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	<title>Betäubungsmittel-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Tue, 15 Sep 2026 15:35:56 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>KOKS-Taxi – gibt ein Jahr</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/koks-taxi/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2026 12:00:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><strong>Koks-Taxi in Berlin – Was ist das?</strong></p>
<h2>Koks-Taxi in Berlin: Herkunft und Bedeutung des Begriffs</h2>
<p>Der Begriff „Koks-Taxi“ wird in Berlin und anderen Großstädten umgangssprachlich für Fahrzeuge verwendet, die im Zusammenhang mit dem illegalen Handel von Kokain und allen anderen gängigen Betäubungsmitteln stehen. Das Wort setzt sich aus „Koks“ als Szene-Begriff für Kokain und „Taxi“ als Hinweis auf schnelle Lieferfahrten zusammen. Gemeint sind häufig Fahrer oder Fahrzeuge, die Betäubungsmittel kurzfristig zu Käufern transportieren.</p>
<p>Insbesondere in Berlin taucht der Begriff immer wieder im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drogenhandels auf. Dabei geht es oft um organisierte Strukturen, bei denen Bestellungen telefonisch oder über Messenger-Dienste entgegengenommen werden. Anschließend erfolgt die Lieferung innerhalb kurzer Zeit direkt zum Kunden.</p>
<h2>Welche Straftaten stehen im Zusammenhang mit einem Koks-Taxi?</h2>
<p>Wer ein sogenanntes Koks-Taxi betreibt oder nutzt, kann sich nach dem deutschen Betäubungsmittelstrafrecht strafbar machen. In Betracht kommen insbesondere Vorwürfe wegen:</p>
<ul>
<li><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/strafverteidiger-btmg-effektive-verteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Handeltreibens mit Betäubungsmitteln</a></li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln</li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit Cannabis</li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen</li>
<li>Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall (z.B. Mitführen einer Waffe)</li>
<li>bandenmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln</li>
</ul>
<p>Bereits der Transport <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/organisierte-kriminalitaet/nicht-geringe-menge-von-drogen/" target="_blank" rel="noopener">geringer Mengen</a> führt zu einem Ermittlungsverfahren. Außerdem werden bei entsprechenden Verdachtsfällen häufig Handys, Fahrzeuge oder Bargeld in szenetypischer Stückelung sichergestellt.</p>
<h3>Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelhandel in Berlin</h3>
<p>In Berlin führen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig umfangreiche Ermittlungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts durch. Dabei spielen verdeckte Maßnahmen, Telekommunikationsüberwachung und Wohnungsdurchsuchungen oft eine wichtige Rolle.</p>
<p>Gerade bei Vorwürfen rund um ein angebliches Koks-Taxi sollte frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Denn bereits erste Aussagen gegenüber der Polizei können erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben.</p>
<p><strong>FAQ</strong></p>
<h2>Ist ein Koks-Taxi ein offizieller Begriff?</h2>
<p>Nein. Es handelt sich um einen umgangssprachlichen Szene-Begriff.</p>
<h2>Welche Strafen drohen?</h2>
