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	<title>Freiheitsentziehung-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Wed, 20 May 2026 13:02:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 13:00:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wohnungseinbruchdiebstahl</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/wohnungseinbruchdiebstahl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 14:21:18 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=14235</guid>

					<description><![CDATA[<p data-start="0" data-end="91"><strong data-start="0" data-end="91">Wohnungseinbruchdiebstahl – Rechte, Strafen und Verteidigungsmöglichkeiten im Überblick</strong></p>
<p data-start="93" data-end="577">Der Wohnungseinbruchdiebstahl gehört zu den schwerwiegenderen Delikten im Strafrecht und wird von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Für Betroffene – sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte – ist die Situation oft belastend und mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie verständlich erklärt, was unter Wohnungseinbruchdiebstahl zu verstehen ist, welche Strafen drohen und warum ein Strafverteidiger frühzeitig eingeschaltet werden sollte.</p>
<h3 data-section-id="9f41s5" data-start="579" data-end="621">Was ist ein Wohnungseinbruchdiebstahl?</h3>
<p data-start="623" data-end="886">Juristisch ist der Wohnungseinbruchdiebstahl in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html" target="_blank" rel="noopener">§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB</a> geregelt. Er liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder sich mit einem falschen Schlüssel Zutritt verschafft, um dort eine Straftat – meist einen Diebstahl – zu begehen.</p>
<p data-start="888" data-end="1140">Eine „Wohnung“ ist dabei jeder geschützte private Lebensbereich, also beispielsweise eine Mietwohnung, ein Einfamilienhaus oder auch eine dauerhaft genutzte Ferienwohnung. Entscheidend ist, dass es sich um einen Rückzugsort des privaten Lebens handelt.</p>
<h3 data-section-id="14n4iju" data-start="1142" data-end="1168">Welche Strafen drohen?</h3>
<p data-start="1170" data-end="1468">Der Gesetzgeber bewertet den Wohnungseinbruchdiebstahl als besonders schweren Fall des Diebstahls. Daher liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. In schwereren Fällen – etwa wenn gewerbsmäßig gehandelt wird oder eine Bande beteiligt ist – kann die Strafe deutlich höher ausfallen.</p>
<p data-start="1470" data-end="1720">In besonders gravierenden Konstellationen, etwa beim Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen (§ 244 Abs. 4 StGB), droht sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist hier grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.</p>
<h3 data-section-id="13hhbb9" data-start="1722" data-end="1760">Häufige Beweismittel in der Praxis</h3>
<p data-start="1762" data-end="1842">In der Praxis stützen sich Ermittlungsbehörden häufig auf folgende Beweismittel:</p>
<ul data-start="1844" data-end="1964">
<li data-section-id="t3ex45" data-start="1844" data-end="1868">DNA-Spuren am Tatort</li>
<li data-section-id="1whz5od" data-start="1869" data-end="1887">Fingerabdrücke</li>
<li data-section-id="135g88f" data-start="1888" data-end="1911">Videoaufzeichnungen</li>
<li data-section-id="1nejvpz" data-start="1912" data-end="1930">Zeugenaussagen</li>
<li data-section-id="17cdvkx" data-start="1931" data-end="1964">Auswertung von Mobiltelefonen</li>
</ul>
<p data-start="1966" data-end="2190">Gerade bei solchen Beweismitteln ist Vorsicht geboten. Nicht jede Spur ist eindeutig und nicht jede Zuordnung zweifelsfrei. Fehler bei der Spurensicherung oder Interpretation kommen in der Praxis häufiger vor, als man denkt.</p>
<h3 data-section-id="atqbi0" data-start="2192" data-end="2234">Bedeutung der frühen Strafverteidigung</h3>
<p data-start="2236" data-end="2468">Wenn gegen Sie wegen Wohnungseinbruchdiebstahls ermittelt wird, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Ihr Schweigerecht ist eines der wichtigsten Verteidigungsinstrumente.</p>
<p data-start="2470" data-end="2639">Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweislage sorgfältig prüfen. Häufig ergeben sich Ansatzpunkte für die Verteidigung, etwa:</p>
<ul data-start="2641" data-end="2744">
<li data-section-id="1y4k81u" data-start="2641" data-end="2671">Zweifel an der Täterschaft</li>
