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	<title>Anklage wegen Vergewaltigung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Vorwurf der Vergewaltigung: Warum das Verfahren eingestellt wurde</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/vergewaltigung-oder-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Sep 2024 19:40:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage wegen Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vergewaltigung – oder doch nicht? Ein Student kommt mit einem Anhörungsbogen der Polizei in meine Kanzlei. Der Vorwurf: Vergewaltigung in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/vergewaltigung-oder-nicht/">Vorwurf der Vergewaltigung: Warum das Verfahren eingestellt wurde</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Vergewaltigung – oder doch nicht?</h2>
<figure id="attachment_15956" aria-describedby="caption-attachment-15956" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-15956 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-300x169.jpg" alt="Vergewaltigung" width="300" height="169" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-300x169.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-1024x576.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-768x432.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-1536x864.jpg 1536w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-350x197.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-uai-720x405.jpg 720w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt-uai-1032x581.jpg 1032w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2024/09/Richter-und-Staatsanwalt.jpg 1672w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15956" class="wp-caption-text">Vergewaltigung?</figcaption></figure>
<p>Ein Student kommt mit einem Anhörungsbogen der Polizei in meine Kanzlei. Der Vorwurf: Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Was als kurze sexuelle Beziehung begonnen hatte, ist nun Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Für meinen Mandanten stehen seine persönliche Zukunft und eine mögliche mehrjährige Freiheitsstrafe auf dem Spiel. Doch die sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte führt schließlich zur Einstellung – ohne Anklage.</p>
<h2>Eine Begegnung, zwei unterschiedliche Darstellungen</h2>
<p>Mein Mandant hatte die Beziehung zu einer jungen Frau beendet. Anschließend zeigte sie ihn an. Nach ihrer Darstellung war der Geschlechtsverkehr zunächst einvernehmlich gewesen. Später habe er sie an den Haaren gezogen, gewürgt und gegen ihren Willen erneut Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt.</p>
<p>Mein Mandant bestritt den Vorwurf. Er schilderte die sexuellen Kontakte als einvernehmlich.</p>
<p>Nach der Akteneinsicht untersuchte ich die Aussage der Zeugin im Einzelnen. Dabei waren auch ihre Angaben über Unterbrechungen bedeutsam: Beide hätten zwischendurch etwas getrunken, vertrauliche Gespräche geführt und anschließend den Geschlechtsverkehr fortgesetzt.</p>
<p>Solche Umstände beweisen für sich genommen kein Einverständnis. Entscheidend war die Gesamtbetrachtung: Welche Handlungen wurden konkret beschrieben? Woran sollte ein entgegenstehender Wille erkennbar gewesen sein? Wie fügte sich der behauptete Gewalteinsatz in den geschilderten Ablauf ein?</p>
<h2>Die Verteidigung setzte bei den konkreten Angaben an</h2>
<p>Aus meiner Auswertung ergaben sich erhebliche Einwände gegen die Annahme eines tatbestandsmäßigen Geschehens. Mein Mandant ließ sich nach Kenntnis der Akte umfassend ein. Gegenüber der Staatsanwaltschaft erläuterte ich, weshalb die Angaben der Zeugin aus Verteidigungssicht den Vergewaltigungsvorwurf nicht trugen.</p>
<p>Das Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO ein. Es kam zu keiner Anklage. Eine solche Einstellung bedeutet, dass die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Anklageerhebung bieten. Sie ist allerdings nicht automatisch die Feststellung einer bewusst falschen Anzeige.</p>
<h2>Wann liegt nach heutigem Recht eine Vergewaltigung vor?</h2>
<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html" target="_blank" rel="noopener">§177 Absatz 1 StGB</a> erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Dieser Wille kann durch Worte oder Verhalten erkennbar werden. Körperliche Gegenwehr ist nicht erforderlich.</p>
<p>Eine anfängliche Zustimmung gilt nicht unbegrenzt: Auch während einer sexuellen Begegnung darf jeder seine Zustimmung zurücknehmen. Ebenso wenig begründet eine bestehende oder frühere Beziehung ein dauerhaftes Einverständnis.</p>
<p>§ 177 Absatz 2 StGB schützt außerdem Menschen in besonderen Situationen, beispielsweise wenn sie keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern können. Ein ausgesprochenes „Nein“ ist deshalb keineswegs in jedem Fall Voraussetzung der Strafbarkeit.</p>