<p>Die Strafen hängen von Menge, Tatvorwurf und Vorstrafen ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Übliche Praxis am Amtsgericht Tiergarten (Berliner Kriminalgericht) ist bei erstmaliger Verurteilung eines bisher nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten eine bewährungsfähige Haftstrafe. Häufig hängt diese von der Menge der sichergestellten Drogen und weiteren Begleitumständen ab. Der übliche Tarif ist jedoch in Berlin für den Koks-Taxi-Fahrer ein Jahr auf drei Jahre Bewährung, wenn er geständig und nicht vorbestraft ist. Ob die sichergestellten Drogen in Summe die sogenannte nicht geringe Menge überschreiten oder knapp darüber liegen, ob eine Waffe „mitgeführt“ oder nur im „Taxi“ gefunden wurde, spielt dabei kaum eine Rolle.</p>
<h3>Was sollte man bei einer Polizeikontrolle tun?</h3>
<p>Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen und möglichst früh <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/kontaktformular-oliver-marson/" target="_blank" rel="noopener">anwaltliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/koks-taxi/">KOKS-Taxi – gibt ein Jahr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Koks-Taxi in Berlin – Was ist das?</strong></p>
<h2>Koks-Taxi in Berlin: Herkunft und Bedeutung des Begriffs</h2>
<p>Der Begriff „Koks-Taxi“ wird in Berlin und anderen Großstädten umgangssprachlich für Fahrzeuge verwendet, die im Zusammenhang mit dem illegalen Handel von Kokain und allen anderen gängigen Betäubungsmitteln stehen. Das Wort setzt sich aus „Koks“ als Szene-Begriff für Kokain und „Taxi“ als Hinweis auf schnelle Lieferfahrten zusammen. Gemeint sind häufig Fahrer oder Fahrzeuge, die Betäubungsmittel kurzfristig zu Käufern transportieren.</p>
<p>Insbesondere in Berlin taucht der Begriff immer wieder im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drogenhandels auf. Dabei geht es oft um organisierte Strukturen, bei denen Bestellungen telefonisch oder über Messenger-Dienste entgegengenommen werden. Anschließend erfolgt die Lieferung innerhalb kurzer Zeit direkt zum Kunden.</p>
<h2>Welche Straftaten stehen im Zusammenhang mit einem Koks-Taxi?</h2>
<p>Wer ein sogenanntes Koks-Taxi betreibt oder nutzt, kann sich nach dem deutschen Betäubungsmittelstrafrecht strafbar machen. In Betracht kommen insbesondere Vorwürfe wegen:</p>
<ul>
<li><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/strafverteidiger-btmg-effektive-verteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Handeltreibens mit Betäubungsmitteln</a></li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln</li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit Cannabis</li>
<li>Gewerbsmäßiges Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen</li>
<li>Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall (z.B. Mitführen einer Waffe)</li>
<li>bandenmäßiges Handeln mit Betäubungsmitteln</li>
</ul>
<p>Bereits der Transport <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/organisierte-kriminalitaet/nicht-geringe-menge-von-drogen/" target="_blank" rel="noopener">geringer Mengen</a> führt zu einem Ermittlungsverfahren. Außerdem werden bei entsprechenden Verdachtsfällen häufig Handys, Fahrzeuge oder Bargeld in szenetypischer Stückelung sichergestellt.</p>
<h3>Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelhandel in Berlin</h3>
<p>In Berlin führen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig umfangreiche Ermittlungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts durch. Dabei spielen verdeckte Maßnahmen, Telekommunikationsüberwachung und Wohnungsdurchsuchungen oft eine wichtige Rolle.</p>
<p>Gerade bei Vorwürfen rund um ein angebliches Koks-Taxi sollte frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Denn bereits erste Aussagen gegenüber der Polizei können erhebliche Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben.</p>
<p><strong>FAQ</strong></p>
<h2>Ist ein Koks-Taxi ein offizieller Begriff?</h2>
<p>Nein. Es handelt sich um einen umgangssprachlichen Szene-Begriff.</p>