<li data-section-id="11b2q9h" data-start="2672" data-end="2701">Fehlerhafte Beweisführung</li>
<li data-section-id="1c0315o" data-start="2702" data-end="2722">Verfahrensfehler</li>
<li data-section-id="12fmf1c" data-start="2723" data-end="2744">fehlender Vorsatz</li>
</ul>
<p data-start="2746" data-end="2868">Ziel ist es, entweder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest eine möglichst milde Strafe zu erwirken.</p>
<h3 data-section-id="1vqt1cj" data-start="2870" data-end="2915">Fazit: Schnelles Handeln ist entscheidend</h3>
<p data-start="2917" data-end="3129">Der Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls ist ernst und kann erhebliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, <a href="https://verteidiger-aus-berlin.de/" target="_blank" rel="noopener">frühzeitig rechtlichen Beistand</a> in Anspruch zu nehmen und keine vorschnellen Aussagen zu machen.</p>
<p data-start="3131" data-end="3290">Ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger</a> sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – angepasst an Ihren konkreten Fall.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wohnungseinbruchdiebstahl/">Wohnungseinbruchdiebstahl</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-start="0" data-end="91"><strong data-start="0" data-end="91">Wohnungseinbruchdiebstahl – Rechte, Strafen und Verteidigungsmöglichkeiten im Überblick</strong></p>
<p data-start="93" data-end="577">Der Wohnungseinbruchdiebstahl gehört zu den schwerwiegenderen Delikten im Strafrecht und wird von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Für Betroffene – sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte – ist die Situation oft belastend und mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. In diesem Artikel erfahren Sie verständlich erklärt, was unter Wohnungseinbruchdiebstahl zu verstehen ist, welche Strafen drohen und warum ein Strafverteidiger frühzeitig eingeschaltet werden sollte.</p>
<h3 data-section-id="9f41s5" data-start="579" data-end="621">Was ist ein Wohnungseinbruchdiebstahl?</h3>
<p data-start="623" data-end="886">Juristisch ist der Wohnungseinbruchdiebstahl in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__244.html" target="_blank" rel="noopener">§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB</a> geregelt. Er liegt vor, wenn jemand in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder sich mit einem falschen Schlüssel Zutritt verschafft, um dort eine Straftat – meist einen Diebstahl – zu begehen.</p>
<p data-start="888" data-end="1140">Eine „Wohnung“ ist dabei jeder geschützte private Lebensbereich, also beispielsweise eine Mietwohnung, ein Einfamilienhaus oder auch eine dauerhaft genutzte Ferienwohnung. Entscheidend ist, dass es sich um einen Rückzugsort des privaten Lebens handelt.</p>
<h3 data-section-id="14n4iju" data-start="1142" data-end="1168">Welche Strafen drohen?</h3>
<p data-start="1170" data-end="1468">Der Gesetzgeber bewertet den Wohnungseinbruchdiebstahl als besonders schweren Fall des Diebstahls. Daher liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. In schwereren Fällen – etwa wenn gewerbsmäßig gehandelt wird oder eine Bande beteiligt ist – kann die Strafe deutlich höher ausfallen.</p>
<p data-start="1470" data-end="1720">In besonders gravierenden Konstellationen, etwa beim Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen (§ 244 Abs. 4 StGB), droht sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe ist hier grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.</p>
<h3 data-section-id="13hhbb9" data-start="1722" data-end="1760">Häufige Beweismittel in der Praxis</h3>
<p data-start="1762" data-end="1842">In der Praxis stützen sich Ermittlungsbehörden häufig auf folgende Beweismittel:</p>
<ul data-start="1844" data-end="1964">
<li data-section-id="t3ex45" data-start="1844" data-end="1868">DNA-Spuren am Tatort</li>
<li data-section-id="1whz5od" data-start="1869" data-end="1887">Fingerabdrücke</li>
<li data-section-id="135g88f" data-start="1888" data-end="1911">Videoaufzeichnungen</li>
<li data-section-id="1nejvpz" data-start="1912" data-end="1930">Zeugenaussagen</li>
<li data-section-id="17cdvkx" data-start="1931" data-end="1964">Auswertung von Mobiltelefonen</li>
</ul>
<p data-start="1966" data-end="2190">Gerade bei solchen Beweismitteln ist Vorsicht geboten. Nicht jede Spur ist eindeutig und nicht jede Zuordnung zweifelsfrei. Fehler bei der Spurensicherung oder Interpretation kommen in der Praxis häufiger vor, als man denkt.</p>