<p>Vergewaltigung ist in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls erfasst. Dazu gehören insbesondere der Beischlaf und bestimmte vergleichbare sexuelle Handlungen. Der Strafrahmen beträgt bei Anwendung des Absatzes 6 mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe. Gewalt und weitere erschwerende Umstände können zusätzliche Vorschriften des § 177 StGB erfüllen.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: Aussagen müssen sorgfältig geprüft werden</h2>
<p>Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 13. April 2026 (1 StR 52/26) eine Verurteilung wegen Vergewaltigung auf. Bei „Aussage gegen Aussage“ müssen die Urteilsgründe eine überprüfbare Gesamtwürdigung ermöglichen. Dazu gehören die Entstehung der Aussage, ihre inhaltliche Entwicklung und mögliche Abweichungen zwischen Vernehmungen.</p>
<p>Auch das Bayerische Oberste Landesgericht verlangt eine sorgfältige Prüfung früherer Angaben, einschließlich der Schilderungen gegenüber Dritten: Beschluss vom 18. August 2025 (203 StRR 332/25). Diese Anforderungen betreffen die gerichtliche Beweiswürdigung und geben zugleich wichtige Ansatzpunkte für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren.</p>
<h2>Was sollten Beschuldigte tun?</h2>
<p><strong>Bedeutet Aussage gegen Aussage automatisch eine Einstellung?</strong><br />
Nein. Auch eine einzelne glaubhafte Aussage kann eine Verurteilung tragen.</p>
<p><strong>Sollte ich den Anhörungsbogen sofort ausführlich beantworten?</strong><br />
Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und sorgfältiger Beratung erfolgen. Sichern Sie vorhandene Nachrichten unverändert und versuchen Sie nicht, die anzeigende Person zu beeinflussen.</p>
<p>Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich persönlich die Aussagen, die vorhandenen Beweise und die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwurfs. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich Ihre Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren vorbereiten kann.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson</a> · Aktualisiert im September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Anklage wegen Vergewaltigung – wenn aus einer Aussage ein Strafprozess wird</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/anklage-wegen-vergewaltigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2014 14:23:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage]]></category>
		<category><![CDATA[Anklage wegen Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anklage wegen Vergewaltigung Der Briefumschlag des Landgerichts liegt im Briefkasten. Darin befindet sich keine polizeiliche Vorladung mehr, sondern eine Anklageschrift. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/anklage-wegen-vergewaltigung/">Anklage wegen Vergewaltigung – wenn aus einer Aussage ein Strafprozess wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Anklage wegen Vergewaltigung</h2>
<figure id="attachment_15601" aria-describedby="caption-attachment-15601" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-15601 size-medium" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift-300x200.jpg" alt="Anklage wegen Vergewaltigung" width="300" height="200" srcset="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift-300x200.jpg 300w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift-1024x683.jpg 1024w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift-768x512.jpg 768w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift-350x233.jpg 350w, https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/09/Anklageschrift.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-15601" class="wp-caption-text">Anklage wegen Vergewaltigung</figcaption></figure>
<p>Der Briefumschlag des Landgerichts liegt im Briefkasten. Darin befindet sich keine polizeiliche Vorladung mehr, sondern eine Anklageschrift. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Für den Beschuldigten verändert sich die Situation schlagartig. Die Staatsanwaltschaft hält nach Abschluss ihrer Ermittlungen eine Verurteilung für wahrscheinlich und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Doch eine Anklage wegen Vergewaltigung ist kein Schuldspruch. Gerade im Sexualstrafrecht zeigt die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sorgfältig zwischen Tatvorwurf, hinreichendem Tatverdacht und tatsächlich bewiesener Schuld unterschieden werden muss.</p>
<h2>Was ist heute eine Vergewaltigung?</h2>
<p>Seit der Reform des Sexualstrafrechts gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html" target="_blank" rel="noopener">§ 177 Abs. 1 StGB</a> macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vornimmt. Gewalt ist dafür nicht erforderlich.</p>