<h2>Welche Strafen drohen?</h2>
<p>Die Strafen hängen von Menge, Tatvorwurf und Vorstrafen ab. Möglich sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Übliche Praxis am Amtsgericht Tiergarten (Berliner Kriminalgericht) ist bei erstmaliger Verurteilung eines bisher nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten eine bewährungsfähige Haftstrafe. Häufig hängt diese von der Menge der sichergestellten Drogen und weiteren Begleitumständen ab. Der übliche Tarif ist jedoch in Berlin für den Koks-Taxi-Fahrer ein Jahr auf drei Jahre Bewährung, wenn er geständig und nicht vorbestraft ist. Ob die sichergestellten Drogen in Summe die sogenannte nicht geringe Menge überschreiten oder knapp darüber liegen, ob eine Waffe „mitgeführt“ oder nur im „Taxi“ gefunden wurde, spielt dabei kaum eine Rolle.</p>
<h3>Was sollte man bei einer Polizeikontrolle tun?</h3>
<p>Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen und möglichst früh <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/kontaktformular-oliver-marson/" target="_blank" rel="noopener">anwaltliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/koks-taxi/">KOKS-Taxi – gibt ein Jahr</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Cannabis kaufen: Was ist erlaubt, wann droht Strafe?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Oct 2024 12:37:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cannabis]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=13946</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Cannabis kaufen?</h2>
<p>Darf man seit der Teillegalisierung Cannabis kaufen? Ein allgemeiner legaler Markt für Freizeitcannabis wurde nicht geschaffen. Der Erwerb bleibt grundsätzlich verboten, gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere für Mitglieder erlaubter Anbauvereinigungen. Allerdings ist ein verbotener Kauf nicht automatisch strafbar: Für Erwerb und Entgegennahme enthält das Konsumcannabisgesetz besondere Mengenschwellen. Zusätzlich können Einfuhr, Weitergabe oder Handel eigenständig strafbar sein. Entscheidend sind deshalb Bezugsweg, Menge und die konkrete Beteiligung.</p>
<h2>Cannabis kaufen: Verbot und Strafbarkeit unterscheiden</h2>
<p>§ 2 Absatz 1 Nummer 12 KCanG verbietet grundsätzlich, Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 Absatz 1 Nummer 12 KCanG</a> stellt dies jedoch erst unter Strafe, wenn jemand:</p>
<ul>
<li>mehr als 25 Gramm pro Tag oder</li>
<li>mehr als 50 Gramm pro Kalendermonat</li>
<li>erwirbt oder entgegennimmt.</li>
</ul>
<p>Die Mengen mehrerer Erwerbsvorgänge sind innerhalb des jeweiligen Zeitraums zusammenzurechnen. Wer darunter bleibt, macht sich allein wegen dieses Erwerbs nach dieser Vorschrift nicht strafbar. Der Kauf beim Dealer wird dadurch aber nicht zu einem gesetzlich erlaubten Bezugsweg.</p>
<p>Bei Überschreitung drohen grundsätzlich Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; besonders schwere Fälle können strenger bestraft werden. Andere Tatbestände bleiben gesondert zu prüfen.</p>
<h2>Woher darf man Cannabis legal beziehen?</h2>
<p>Anbauvereinigungen: Erlaubte Vereinigungen dürfen selbst angebautes Cannabis unter gesetzlichen Voraussetzungen an ihre Mitglieder weitergeben. Ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm täglich und 50 Gramm pro Kalendermonat. Für Mitglieder von 18 bis einschließlich 20 Jahren beträgt die Monatsgrenze 30 Gramm; der THC-Gehalt darf zehn Prozent nicht überschreiten.</p>
<p>Die Übergabe muss persönlich innerhalb des befriedeten Besitztums erfolgen. Versand und Lieferung sind verboten. Ein Cannabisclub ist daher kein frei zugänglicher Verkaufsladen.</p>
