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	<title>Beschwerde-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		<title>Haftbefehl aufgehoben &#8211; Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehl-aufgehoben-beschwerde-der-staatsanwaltschaft-verworfen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2015 11:13:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Haftbefehl]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kammergericht verwirft Beschwerde Mit ihrer Beschwerde gegen die Aufhebung eines Haftbefehls gegen meinen Mandanten scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem Kammergericht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehl-aufgehoben-beschwerde-der-staatsanwaltschaft-verworfen/">Haftbefehl aufgehoben &#8211; Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_397" aria-describedby="caption-attachment-397" style="width: 255px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-397" src="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/04/U.D.-e1366705812131-255x300.jpg" alt="Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Aufhebung Haftbefehl scheitert am Kammergericht" width="255" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-397" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Kammergericht verwirft Beschwerde</h2>
<p>Mit ihrer <strong>Beschwerde</strong> gegen die Aufhebung eines <strong>Haftbefehls</strong> gegen meinen Mandanten scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem <strong>Kammergericht Berlin</strong>. Nachdem der <strong>BGH</strong> auf die <strong>Revision</strong> ein <strong>Urteil</strong> aufhob beantragte ich <strong><a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/118.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Haftprüfung. </a> </strong>In der mündlichen Verhandlung wurde sodann die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Die erbitterten Angriffe der <strong>Staatsanwaltschaft</strong> während der mündlichen Haftprüfung, die teilweise unsachlich waren und abfällige Anmerkungen über meinen Mandanten beinhalteten, nutzten nichts. Das <strong>Landgericht Berlin</strong> folgte meinem <strong>Antrag</strong> und hob den Haftbefehl auf. Über den Fall und über das <strong>Revisionsverfahren</strong> vor dem BGH berichtete ich bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehl-wegen-schweren-sexuellen-missbrauchs-aufgehoben/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<h3>Beschluss des Kammergerichts Berlin zur Beschwerde</h3>
<p>Die gegen die Aufhebung des Haftbefehls gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos. In dem <strong>Beschluss</strong> des Kammergerichts wird unter Bezugnahme auf den BGH-Beschluss ausgeführt, dass hinsichtlich der (aufgehobenen) Verurteilung wegen <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/145a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vestoss gegen die Führungsaufsicht</a> kein dringender Tatverdacht besteht. Hinsichtlich der (aufgehobenen) Verurteilungen wegen schweren <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">sexuellen Missbrauchs</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Besitzes kinderpornographischer Schriften</a> geht das Kammergericht Berlin zwar vom Fortbestehen eines <strong>dringenden Tatverdachts</strong> aus, aber diese Vorwürfe reichen in Anbetracht der durch das <strong>Verschlechterungsverbot</strong> begrenzten Einzelstrafen nicht aus, die weitere Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Das Verschlechterungsverbot führt zu einer Bindung des Tatgerichts, an das die Sache vom Revisionsgericht zurück verwiesen wurde. Es hat &#8222;die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen&#8220;. Außerdem darf keine Verschlechterung für den Angeklagten bei den Rechtsfolgen (Strafmaß) eintreten. So bestimmt es <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/358.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 358 StPO</a>. Der auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ergangene Beschluss des Kammergerichts ist <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2015/11/KG-Berlin-Beschluss.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier nachzulesen</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehl-aufgehoben-beschwerde-der-staatsanwaltschaft-verworfen/">Haftbefehl aufgehoben &#8211; Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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