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	<title>Opfervertretung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Angriff der NATO gegen Zivilpersonen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/heimtueckischer-raketenbeschuss-durch-nato-mit-zivilen-opfern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2013 13:33:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Opfervertretung]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>NATO &#8211; Schadenersatzansprüche jugoslawischer Zivilopfer gegen Deutschland gescheitert</h2>
<p>In den Vormittagsstunden des 30. Mai 1999 beschossen zwei Kampfflugzeuge der NATO eine Brücke in dem serbischen Ort Varvarin (damals Jugoslawien). Der Ort lag außerhalb militärischer Kampfgebiete.  Milosevic kämpfte damals im Kosovo, nicht in Serbien. Auch die Kriegsverbrechen der jugoslawischen Militärs ereigneten sich im Kosovo. Militärische Bedeutung kam der Brücke nicht zu. Sie war für eine Traglast bis 12,5 t ausgelegt. Militär war dort nicht stationiert. Varvarin (4000 Einwohner) liegt etwa 200 km von Belgrad und 200 km von der Grenze zum Kosovo entfernt.</p>
<h3>Heimtückischer Raketenbeschuss gegen Zivilbevölkerung</h3>
<p>Mehrere tausend Menschen hielten sich zum Zeitpunkt des Beschusses an der Brücke auf. Dort waren wie jeden Sonntag Marktstände aufgebaut. Neben der Brücke befindet sich die Kirche, ein Kirchenfest fand statt. Plötzlich beschossen zwei im Tiefflug angreifende Kampfjets der NATO in zwei kurz hintereinander folgenden Angriffswellen die Brücke. Zunächst wurden zwei Raketen abgefeuert. Die Brücke fiel in den Fluss Morava, Autos und Menschen stürzten hinterher. Als nur wenige Momente später erste Hilfeleistende den Verletzten am Ufer helfen wollten, kamen die Kampfjets zurück. Nochmals wurden zwei Raketen abgeschossen. 11 Tote und über 30 Schwerverletzte hinterließ der heimtückische und völkerrechtswidrige Angriff.</p>
<h3>Klagen gegen Deutschland  und Verfassungsbeschwerden scheiterten</h3>
<p>Die Hinterbliebenen und Verletzten klagten gegen Deutschland als NATO Mitgliedsstaat auf Schadenersatz und Entschädigung bis zum BGH. Die Anspruchsgrundlage (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770112/201407180000/0.518.521.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verletzung des ZP I zum Genfer Abkommen</a>) scheiterte an der Staatenimmunität. Soweit sich die Kläger auf Staatshaftung beriefen, scheiterten sie an der Beweislast. Deutschland hatte vortragen lassen, von dem Angriff nichts gewusst zu haben. Im übrigen gelte in der NATO der Grundsatz &#8222;need to know&#8220;. Die Kläger konnten zwar nachweisen, dass Flugzeuge Deutschlands an diesem Tage über dem Staatsterritorium Jugoslawiens (Serbien) im Einsatz waren. Dass sie aber selbst den Angriff  vorgenommen oder als Begleitschutz für die angreifenden Kampfjets eingesetzt waren, konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<h3>Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.</h3>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/09/Varvarin-BferfG.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Beschluss vom 13. August 2013 2 BvR 2660/06 und 2 BvR 487/07) ist hier nachzulesen</a>.</p>
<h3>Varvarin ist kein Einzelfall</h3>
<p>Ich habe diesen &#8222;Fall Varvarin&#8220; mit einem eigenen Team vor Klageerhebung  am Tatort aufgearbeitet. Daneben habe ich eine Vielzahl weiterer Angriffe der Nato aufgearbeitet. Kennzeichnend für viele untersuchte Angriffe ist , dass die NATO gezielt die Zivilbevölkerung und zivile Objekte außerhalb von Kampfgebieten in Serbien beschossen hat. Die Anzahl der zivilen Opfer ist mir nicht bekannt, Schätzungen gehen von ca. 2500 Toten unter der serbischen Zivilbevölkerung aus. Aber auch Angriffe auf Flüchtlinge im Kosovo sind belegt. So liegt mit ein Fall vor, wo Dorfbewohner aus dem Kosovo mit Pferdefuhrwerken und Traktoren mit ihren Familien und Habseligkeiten über eine Landstrasse flüchteten. Am hellichten Tag wurden sie von Kampfjets der NATO beschossen. Die Opfer verbrannten bei lebendigem Leib auf ihren Fahrzeugen. Die Fotodokumentation befindet sich in meinem Besitz.</p>