<h3 data-section-id="atqbi0" data-start="2192" data-end="2234">Bedeutung der frühen Strafverteidigung</h3>
<p data-start="2236" data-end="2468">Wenn gegen Sie wegen Wohnungseinbruchdiebstahls ermittelt wird, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Ihr Schweigerecht ist eines der wichtigsten Verteidigungsinstrumente.</p>
<p data-start="2470" data-end="2639">Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweislage sorgfältig prüfen. Häufig ergeben sich Ansatzpunkte für die Verteidigung, etwa:</p>
<ul data-start="2641" data-end="2744">
<li data-section-id="1y4k81u" data-start="2641" data-end="2671">Zweifel an der Täterschaft</li>
<li data-section-id="11b2q9h" data-start="2672" data-end="2701">Fehlerhafte Beweisführung</li>
<li data-section-id="1c0315o" data-start="2702" data-end="2722">Verfahrensfehler</li>
<li data-section-id="12fmf1c" data-start="2723" data-end="2744">fehlender Vorsatz</li>
</ul>
<p data-start="2746" data-end="2868">Ziel ist es, entweder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder zumindest eine möglichst milde Strafe zu erwirken.</p>
<h3 data-section-id="1vqt1cj" data-start="2870" data-end="2915">Fazit: Schnelles Handeln ist entscheidend</h3>
<p data-start="2917" data-end="3129">Der Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls ist ernst und kann erhebliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, <a href="https://verteidiger-aus-berlin.de/" target="_blank" rel="noopener">frühzeitig rechtlichen Beistand</a> in Anspruch zu nehmen und keine vorschnellen Aussagen zu machen.</p>
<p data-start="3131" data-end="3290">Ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger</a> sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie – angepasst an Ihren konkreten Fall.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wohnungseinbruchdiebstahl/">Wohnungseinbruchdiebstahl</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jul 2024 15:31:59 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=13638</guid>

					<description><![CDATA[<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, UntersuchungsHaft, Haftverschonung , Aufhebung des Haftbefehls, Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Berlin, Rechtsanwalt Oliver Marson &#8211;</p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUF : 0171 6543669</strong></p>
<h2><strong>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong></h2>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft (§112 StPO) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt.</p>
<p>Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h2><strong>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</strong></h2>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten.</p>
<p>Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h2><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</strong></h2>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem.<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__250.html" target="_blank" rel="noopener"> § 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden.</p>
<p>Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (§ 213 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) in Betracht zu ziehen ist.</p>
<p>Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen.</p>
<p>Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl finden Sie hier.</p>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</p>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich „ausgehebelt“ werden.</p>
<p>Manchmal fehlt es aber schon an einem dringenden Tatverdacht, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.</a></p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft, Anwalt, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht, UntersuchungsHaft, Haftverschonung , Aufhebung des Haftbefehls, Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Berlin, Rechtsanwalt Oliver Marson &#8211;</p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUF : 0171 6543669</strong></p>
<h2><strong>Strafverteidigung gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft</strong></h2>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft (§112 StPO) führen bei jedem davon Betroffenen zu einer enormen psychischen Belastung und existentiellen Bedrohung, die es nach Möglichkeit zu verhindern oder wenigstens zu verkürzen gilt.</p>
