Illegaler Waffenhandel

Rechtsanwalt Strafrecht,Waffenhandel
RA Ulrich Dost-Roxin

Das Waffenrecht und auch der Waffenhandel wird im Waffengesetz und im Kriegswaffenkontrollgesetzgeregelt. Das Kriegswaffenkontrollgesetz, kurz KrWaffKontrG enthält Bestimmungen über diverse Waffen, die im Anhang zu diesem Gesetz aufgeführt sind. Dazu gehören vor allem Atomwaffen, biologische Waffen und Chemiewaffen. Aber auch Flugkörper, Kampffahrzeuge, Torpedos, Bomben und Flammenwerfer. Soweit ist die Abgrenzung zu den Waffen, die vom Waffengesetz geregelt werden, eindeutig. Schwierig ist der Fall, der voll- und halbautomatischen Waffen, die je nach Bauart, entweder vom einen oder von dem anderen Gesetz erfasst werden.

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition und dient damit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Vorschriften in Deutschland gehören zu den strengsten Waffenregelungen der Welt.

Im Waffengesetz wird vor allem der Erwerb und der Besitz, das Führen, Schießen, Aufbewahren und die Herstellung und der Handel geregelt.

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