<h3>Schlusswort</h3>
<p>Nicht nur wegen meiner eigenen Erfahrung als Prozessvertreter von Kriegsopfern wende ich mich auch zukünftig gegen jeden Krieg. Natürlich sollte man völkerrechtlich und auf nationaler Ebene endlich Regelungen schaffen, die es Kriegsopfern ermöglicht, Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. Dazu muss die Staatenimmunität weichen. Und hinsichtlich der Staatshaftung muss  zumindestens  teilweise eine Beweislastumkehr her.</p>
<p>Und dennoch bin ich der Überzeugung, dass das für die Zukunft zu kurz greift. Die Staaten müssen sich alle vom Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln verabschieden.</p>
<p>&#160;</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/heimtueckischer-raketenbeschuss-durch-nato-mit-zivilen-opfern/">Angriff der NATO gegen Zivilpersonen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>NATO &#8211; Schadenersatzansprüche jugoslawischer Zivilopfer gegen Deutschland gescheitert</h2>
<p>In den Vormittagsstunden des 30. Mai 1999 beschossen zwei Kampfflugzeuge der NATO eine Brücke in dem serbischen Ort Varvarin (damals Jugoslawien). Der Ort lag außerhalb militärischer Kampfgebiete.  Milosevic kämpfte damals im Kosovo, nicht in Serbien. Auch die Kriegsverbrechen der jugoslawischen Militärs ereigneten sich im Kosovo. Militärische Bedeutung kam der Brücke nicht zu. Sie war für eine Traglast bis 12,5 t ausgelegt. Militär war dort nicht stationiert. Varvarin (4000 Einwohner) liegt etwa 200 km von Belgrad und 200 km von der Grenze zum Kosovo entfernt.</p>
<h3>Heimtückischer Raketenbeschuss gegen Zivilbevölkerung</h3>
<p>Mehrere tausend Menschen hielten sich zum Zeitpunkt des Beschusses an der Brücke auf. Dort waren wie jeden Sonntag Marktstände aufgebaut. Neben der Brücke befindet sich die Kirche, ein Kirchenfest fand statt. Plötzlich beschossen zwei im Tiefflug angreifende Kampfjets der NATO in zwei kurz hintereinander folgenden Angriffswellen die Brücke. Zunächst wurden zwei Raketen abgefeuert. Die Brücke fiel in den Fluss Morava, Autos und Menschen stürzten hinterher. Als nur wenige Momente später erste Hilfeleistende den Verletzten am Ufer helfen wollten, kamen die Kampfjets zurück. Nochmals wurden zwei Raketen abgeschossen. 11 Tote und über 30 Schwerverletzte hinterließ der heimtückische und völkerrechtswidrige Angriff.</p>
<h3>Klagen gegen Deutschland  und Verfassungsbeschwerden scheiterten</h3>
<p>Die Hinterbliebenen und Verletzten klagten gegen Deutschland als NATO Mitgliedsstaat auf Schadenersatz und Entschädigung bis zum BGH. Die Anspruchsgrundlage (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770112/201407180000/0.518.521.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verletzung des ZP I zum Genfer Abkommen</a>) scheiterte an der Staatenimmunität. Soweit sich die Kläger auf Staatshaftung beriefen, scheiterten sie an der Beweislast. Deutschland hatte vortragen lassen, von dem Angriff nichts gewusst zu haben. Im übrigen gelte in der NATO der Grundsatz &#8222;need to know&#8220;. Die Kläger konnten zwar nachweisen, dass Flugzeuge Deutschlands an diesem Tage über dem Staatsterritorium Jugoslawiens (Serbien) im Einsatz waren. Dass sie aber selbst den Angriff  vorgenommen oder als Begleitschutz für die angreifenden Kampfjets eingesetzt waren, konnte nicht nachgewiesen werden.</p>