<p>Auch ist die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt und somit die Strafverteidigung erheblich beeinträchtigt. Das sind Gründe genug, sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen.</p>
<h2><strong>Rechtsanwalt vor Haftbefehl und Untersuchungshaft beauftragen</strong></h2>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren Grund, sofort bei Festnahme einen Strafverteidiger einzuschalten.</p>
<p>Weil nämlich der Einsatz des Rechtsanwalts zur Verhinderung oder Aufhebung des Haftbefehls schon in den ersten Stunden, Tagen und Wochen entscheidend den gesamten Verfahrensablauf positiv beeinflussen kann.</p>
<p>Die ersten Stunden, Tage und Wochen fordern dem Strafverteidiger beim Kampf um die Freiheit seines Mandanten alles ab.</p>
<h2><strong>Haftbefehl und Untersuchungshaft durch Haftverschonung aushebeln</strong></h2>
<p>Es gibt zahlreiche Praxisfälle und eigene persönliche Erfahrung, die ich als Anwalt für Strafrecht sammeln konnte. Daraus lässt sich ableiten, dass sich der Kampf gegen Haftbefehl und Untersuchungshaft lohnt und es kaum “aussichtslose Fälle” gibt.</p>
<p>So ist es auch denkbar, selbst bei schweren Raub gem.<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__250.html" target="_blank" rel="noopener"> § 250 StGB</a> (Mindeststrafe 5 Jahre) Untersuchungshaft zu verhindern.</p>
<p>Auch bei Kapitalstrafsachen wie Mord kann durchaus eine Untersuchungshaft verhindert werden.</p>
<p>Das ist dann unter Umständen der Fall, wenn statt Mord auch eine spätere Verurteilung “nur” wegen Totschlags (§ 213 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 226 StGB) in Betracht zu ziehen ist.</p>
<p>Und hier ist der Strafverteidiger gefragt, diesen argumentativen Kampf mit der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter aufzunehmen.</p>
<p>Näheres zu den Voraussetzungen für den Haftbefehl finden Sie hier.</p>
<p>Haftbefehl und Untersuchungshaft bei Totschlag?</p>
<p>Auch bei dem Vorwurf schwerster Verbrechen wie Totschlag kann der Haftbefehl und Untersuchungshaft durch einen Rechtsanwalt erfolgreich „ausgehebelt“ werden.</p>
<p>Manchmal fehlt es aber schon an einem dringenden Tatverdacht, so dass der Haftbefehl nicht erlassen werden darf oder aufzuheben ist.</p>
<p><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-im-notfall/" target="_blank" rel="noopener">Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.</a></p>
<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-haftbefehl-und-untersuchungshaft-beauftragen/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl beauftragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verteidiger der ersten Stunde</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/verteidiger-der-ersten-stunde/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2023 16:52:29 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=13191</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der Verteidiger der ersten Stunde – Wann kann ich einen Verteidiger hinzuziehen?</h2>
<h3><strong>Der Verteidiger als Wahlverteidiger<br />
</strong></h3>
<p>Jeder, der einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, hat das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__137.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 137 StPO</a>). Dieser Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten bzw. Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren. Er ist damit der ausschließliche Interessenvertreter desjenigen, der einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird.</p>
<p>Auch Zeugen, Verletzte oder Nebenkläger können sich zu ihrem Beistand eines Anwalts bedienen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__138.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 138 Abs.3 StPO</a>).</p>
<h3><strong>Recht der Hinzuziehung eines Anwaltes ab der ersten Vernehmung</strong></h3>
<p>Bereits zur ersten Vernehmung durch die Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden hat der Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger zu Rate zu ziehen oder sich durch ihn vertreten zu lassen.</p>
<p>Die Vernehmungsbeamten haben die Pflicht, den zu Vernehmenden auf sein Recht der Hinzuziehung eines Verteidigers hinzuweisen. In § 136 Abs. 1 StPO heißt es daher auch:</p>
<p><em>Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren.</em></p>
