Rucksack mit 200 Gramm Cannabis, einer Feinwaage und einem Personalausweis: Für die Ermittlungsbehörden schien die Sache eindeutig. Doch vor dem Amtsgericht Tiergarten endete das Verfahren mit einem Freispruch. Der Fall zeigt einen Grundsatz, der auch nach der Teillegalisierung gilt: Eine Verurteilung wegen Cannabisbesitzes setzt voraus, dass dem Beschuldigten der Besitz nachgewiesen wird.</p>
<h2>Der Fall: Cannabisfund am S-Bahnhof Treptower Park</h2>
<p>Ein Mann übergab einer Streife der Bundespolizei einen Rucksack, den er nach eigenen Angaben am Berliner S-Bahnhof Treptower Park gefunden hatte. Darin lagen Cannabisblüten, eine Feinwaage und ein Personalausweis auf den Namen meines Mandanten.</p>
<p>Weil der Ausweis nicht als verloren gemeldet war, ordneten die Ermittler unserem Mandanten auch den übrigen Inhalt zu. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach dem damals geltenden <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 29a BtMG.</a></p>
<p>In der Hauptverhandlung bestritt mein Mandant über seine Verteidigung, das Cannabis besessen zu haben. Der Finder erschien nicht. Aus einer Mitteilung der marokkanischen Botschaft ergab sich, dass seine Tätigkeit in Deutschland beendet war und er in seine Heimat zurückgekehrt war. Das Gericht sprach meinen Mandanten frei: Der behauptete Besitz ließ sich nicht nachweisen. Der ursprüngliche Fallbericht vom 12. Juli 2020 dokumentiert diesen Verfahrensausgang.</p>
<h2>Cannabisbesitz: Was ist heute erlaubt?</h2>
<p>Seit dem 1. April 2024 richtet sich der Umgang mit Konsumcannabis grundsätzlich nach dem Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG. Erwachsene dürfen zum Eigenkonsum bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt; insgesamt bleibt es bei höchstens 50 Gramm. Bei Pflanzenmaterial zählt das Gewicht nach dem Trocknen. Grundlage ist § 3 KCanG.</p>
<p>Strafbar ist der Besitz grundsätzlich bei mehr als 30 Gramm außerhalb des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beziehungsweise mehr als 60 Gramm insgesamt. Der Grundstrafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Zwischenbereiche oberhalb der erlaubten Mengen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Maßgeblich sind §§ 34 und 36 KCanG.</p>
<p>200 Gramm Cannabis am Bahnhof liegen damit weiterhin deutlich außerhalb des erlaubten Besitzes. Der damalige Freispruch beruhte allerdings auf einem fehlenden Tatnachweis – lange vor der Gesetzesänderung.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: THC-Gehalt und erlaubte Mengen</h2>
<p>Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert der „nicht geringen Menge“ auch unter dem KCanG bei 7,5 Gramm THC angesetzt. Entscheidend ist der Wirkstoffgehalt, nicht allein das Gewicht der Cannabisblüten. Diesen Maßstab bestätigte der BGH, Urteil vom 19.03.2025 (1 StR 464/24).</p>
<p>Für Besitzfälle ist außerdem der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 17.04.2025 (1 ORs 3 SRs 55/24) relevant: Bei der Bestimmung der nicht geringen Menge muss der Teil außer Betracht bleiben, mit dem der Umgang straffrei wäre. Die Gesamtmenge darf deshalb nicht ungeprüft zur Begründung eines besonders schweren Falls herangezogen werden.</p>
<h2>Warum der Besitznachweis entscheidend bleibt</h2>
<p>Besitz bedeutet tatsächliche Verfügungsgewalt, getragen von einem entsprechenden Besitzwillen. Eigentum ist dafür nicht erforderlich. Ein Personalausweis im Rucksack kann ein belastendes Indiz sein. Ob er den Besitznachweis trägt, hängt jedoch von sämtlichen Umständen ab.</p>
<p>Auch das Ausbleiben eines Zeugen führt nicht automatisch zum Freispruch. Entscheidend bleibt, ob das Gericht nach der Beweisaufnahme von der Schuld überzeugt ist.</p>
<h2>Cannabis gefunden: Was sollten Beschuldigte tun?</h2>
<p>Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen. Vor einer Einlassung sollte die Verteidigung Akteneinsicht nehmen und insbesondere die Zuordnung des Fundes, Zeugenaussagen, Mengenberechnung und Wirkstoffanalyse prüfen. Ihnen wird unerlaubter Cannabisbesitz vorgeworfen? <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Meine Kanzlei in Berlin</a> prüft die Beweislage und entwickelt mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.</p>
<p>Stand: September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-prozess-mission-erfuellt/">Cannabisbesitz: Freispruch trotz 200 Gramm Cannabis</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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