<h3>Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.</h3>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/09/Varvarin-BferfG.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der Beschluss vom 13. August 2013 2 BvR 2660/06 und 2 BvR 487/07) ist hier nachzulesen</a>.</p>
<h3>Varvarin ist kein Einzelfall</h3>
<p>Ich habe diesen &#8222;Fall Varvarin&#8220; mit einem eigenen Team vor Klageerhebung  am Tatort aufgearbeitet. Daneben habe ich eine Vielzahl weiterer Angriffe der Nato aufgearbeitet. Kennzeichnend für viele untersuchte Angriffe ist , dass die NATO gezielt die Zivilbevölkerung und zivile Objekte außerhalb von Kampfgebieten in Serbien beschossen hat. Die Anzahl der zivilen Opfer ist mir nicht bekannt, Schätzungen gehen von ca. 2500 Toten unter der serbischen Zivilbevölkerung aus. Aber auch Angriffe auf Flüchtlinge im Kosovo sind belegt. So liegt mit ein Fall vor, wo Dorfbewohner aus dem Kosovo mit Pferdefuhrwerken und Traktoren mit ihren Familien und Habseligkeiten über eine Landstrasse flüchteten. Am hellichten Tag wurden sie von Kampfjets der NATO beschossen. Die Opfer verbrannten bei lebendigem Leib auf ihren Fahrzeugen. Die Fotodokumentation befindet sich in meinem Besitz.</p>
<h3>Schlusswort</h3>
<p>Nicht nur wegen meiner eigenen Erfahrung als Prozessvertreter von Kriegsopfern wende ich mich auch zukünftig gegen jeden Krieg. Natürlich sollte man völkerrechtlich und auf nationaler Ebene endlich Regelungen schaffen, die es Kriegsopfern ermöglicht, Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. Dazu muss die Staatenimmunität weichen. Und hinsichtlich der Staatshaftung muss  zumindestens  teilweise eine Beweislastumkehr her.</p>
<p>Und dennoch bin ich der Überzeugung, dass das für die Zukunft zu kurz greift. Die Staaten müssen sich alle vom Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln verabschieden.</p>
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<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/heimtueckischer-raketenbeschuss-durch-nato-mit-zivilen-opfern/">Angriff der NATO gegen Zivilpersonen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 May 2013 10:59:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Opfervertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazi]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkläger]]></category>
		<category><![CDATA[NSU-Prozess]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Vergleich zu NSU &#8211; Verfahren</h2>
<p>Ein Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen:</p>
<p>Im Jahre 1999 verhandelte das Landgericht Lübeck in &#8222;zweiter I. Instanz&#8220;  gegen den zu mindest damals der rechtsradikalen Szene zugehörigen K. D. Er war wegen <strong>Mordes</strong> und versuchten Mordes angeklagt.</p>
<p>Ich vertrat den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berliner-opferanwalt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Nebenkläger</strong> </a>Klaus Baltruschat aus Berlin, auf den K. D. am 19.02.1997 in Tötungsabsicht auf Grund seiner menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung aus nächster Nähe mit einer Langwaffe  (Kaliber 12/76) drei Schüsse abfeuerte. Mein Mandant überlebte nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe. Der linke Unterarm und ein Finger der rechten Hand mussten amputiert  werden.</p>
<p>Wenige Tage später erschoss K. D.   auf seiner Flucht in Norddeutschland einen Polizeibeamten, einen weiteren verletzte er.</p>
<p>Das Landgericht Lübeck verurteilte K. D. mit Urteil vom 08.Dezember 1998 unter Einbeziehung des Urteils vom 01. Dezember 1997 wegen <strong>Mordes</strong> in einem Fall und <strong>versuchten Mordes</strong> in zwei Fällen zu <strong>lebenslanger Freiheitsstrafe</strong>.  Das Gericht stellte die <strong>besondere Schwere der Schuld</strong> fest.</p>