<p><strong>Ich unterhalte für solche Fälle eine </strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUFNUMMER: <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">0171 6543669</a> </strong></p>
<p><strong>unter welcher ich jederzeit erreichbar bin.  </strong></p>
<h3><strong>Der Verteidiger als Pflichtverteidiger</strong></h3>
<p>Das Gericht hat dem Beschuldigten einen Verteidiger beizuordnen (Pflichtverteidiger), wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 140 StPO</a>) vorliegt.</p>
<p>Fälle der<strong> Beiordnung eines Pflichtverteidigers</strong> sind u.a.:</p>
<ul>
<li>bei der richterlichen Vorführung wegen einer Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung,</li>
<li>bei der richterlichen Vernehmung,</li>
<li>bei dem Vorwurf eines Verbrechens,</li>
<li>bei zu erwartender erstinstanzlicher Hauptverhandlung vor einem Schöffen-, Land- oder Oberlandesgericht,</li>
<li>bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung des Beschuldigten</li>
</ul>
<p>Ein Fall <strong>notwendiger Verteidigung</strong> liegt auch dann vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist oder sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (§ 140 Abs.2 StPO).</p>
<h3><strong>Bestellung des Pflichtverteidigers vor der Vernehmung</strong></h3>
<p>Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so ist dem Beschuldigten auf seinen Antrag und in den Fällen des § 141 Abs.2 StPO auch ohne seinen Antrag, ein Pflichtverteidiger spätestens vor seiner Vernehmung zu bestellen. Der Beschuldigte kann selbst einen Anwalt bestimmen, der als sein Pflichtverteidiger bestellt werden soll.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verteidiger-der-ersten-stunde/">Verteidiger der ersten Stunde</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Verteidiger der ersten Stunde – Wann kann ich einen Verteidiger hinzuziehen?</h2>
<h3><strong>Der Verteidiger als Wahlverteidiger<br />
</strong></h3>
<p>Jeder, der einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, hat das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__137.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 137 StPO</a>). Dieser Strafverteidiger vertritt den Beschuldigten bzw. Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren. Er ist damit der ausschließliche Interessenvertreter desjenigen, der einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird.</p>
<p>Auch Zeugen, Verletzte oder Nebenkläger können sich zu ihrem Beistand eines Anwalts bedienen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__138.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 138 Abs.3 StPO</a>).</p>
<h3><strong>Recht der Hinzuziehung eines Anwaltes ab der ersten Vernehmung</strong></h3>
<p>Bereits zur ersten Vernehmung durch die Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden hat der Beschuldigte das Recht, einen Verteidiger zu Rate zu ziehen oder sich durch ihn vertreten zu lassen.</p>
<p>Die Vernehmungsbeamten haben die Pflicht, den zu Vernehmenden auf sein Recht der Hinzuziehung eines Verteidigers hinzuweisen. In § 136 Abs. 1 StPO heißt es daher auch:</p>
<p><em>Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren.</em></p>
<p><strong>Ich unterhalte für solche Fälle eine </strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>NOTRUFNUMMER: <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/" target="_blank" rel="noopener">0171 6543669</a> </strong></p>
<p><strong>unter welcher ich jederzeit erreichbar bin.  </strong></p>
<h3><strong>Der Verteidiger als Pflichtverteidiger</strong></h3>
<p>Das Gericht hat dem Beschuldigten einen Verteidiger beizuordnen (Pflichtverteidiger), wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 140 StPO</a>) vorliegt.</p>
<p>Fälle der<strong> Beiordnung eines Pflichtverteidigers</strong> sind u.a.:</p>
<ul>
<li>bei der richterlichen Vorführung wegen einer Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung,</li>
<li>bei der richterlichen Vernehmung,</li>
<li>bei dem Vorwurf eines Verbrechens,</li>
<li>bei zu erwartender erstinstanzlicher Hauptverhandlung vor einem Schöffen-, Land- oder Oberlandesgericht,</li>
<li>bei einer Seh-, Hör- oder Sprachbehinderung des Beschuldigten</li>
</ul>
<p>Ein Fall <strong>notwendiger Verteidigung</strong> liegt auch dann vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist oder sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (§ 140 Abs.2 StPO).</p>
<h3><strong>Bestellung des Pflichtverteidigers vor der Vernehmung</strong></h3>
