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	<title>Akteneinsichtsrecht bei digitalen Beweisen-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Akteneinsichtsrecht bei digitalen Beweisen: Was die Verteidigung prüfen darf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 17:29:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erhebung von Verkehrsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Akteneinsichtsrecht bei digitalen Beweisen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Akteneinsichtsrecht bei digitalen Beweisen Die Polizei beschlagnahmt ein Smartphone. Später enthält die Ermittlungsakte ausgewählte Chatnachrichten und einen Auswertungsbericht. Doch was [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Akteneinsichtsrecht bei digitalen Beweisen</h2>
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<p>Die Polizei beschlagnahmt ein Smartphone. Später enthält die Ermittlungsakte ausgewählte Chatnachrichten und einen Auswertungsbericht. Doch was steht vor und nach den zitierten Nachrichten? Welche Daten wurden gesichert, welche ausgewählt? Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht der Verteidigung, Belastungen nachzuvollziehen und nach entlastenden Umständen zu suchen. Bei digitalen Beweisen kommt es deshalb auf den Zugang zum maßgeblichen Datenbestand an. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der Einsicht in Verfahrensakten und der Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke. Grundlage ist § 147 StPO.</p>
<h2>Was umfasst das Akteneinsichtsrecht?</h2>
<p>Als Verteidiger darf ich die Akten einsehen, die dem Gericht vorliegen oder bei einer Anklage vorzulegen wären. Außerdem darf ich amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen. Dazu können Smartphones, Computer und Datenträger gehören.</p>
<p>Eine elektronisch übermittelte Ermittlungsakte enthält nicht automatisch sämtliche digitalen Beweismittel. Gesicherte Daten können gesondert aufbewahrt werden. Deshalb prüfe ich auch Verweise auf Datenträger, Anlagen und zusätzliche Auswertungen.</p>
<p>Ein Anspruch auf Zugang zu Beweismaterial bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das Originalgerät zur freien Verfügung in meine Kanzlei herausgegeben werden muss.</p>
<h2>Warum Auswertungsberichte allein problematisch sein können</h2>
<p>Ein Bericht bildet die Auswahl und Interpretation der Ermittler ab. Für die Verteidigung können zusätzlich vollständige Gesprächszusammenhänge, Zeitangaben und die Herkunft einer Datei entscheidend sein.</p>
<p>Ein vereinfachtes Beispiel: Eine einzelne Nachricht klingt wie eine Drohung. Erst der weitere Chatverlauf zeigt, dass die Beteiligten über einen Film sprechen. Ob ein solcher Zusammenhang existiert, lässt sich anhand eines isolierten Screenshots kaum prüfen.</p>
<p>Je nach Vorwurf beantrage ich deshalb gezielt Zugang zu:</p>
<ul>
<li>gesicherten Chatverläufen einschließlich zugehöriger Anhänge;</li>
<li>Originaldateien und vorhandenen Metadaten;</li>
<li>Sicherungs- und Extraktionsprotokollen;</li>
<li>vorhandener Dokumentation zu eingesetzter Software, Filtern und Suchbegriffen.</li>
</ul>
<p>Welche Unterlagen zugänglich zu machen sind und in welcher Form, muss anhand ihres Verfahrensbezugs und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: Datenzugang und Originalgerät</h2>
<p>Der BGH, Beschluss vom 24.06.2025 (3 StR 138/25), behandelte den Zugang zu einem sichergestellten Smartphone. Die Verteidigung hatte bereits eine vollständige Kopie des Datenbestands erhalten. Zusätzlich wollte sie das Gerät gemeinsam mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt nutzen, insbesondere für die Suche in Onlinediensten.</p>
<p>Einen Anspruch auf diese Überlassung verneinte der BGH. Das Besichtigungsrecht erlaubt grundsätzlich die Einsichtnahme am Verwahrungsort; es umfasst nicht ohne Weiteres die Nutzung des Originalgeräts für eigene Ermittlungen. Die Entscheidung rechtfertigt daher keine pauschale Beschränkung auf ausgewählte Chat-Ausdrucke.</p>
<h2>Darf die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verweigern?</h2>
<p>Während laufender Ermittlungen sind Einschränkungen möglich, soweit die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann. Für bestimmte Unterlagen, etwa Sachverständigengutachten, gelten gesetzliche Ausnahmen. Bei Untersuchungshaft müssen die für die Prüfung der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen zugänglich sein.</p>
<p>Das BVerfG, Beschluss vom 29.04.2025 (1 BvR 1368/24), stärkte den effektiven Rechtsschutz: Ein Gericht darf die Entscheidung über eine fortdauernde Sicherstellung nicht zeitlich unbegrenzt zurückstellen, weil Akteneinsicht noch verweigert wird. Teilweise Akteneinsicht in die Eingriffsgrundlagen kann einen Ausgleich mit Geheimhaltungsinteressen ermöglichen.</p>
<h2>Wie ich das Akteneinsichtsrecht durchsetze</h2>
<p>Ich benenne fehlende Daten konkret und erläutere ihre Bedeutung für die Verteidigung. Bei Ablehnungen prüfe ich den passenden Rechtsbehelf; gegen bestimmte Versagungen der Staatsanwaltschaft eröffnet § 147 Absatz 5 StPO einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Technische Fragen kläre ich bei Bedarf mit sachverständiger Unterstützung.</p>
<p>Häufige Frage: Führt unvollständige Akteneinsicht automatisch zum Freispruch?<br />
Nein. Entscheidend sind die konkrete Beeinträchtigung der Verteidigung, ihre rechtzeitige Beanstandung und die Möglichkeiten, den Mangel zu beheben.</p>
<p>Ihr Smartphone wurde beschlagnahmt oder digitale Daten belasten Sie? In meiner Berliner Kanzlei prüfe ich die Beweisgrundlagen und Ihren Anspruch auf Zugang.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson · Fachanwalt für Strafrecht</a> · Stand: September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
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