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	<title>Verletzung der Unterhaltspflicht-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Wed, 29 Apr 2026 15:44:20 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Verletzung der Unterhaltspflicht – Wann macht man sich strafbar?</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/verletzung-der-unterhaltspflicht-wann-macht-man-sich-strafbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2026 15:44:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html">§ 170 Strafgesetzbuch (StGB)</a> geregelt und betrifft vor allem Fälle, in denen gesetzlich geschuldeter Unterhalt – etwa für Kinder oder Ehegatten – nicht gezahlt wird. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass es sich hierbei nicht nur um ein familienrechtliches Problem, sondern auch um eine Straftat handeln kann.</p>
<h2>Verletzung der Unterhaltspflicht – Wann macht man sich strafbar?</h2>
<p>Nicht jede ausbleibende Zahlung führt automatisch zur Strafbarkeit. Entscheidend ist, dass der Unterhaltspflichtige <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verletzung-unterhaltspflicht/"><strong>leistungsfähig</strong> </a>ist, also zahlen könnte, dies aber dennoch unterlässt. Zusätzlich muss durch die Nichtzahlung der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Person gefährdet sein oder tatsächlich nicht gedeckt werden können.</p>
<p>Typische Konstellationen sind:</p>
<ul>
<li>Nichtzahlung von Kindesunterhalt trotz ausreichendem Einkommen</li>
<li>Verschleierung von Einkünften, um Unterhaltszahlungen zu umgehen</li>
<li>Aufgabe oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen</li>
</ul>
<p>Wichtig: Wer objektiv nicht zahlen kann, macht sich grundsätzlich <strong>nicht strafbar</strong>. Allerdings bestehen hier häufig Streitpunkte, etwa zur Frage, ob ausreichend Anstrengungen zur Arbeitssuche unternommen wurden.</p>
<h2>Welche Strafen drohen?</h2>
<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit <strong>Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren</strong> geahndet werden. In der Praxis hängt das Strafmaß stark vom Einzelfall ab, insbesondere von der Dauer der Pflichtverletzung und der Höhe der rückständigen Beträge.</p>
<h2>Verteidigungsansätze im Strafverfahren</h2>
<p>In strafrechtlichen Verfahren wegen § 170 StGB stehen häufig folgende Fragen im Mittelpunkt:</p>
<ul>
<li>Bestand tatsächlich Leistungsfähigkeit?</li>
<li>Wurden alle zumutbaren Erwerbsbemühungen unternommen?</li>
<li>Liegt eine reale Gefährdung des Lebensbedarfs vor?</li>
</ul>
<p>Gerade die <strong>Leistungsfähigkeit</strong> ist oft der entscheidende Angriffspunkt für die Verteidigung. Hier sind detaillierte wirtschaftliche Analysen erforderlich.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand mit u.U. erheblichen Konsequenzen für den Beschuldigten. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen – sowohl zur Vermeidung eines Strafverfahrens als auch zur effektiven Verteidigung im Ernstfall.</p>
<p><strong>Sie haben eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren wegen § 170 StGB erhalten?</strong><br />
Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/">erfahrener Strafverteidiger</a> berate ich Sie kompetent und diskret.</p>
<p>Kontakt: <strong>marson@anwaltmarson.de</strong> oder <strong>030 720 22 970</strong></p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verletzung-der-unterhaltspflicht-wann-macht-man-sich-strafbar/">Verletzung der Unterhaltspflicht – Wann macht man sich strafbar?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html">§ 170 Strafgesetzbuch (StGB)</a> geregelt und betrifft vor allem Fälle, in denen gesetzlich geschuldeter Unterhalt – etwa für Kinder oder Ehegatten – nicht gezahlt wird. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass es sich hierbei nicht nur um ein familienrechtliches Problem, sondern auch um eine Straftat handeln kann.</p>
<h2>Verletzung der Unterhaltspflicht – Wann macht man sich strafbar?</h2>
<p>Nicht jede ausbleibende Zahlung führt automatisch zur Strafbarkeit. Entscheidend ist, dass der Unterhaltspflichtige <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verletzung-unterhaltspflicht/"><strong>leistungsfähig</strong> </a>ist, also zahlen könnte, dies aber dennoch unterlässt. Zusätzlich muss durch die Nichtzahlung der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Person gefährdet sein oder tatsächlich nicht gedeckt werden können.</p>
<p>Typische Konstellationen sind:</p>
<ul>
<li>Nichtzahlung von Kindesunterhalt trotz ausreichendem Einkommen</li>
<li>Verschleierung von Einkünften, um Unterhaltszahlungen zu umgehen</li>
<li>Aufgabe oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen</li>
</ul>
<p>Wichtig: Wer objektiv nicht zahlen kann, macht sich grundsätzlich <strong>nicht strafbar</strong>. Allerdings bestehen hier häufig Streitpunkte, etwa zur Frage, ob ausreichend Anstrengungen zur Arbeitssuche unternommen wurden.</p>
<h2>Welche Strafen drohen?</h2>
<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit <strong>Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren</strong> geahndet werden. In der Praxis hängt das Strafmaß stark vom Einzelfall ab, insbesondere von der Dauer der Pflichtverletzung und der Höhe der rückständigen Beträge.</p>
<h2>Verteidigungsansätze im Strafverfahren</h2>
<p>In strafrechtlichen Verfahren wegen § 170 StGB stehen häufig folgende Fragen im Mittelpunkt:</p>
<ul>
<li>Bestand tatsächlich Leistungsfähigkeit?</li>
<li>Wurden alle zumutbaren Erwerbsbemühungen unternommen?</li>
<li>Liegt eine reale Gefährdung des Lebensbedarfs vor?</li>
</ul>
<p>Gerade die <strong>Leistungsfähigkeit</strong> ist oft der entscheidende Angriffspunkt für die Verteidigung. Hier sind detaillierte wirtschaftliche Analysen erforderlich.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand mit u.U. erheblichen Konsequenzen für den Beschuldigten. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen – sowohl zur Vermeidung eines Strafverfahrens als auch zur effektiven Verteidigung im Ernstfall.</p>
<p><strong>Sie haben eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren wegen § 170 StGB erhalten?</strong><br />
Als <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/">erfahrener Strafverteidiger</a> berate ich Sie kompetent und diskret.</p>
<p>Kontakt: <strong>marson@anwaltmarson.de</strong> oder <strong>030 720 22 970</strong></p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verletzung-der-unterhaltspflicht-wann-macht-man-sich-strafbar/">Verletzung der Unterhaltspflicht – Wann macht man sich strafbar?</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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