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	<title>Rechte des Beschuldigten-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Rechte des Beschuldigten &#8211; BGH zu Anforderungen an Vernehmung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2013 11:58:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte des Beschuldigten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechte des Beschuldigten &#8211; Konsultationsrecht mit Rechtsanwalt Der 3. Strafsenat hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechte-des-beschuldigten-bgh-zu-anforderungen-an-vernehmung/">Rechte des Beschuldigten &#8211; BGH zu Anforderungen an Vernehmung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_1870" aria-describedby="caption-attachment-1870" style="width: 186px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-full wp-image-1870 " title="Ihr Strafverteidiger in der Revision" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2020/12/Rechtsanwalt-Oliver-Marson-Berlin-3.jpg" alt="Rechte des Beschuldigten bei Vernehmung im Ermittlungsverfahren" width="186" height="249" /><figcaption id="caption-attachment-1870" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Rechte des Beschuldigten &#8211; Konsultationsrecht mit Rechtsanwalt</h2>
<p>Der 3. Strafsenat hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Wahrung der <strong>Rechte des Beschuldigten</strong> ging. Dem lag zu Grunde, dass ein Beschuldigter der <strong>Ermittlungsrichterin</strong> zur Verkündung des <strong>Haftbefehls </strong>vorgeführt wurde und nach Belehrung über sein <strong>Aussageverweigerungsrecht</strong> erklärte, nichts zur Sache aussagen zu wollen. Außerdem wünschte er <a href="http://www.rae-koenig.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsanwalt Volker König</a>  zu konsultieren. Die Ermittlungsrichterin  konnte den Verteidiger nicht erreichen und stellte dem Beschuldigten anschließend Fragen, die zwar nicht unmittelbar ihn betrafen, auf die er aber  antwortete und  was dann spontan dazu führte, dass er seine eigene Tatbeteiligung einräumte.</p>
<p>In der Hauptverhandlung legte sein <strong>Strafverteidiger</strong> unter Hinweis darauf, dass die Angaben des Angeklagten anlässlich der Vernehmung durch die Haftrichterin wegen Belehrungsmängeln unverwertbar seien,  <strong>Widerspruch</strong> gegen die Vernehmung der Ermittlungsrichterin als auch gegen die <strong>Verwertung</strong> ihrer Aussage ein. Der <strong>Verwertungswiderspruch</strong> wurde von der <strong>Strafkammer</strong> zurückgewiesen und die Aussage vor der Ermittlungsrichterin gegen den Angeklagten verwendet. Der Angeklagte wurde, gestützt auf die verwerteten Aussagen, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.</p>
<h3>Rechte des Beschuldigten verletzt &#8211; Urteil des BGH vom 27. Juni 2013 (3 StR 435/12)</h3>
<p>Mit der Revision erhob Kollege Volker König eine Verfahrensrüge. Der BGH gab der Revision mit dem vorgenannten Urteil nach mündlicher Verhandlung statt. Es führte dazu aus, dass die Rechte des Beschuldigten verletzt wurden:</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>&#8222;Die von der Revision zulässig erhobene Verfahrensrüge zeigt auf, dass bei der Vernehmung des Angeklagten durch die Ermittlungsrichterin in unzulässiger Weise in dessen Rechte, sich zur Sache äußern zu müssen und vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO</a>), eingegriffen worden ist&#8220;</p></blockquote>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/07/BGH-Urteil-vom-27.06.13.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das Urteil des BGH ist mit der vollständigen und lesenswerten Begründung hier nachzulesen.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechte-des-beschuldigten-bgh-zu-anforderungen-an-vernehmung/">Rechte des Beschuldigten &#8211; BGH zu Anforderungen an Vernehmung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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