Rechtsanwalt Strafrecht, Mord und Totschlag
RA Ulrich Dost-Roxin

Die vorsätzlichen Tötungsdelikte

Mord und Totschlag sind die beiden Tötungsdelikte, bei denen der Täter vorsätzlich eine andere Person tötet oder versucht zu töten. Diese beiden Vorsatzdelikte sind wieder von den Fahrlässigkeitdelikten zu entscheiden (Fahrlässige Tötung). Dann kommenb noch die Straftaten hinzu, in deren Folge der Tod verursacht wird (Körperverletzung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, jeweils mit Todesfolge.

Aber bleiben wir bei Mord und Totschlag. Der Strafverteidiger wird einen der Schwerpunkte bei der Verteidigung seines Mandanten auf das „Wegradieren“ der Mordmerkmale setzen. Denn wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe  verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich unter oder bei 5 Jahren.

Die Strafverteidigung ohne Rechtsanwalt ist aussichtslois. Sie habenm keine Chance. In solchen schweren Fällen steht Ihnen auch immer ein Pflichtverteidiger zu.