Rechtsanwalt Strafrecht, Strafrecht, Mord, Totschlag
RA Ulrich Dost-Roxin

Strafverteidigung bei Totschlag

Wie bei Mord erfolgt auch bei Totschlag eines Menschen die Tötung vorsätzlich, also willentlich. Er unterscheidet sich vom Mord aber dadurch, dass die besonderen „Mordmerkmale“ nicht gegeben sind. Wer einen Menschen zu mindestens bedingt vorsätzlich tötet, ohne dabei Mordmerkmale zu verwirklichen, wird als Totschläger wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt. Neben weiteren gibt es die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe„.

Wer beschuldigt eines vorsätzlichen Tötungsdelikts beschuldig wird, kann sich nur mit einem versierten Strafverteidiger helfen. Rufen Sie in meiner Kanzlei an.

Was der Betroffebe selbst tun kann und muss

Reden Sie über die Vorwürfe nicht mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch. Bei Festnahme und drohender Untersuchungshaft verlangen Sie sofort einen Strafverteidiger. Bei Hausdurchsungen versuchen die Kriminalbeamten, die Beschuldigten in Gespräche zu verwickeln. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Kriminalbeamte sind im Hinterfragen geschult. Sie dürfen Ihnen auch Fangfragen stellen. Setzen Sie sich keiiner Gefahr aus. Der beste Schutz ist Schweigen.

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