<h3><strong>Der Neonazi in der Hauptverhandlung</strong></h3>
<p>Gemeinsam mit meinem Mandanten erlebte ich den Auftritt eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, wie er sich so wohl selten sonst ereignet hat:</p>
<p>Am ersten Hauptverhandlungstag verweigerte K. D.  den Sitzungssaal zu betreten. Sein Verteidiger und auch der Vorsitzende versuchten erfolglos ihn umzustimmen. Darauf hin wurde er von fünf Wachtmeistern unter Gegenwehr in den<strong> Sitzungssaal</strong> getragen. Ab dem Zeitpunkt störte er mit beleidigenden Zwischenrufen die Hauptverhandlung. Den Vorsitzenden Herrn Kaiser beschimpfte er wiederholt mit &#8222;Scheiß Kaiser&#8220;. Rufe wie &#8222;BRD verrecke, Deutschland erwache, Juda verrecke&#8220; schallten durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal. Letztlich wurde er von der <strong>Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen</strong>. Er blieb bei den weiteren Verhandlungstagen im Vorführraum des Landgerichts. Auch von seinem Recht zum &#8222;letzten Wort&#8220; Gebrauch zu machen lehnte er ab. Er übermittelte dem Gericht über seinen Verteidiger, im Falle der zwangsweisen Vorführung die Verhandlung zu stören.</p>
<h3>Lübeck- und NSU-Verfahren &#8211; ein Vergleich des Prozessauftaktes</h3>
<p>Vergleiche ich die beiden Prozessauftakte miteinander, so fällt auf, dass das Verhalten der Angeklagten in München mit dem des K. D.  in Lübeck nicht zu vergleichen ist. Die in München Angeklagten treten jedenfalls im Vergleich deutlich zurückhaltender auf. Schon deshalb verstehe ich auch so manche Mediennberichterstattung nicht, die aus der Bekleidung der Hauptangeklagten, aus ihrem Styling insgesamt,  aus Gestik und Mimik Arroganz und Verachtung abgelesen haben will.</p>
<h2>Meine Frage im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess</h2>
<p>Ich denke nicht, dass solche Dinge überhaupt von Interesse sind. Auch der Prozessauftakt selbst ist unspektakulär. Da   <a title="twitter burhoff" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/05/nsu-verfahren-heute-aussetzungsantrag-abgelehnt-anklage-wird-verlesen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gebe ich dem Kollegen Burhoff Recht</a>. Es werden Anträge gestellt von der Verteidigung, vielleicht viele, vielleicht gute oder weniger gute, es gibt Wortgefechte mit dem Gericht. Ist das wirklich berichtenswert? Ich denke schon deshalb nicht, weil am OLG München gerade das stattfindet, was zu Beginn eines jeden Mammutverfahrens stattfindet.</p>
<p>Ich halte eine andere Frage für bedeutungsvoll: Wie geht man zukünftig mit der Problematik schwerster Verbrechen aus rechtsradikaler Gesinnung um, sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen und wie sind sie zu vermeiden.</p>
<p>Die Justiz kann Straftaten aburteilen. Sie kann aber nicht die hier sich als gesamtgesellschaftliche Problematik stellende Frage einer Lösung zuführen.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/">Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Vergleich zu NSU &#8211; Verfahren</h2>
<p>Ein Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen:</p>
<p>Im Jahre 1999 verhandelte das Landgericht Lübeck in &#8222;zweiter I. Instanz&#8220;  gegen den zu mindest damals der rechtsradikalen Szene zugehörigen K. D. Er war wegen <strong>Mordes</strong> und versuchten Mordes angeklagt.</p>
<p>Ich vertrat den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berliner-opferanwalt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Nebenkläger</strong> </a>Klaus Baltruschat aus Berlin, auf den K. D. am 19.02.1997 in Tötungsabsicht auf Grund seiner menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung aus nächster Nähe mit einer Langwaffe  (Kaliber 12/76) drei Schüsse abfeuerte. Mein Mandant überlebte nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe. Der linke Unterarm und ein Finger der rechten Hand mussten amputiert  werden.</p>