<p>Medizinisches Cannabis: Hier gilt ein eigener Rechtsrahmen. Cannabis zu medizinischen Zwecken kann ärztlich verschrieben und über eine Apotheke bezogen werden. Die Verschreibung ersetzt keine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitkauf.</p>
<h2>Cannabis im Ausland kaufen und mitbringen?</h2>
<p>Ein Kauf im Ausland sagt nichts darüber aus, ob das Cannabis nach Deutschland eingeführt werden darf. Die unerlaubte Einfuhr von Konsumcannabis ist auch bei kleinen Mengen strafbar. Die Erwerbsgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Gramm schützen davor nicht.</p>
<p>Auch bei einer Onlinebestellung aus dem Ausland können Einfuhrdelikte oder eine Beteiligung daran zu prüfen sein. Ein seriös wirkender Internetauftritt belegt keine rechtmäßige Lieferung nach Deutschland.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: Kleine Mengen und Geldwäsche</h2>
<p>Nach der Reform wurde diskutiert, ob Käufer kleiner Mengen trotz fehlender Erwerbsstrafbarkeit wegen Geldwäsche bestraft werden können, weil das Cannabis aus illegalem Handel stammt.</p>
<p>Das OLG Celle, Urteil vom 11.04.2025 (2 ORs 18/25), verneinte dies für Erwerb und Besitz unterhalb der maßgeblichen Strafbarkeitsschwellen. Der Geldwäschetatbestand müsse entsprechend eingeschränkt werden: Die vom KCanG beabsichtigte Entkriminalisierung dürfe nicht auf diesem Weg rückgängig gemacht werden.</p>
<p>Das ist ein wichtiges Verteidigungsargument bei entsprechenden Vorwürfen. Eine allgemeine Straffreiheit für sämtliche Handlungen rund um Cannabis folgt daraus nicht.</p>
<h2>Häufige Frage: Darf ich Cannabis für Freunde mitkaufen?</h2>
<p>Die anschließende Weitergabe ist gesondert zu beurteilen und grundsätzlich strafbar – auch ohne Gewinn und unabhängig davon, ob der eigene Erwerb die Strafbarkeitsschwelle überschreitet. Wie ich bei einem Ermittlungsverfahren vorgehe</p>
<p>Nach Akteneinsicht prüfe ich, welche Erwerbsmengen tatsächlich nachweisbar sind, welchen Zeitraum die Ermittlungen betreffen und ob zusätzliche Vorwürfe wie Einfuhr oder Weitergabe tragen. Chatnachrichten oder Zahlungen müssen im Zusammenhang bewertet werden.</p>
<p>Ihnen wird ein strafbarer Cannabiskauf vorgeworfen? In meiner Berliner Kanzlei prüfe ich den konkreten Tatvorwurf und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson · Fachanwalt für Strafrecht</a> · Stand: September 2026.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/">Cannabis kaufen: Was ist erlaubt, wann droht Strafe?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Cannabis kaufen?</h2>
<p>Darf man seit der Teillegalisierung Cannabis kaufen? Ein allgemeiner legaler Markt für Freizeitcannabis wurde nicht geschaffen. Der Erwerb bleibt grundsätzlich verboten, gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere für Mitglieder erlaubter Anbauvereinigungen. Allerdings ist ein verbotener Kauf nicht automatisch strafbar: Für Erwerb und Entgegennahme enthält das Konsumcannabisgesetz besondere Mengenschwellen. Zusätzlich können Einfuhr, Weitergabe oder Handel eigenständig strafbar sein. Entscheidend sind deshalb Bezugsweg, Menge und die konkrete Beteiligung.</p>
<h2>Cannabis kaufen: Verbot und Strafbarkeit unterscheiden</h2>
<p>§ 2 Absatz 1 Nummer 12 KCanG verbietet grundsätzlich, Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__34.html" target="_blank" rel="noopener">§ 34 Absatz 1 Nummer 12 KCanG</a> stellt dies jedoch erst unter Strafe, wenn jemand:</p>
<ul>
<li>mehr als 25 Gramm pro Tag oder</li>
<li>mehr als 50 Gramm pro Kalendermonat</li>
<li>erwirbt oder entgegennimmt.</li>
</ul>