<p>Als Vergewaltigung bezeichnet § 177 Abs. 6 StGB insbesondere den Beischlaf und vergleichbare sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Der besonders schwere Fall sieht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Damit handelt es sich regelmäßig um ein Verbrechen.</p>
<h2>Der entscheidende Punkt: Was war für den Beschuldigten erkennbar?</h2>
<p>Ein entgegenstehender Wille allein genügt für eine vorsätzliche Verurteilung nicht. Das hat der BGH mit Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24 nochmals herausgearbeitet. Das Gericht muss zunächst feststellen, ob objektiv ein erkennbarer entgegenstehender Wille bestand. Davon getrennt ist zu untersuchen, ob der Angeklagte diesen Willen auch wahrnahm oder zumindest mit ihm rechnete. Der BGH hob die Verurteilung wegen Vergewaltigung auf.</p>
<p>Für die Verteidigung ist diese Trennung zentral: Was wollte die andere Person – und was konnte der Beschuldigte in der konkreten Situation davon erkennen?</p>
<h2>Aussage gegen Aussage: Eine Anklage ersetzt keine Glaubhaftigkeitsprüfung</h2>
<p>Viele Verfahren beginnen ohne Videoaufzeichnung, neutrale Tatzeugen oder eindeutige medizinische Befunde. Eine Person sagt: „Ich wollte das nicht.“ Der Beschuldigte sagt: <em>„Es war einvernehmlich.“</em> Eine solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellation verhindert weder Anklage noch Verurteilung. Sie verlangt aber eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung. Der BGH fordert insbesondere die Analyse des Aussageinhalts, der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung, möglicher Aussagemotive sowie von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität.</p>
<p>Wie ernst diese Anforderungen sind, zeigt eine BGH-Entscheidung vom 6. November 2024: Eine Verurteilung hielt der Revision nicht stand, weil Widersprüche in den Angaben der Belastungszeugin nicht ausreichend aufgeklärt und in die Gesamtwürdigung einbezogen worden waren.</p>
<h2>Erstmals in der Hauptverhandlung von einer Vergewaltigung berichtet?</h2>
<p>Besonders interessant ist eine weitere BGH-Entscheidung aus 2024. Eine Nebenklägerin hatte bei ihrer polizeilichen Vernehmung erklärt, der Angeklagte habe lediglich versucht, vaginal in sie einzudringen. Erst in der Hauptverhandlung schilderte sie ein tatsächliches Eindringen. Das Landgericht verurteilte wegen Vergewaltigung.</p>
<p>Der BGH hob die Verurteilung auf. Die Beweiswürdigung genügte den besonderen Anforderungen der Aussage-gegen-Aussage-Rechtsprechung nicht.</p>
<p>Das bedeutet nicht, dass spätere Ergänzungen einer Aussage automatisch falsch sind. Das Gericht muss jedoch nachvollziehbar erklären, weshalb erhebliche Veränderungen der Aussage ihrer Glaubhaftigkeit nicht entgegenstehen.</p>
<h2>Auch das Gericht darf die Anklage nicht einfach umschreiben</h2>
<p>Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt. Der Angeklagte muss wissen, gegen welchen konkreten Vorwurf er sich verteidigen muss. Verändert sich in der Hauptverhandlung die rechtliche Grundlage wesentlich, kann deshalb ein gerichtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich sein. Der BGH hob eine Verurteilung wegen Vergewaltigung auf, weil die Anklage davon ausgegangen war, dass die Betroffene keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern konnte. Verurteilt wurde anschließend aber wegen sexueller Handlungen gegen ihren erkennbaren Willen – ohne den notwendigen Hinweis auf diese veränderte Beurteilung.</p>
<p>Auch bei schwersten Tatvorwürfen gelten die Verfahrensrechte uneingeschränkt.</p>
<h2>Verteidigung beginnt vor der Hauptverhandlung</h2>
<p>Nach einer Anklage wegen Vergewaltigung sollte deshalb nicht erst über das spätere Plädoyer nachgedacht werden. Aussagen müssen chronologisch verglichen, Chatverläufe und digitale Kommunikation ausgewertet, objektive Spuren überprüft und mögliche Widersprüche herausgearbeitet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Anklage den gesetzlichen Tatbestand überhaupt vollständig beschreibt.</p>
<p>Der entscheidende Satz lautet:</p>
<p><strong>Die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage. Ob der Vorwurf bewiesen werden kann, entscheidet erst das Strafgericht nach eigener Beweisaufnahme.</strong></p>
<p>Zwischen beiden Punkten kann eine erfolgreiche Verteidigung liegen.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> im September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/anklage-wegen-vergewaltigung/">Anklage wegen Vergewaltigung – wenn aus einer Aussage ein Strafprozess wird</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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