<p>Wenige Tage später erschoss K. D.   auf seiner Flucht in Norddeutschland einen Polizeibeamten, einen weiteren verletzte er.</p>
<p>Das Landgericht Lübeck verurteilte K. D. mit Urteil vom 08.Dezember 1998 unter Einbeziehung des Urteils vom 01. Dezember 1997 wegen <strong>Mordes</strong> in einem Fall und <strong>versuchten Mordes</strong> in zwei Fällen zu <strong>lebenslanger Freiheitsstrafe</strong>.  Das Gericht stellte die <strong>besondere Schwere der Schuld</strong> fest.</p>
<h3><strong>Der Neonazi in der Hauptverhandlung</strong></h3>
<p>Gemeinsam mit meinem Mandanten erlebte ich den Auftritt eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, wie er sich so wohl selten sonst ereignet hat:</p>
<p>Am ersten Hauptverhandlungstag verweigerte K. D.  den Sitzungssaal zu betreten. Sein Verteidiger und auch der Vorsitzende versuchten erfolglos ihn umzustimmen. Darauf hin wurde er von fünf Wachtmeistern unter Gegenwehr in den<strong> Sitzungssaal</strong> getragen. Ab dem Zeitpunkt störte er mit beleidigenden Zwischenrufen die Hauptverhandlung. Den Vorsitzenden Herrn Kaiser beschimpfte er wiederholt mit &#8222;Scheiß Kaiser&#8220;. Rufe wie &#8222;BRD verrecke, Deutschland erwache, Juda verrecke&#8220; schallten durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal. Letztlich wurde er von der <strong>Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen</strong>. Er blieb bei den weiteren Verhandlungstagen im Vorführraum des Landgerichts. Auch von seinem Recht zum &#8222;letzten Wort&#8220; Gebrauch zu machen lehnte er ab. Er übermittelte dem Gericht über seinen Verteidiger, im Falle der zwangsweisen Vorführung die Verhandlung zu stören.</p>
<h3>Lübeck- und NSU-Verfahren &#8211; ein Vergleich des Prozessauftaktes</h3>
<p>Vergleiche ich die beiden Prozessauftakte miteinander, so fällt auf, dass das Verhalten der Angeklagten in München mit dem des K. D.  in Lübeck nicht zu vergleichen ist. Die in München Angeklagten treten jedenfalls im Vergleich deutlich zurückhaltender auf. Schon deshalb verstehe ich auch so manche Mediennberichterstattung nicht, die aus der Bekleidung der Hauptangeklagten, aus ihrem Styling insgesamt,  aus Gestik und Mimik Arroganz und Verachtung abgelesen haben will.</p>
<h2>Meine Frage im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess</h2>
<p>Ich denke nicht, dass solche Dinge überhaupt von Interesse sind. Auch der Prozessauftakt selbst ist unspektakulär. Da   <a title="twitter burhoff" href="http://blog.strafrecht.jurion.de/2013/05/nsu-verfahren-heute-aussetzungsantrag-abgelehnt-anklage-wird-verlesen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gebe ich dem Kollegen Burhoff Recht</a>. Es werden Anträge gestellt von der Verteidigung, vielleicht viele, vielleicht gute oder weniger gute, es gibt Wortgefechte mit dem Gericht. Ist das wirklich berichtenswert? Ich denke schon deshalb nicht, weil am OLG München gerade das stattfindet, was zu Beginn eines jeden Mammutverfahrens stattfindet.</p>
<p>Ich halte eine andere Frage für bedeutungsvoll: Wie geht man zukünftig mit der Problematik schwerster Verbrechen aus rechtsradikaler Gesinnung um, sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen und wie sind sie zu vermeiden.</p>
<p>Die Justiz kann Straftaten aburteilen. Sie kann aber nicht die hier sich als gesamtgesellschaftliche Problematik stellende Frage einer Lösung zuführen.</p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/angeklagter-neonazi/">Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen &#8211; Mordanklage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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