<p>Die Mengen mehrerer Erwerbsvorgänge sind innerhalb des jeweiligen Zeitraums zusammenzurechnen. Wer darunter bleibt, macht sich allein wegen dieses Erwerbs nach dieser Vorschrift nicht strafbar. Der Kauf beim Dealer wird dadurch aber nicht zu einem gesetzlich erlaubten Bezugsweg.</p>
<p>Bei Überschreitung drohen grundsätzlich Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; besonders schwere Fälle können strenger bestraft werden. Andere Tatbestände bleiben gesondert zu prüfen.</p>
<h2>Woher darf man Cannabis legal beziehen?</h2>
<p>Anbauvereinigungen: Erlaubte Vereinigungen dürfen selbst angebautes Cannabis unter gesetzlichen Voraussetzungen an ihre Mitglieder weitergeben. Ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm täglich und 50 Gramm pro Kalendermonat. Für Mitglieder von 18 bis einschließlich 20 Jahren beträgt die Monatsgrenze 30 Gramm; der THC-Gehalt darf zehn Prozent nicht überschreiten.</p>
<p>Die Übergabe muss persönlich innerhalb des befriedeten Besitztums erfolgen. Versand und Lieferung sind verboten. Ein Cannabisclub ist daher kein frei zugänglicher Verkaufsladen.</p>
<p>Medizinisches Cannabis: Hier gilt ein eigener Rechtsrahmen. Cannabis zu medizinischen Zwecken kann ärztlich verschrieben und über eine Apotheke bezogen werden. Die Verschreibung ersetzt keine allgemeine Erlaubnis zum Freizeitkauf.</p>
<h2>Cannabis im Ausland kaufen und mitbringen?</h2>
<p>Ein Kauf im Ausland sagt nichts darüber aus, ob das Cannabis nach Deutschland eingeführt werden darf. Die unerlaubte Einfuhr von Konsumcannabis ist auch bei kleinen Mengen strafbar. Die Erwerbsgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Gramm schützen davor nicht.</p>
<p>Auch bei einer Onlinebestellung aus dem Ausland können Einfuhrdelikte oder eine Beteiligung daran zu prüfen sein. Ein seriös wirkender Internetauftritt belegt keine rechtmäßige Lieferung nach Deutschland.</p>
<h2>Neuere Rechtsprechung: Kleine Mengen und Geldwäsche</h2>
<p>Nach der Reform wurde diskutiert, ob Käufer kleiner Mengen trotz fehlender Erwerbsstrafbarkeit wegen Geldwäsche bestraft werden können, weil das Cannabis aus illegalem Handel stammt.</p>
<p>Das OLG Celle, Urteil vom 11.04.2025 (2 ORs 18/25), verneinte dies für Erwerb und Besitz unterhalb der maßgeblichen Strafbarkeitsschwellen. Der Geldwäschetatbestand müsse entsprechend eingeschränkt werden: Die vom KCanG beabsichtigte Entkriminalisierung dürfe nicht auf diesem Weg rückgängig gemacht werden.</p>
<p>Das ist ein wichtiges Verteidigungsargument bei entsprechenden Vorwürfen. Eine allgemeine Straffreiheit für sämtliche Handlungen rund um Cannabis folgt daraus nicht.</p>
<h2>Häufige Frage: Darf ich Cannabis für Freunde mitkaufen?</h2>
<p>Die anschließende Weitergabe ist gesondert zu beurteilen und grundsätzlich strafbar – auch ohne Gewinn und unabhängig davon, ob der eigene Erwerb die Strafbarkeitsschwelle überschreitet. Wie ich bei einem Ermittlungsverfahren vorgehe</p>
<p>Nach Akteneinsicht prüfe ich, welche Erwerbsmengen tatsächlich nachweisbar sind, welchen Zeitraum die Ermittlungen betreffen und ob zusätzliche Vorwürfe wie Einfuhr oder Weitergabe tragen. Chatnachrichten oder Zahlungen müssen im Zusammenhang bewertet werden.</p>
<p>Ihnen wird ein strafbarer Cannabiskauf vorgeworfen? In meiner Berliner Kanzlei prüfe ich den konkreten Tatvorwurf und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson · Fachanwalt für Strafrecht</a> · Stand: September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/cannabis-kaufen-oder-lieber-doch-nicht/">Cannabis kaufen: Was ist erlaubt, wann droht Strafe?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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