<p>Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so ist dem Beschuldigten auf seinen Antrag und in den Fällen des § 141 Abs.2 StPO auch ohne seinen Antrag, ein Pflichtverteidiger spätestens vor seiner Vernehmung zu bestellen. Der Beschuldigte kann selbst einen Anwalt bestimmen, der als sein Pflichtverteidiger bestellt werden soll.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verteidiger-der-ersten-stunde/">Verteidiger der ersten Stunde</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 May 2023 14:29:54 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=13059</guid>

					<description><![CDATA[<section class="notruf-strafverteidiger-berlin">
<h1>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</h1>
<p><strong>Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht</strong></p>
<p style="font-size: 1.3em;"><strong>Notruf / Nottelefon / Notfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft (U-Haft)</h2>
<p>Soforthilfe durch einen erfahrenen <strong>Strafverteidiger in Berlin</strong> bei Festnahme,<br />
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.</p>
<p>Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:</p>
<ol>
<li>Vor- und Nachname des Beschuldigten</li>
<li>Geburtsdatum</li>
<li>Wo erfolgte die Festnahme? (Stadt / Bezirk / Landkreis)</li>
<li>Wo wird die Person festgehalten? (Polizeidienststelle / Gericht)</li>
<li>Sind Namen oder Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?</li>
<li>Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen?</li>
<li>Ist eine Vorführung vor den Haftrichter vorgesehen?</li>
<li>Namen und Erreichbarkeit von Angehörigen</li>
<li>Welche Straftaten werden vorgeworfen?</li>
</ol>
<p><strong>Notruf für den Ernstfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Aussage verweigern – Ihr gutes Recht</h2>
<p>Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.<br />
Sie haben ein <strong>Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO</strong>.</p>
<h2>Verhalten bei Hausdurchsuchung</h2>
<p>Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,<br />
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.</p>
<p>Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.</p>
<h2>Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung</h2>
<p>Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.<br />
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.</p>
<p>Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.</p>
<p style="font-size: 1.3em;"><a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Frühe Verteidigung kann entscheidend sein</h2>
<p>Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation<br />
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.</p>
</section>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section class="notruf-strafverteidiger-berlin">
<h1>Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</h1>
<p><strong>Notruf – Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht</strong></p>
<p style="font-size: 1.3em;"><strong>Notruf / Nottelefon / Notfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft (U-Haft)</h2>
<p>Soforthilfe durch einen erfahrenen <strong>Strafverteidiger in Berlin</strong> bei Festnahme,<br />
Verhaftung oder drohender Untersuchungshaft – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.</p>
<p>Damit sofort geholfen werden kann, halten Sie bitte – soweit möglich – folgende Informationen bereit:</p>
<ol>
<li>Vor- und Nachname des Beschuldigten</li>
<li>Geburtsdatum</li>
<li>Wo erfolgte die Festnahme? (Stadt / Bezirk / Landkreis)</li>
<li>Wo wird die Person festgehalten? (Polizeidienststelle / Gericht)</li>
<li>Sind Namen oder Telefonnummern von Polizeibeamten bekannt?</li>
<li>Wurde bereits ein Haftbefehl erlassen?</li>
<li>Ist eine Vorführung vor den Haftrichter vorgesehen?</li>
<li>Namen und Erreichbarkeit von Angehörigen</li>
<li>Welche Straftaten werden vorgeworfen?</li>
</ol>
<p><strong>Notruf für den Ernstfall:</strong><br />
<a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Aussage verweigern – Ihr gutes Recht</h2>
<p>Verweigern Sie gegenüber Polizei und Haftrichter vor Rücksprache mit einem Rechtsanwalt die Aussage.<br />
Sie haben ein <strong>Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO</strong>.</p>
<h2>Verhalten bei Hausdurchsuchung</h2>
<p>Schweigen Sie auch bei einer Hausdurchsuchung. Ermittlungsbehörden versuchen häufig,<br />
durch spontane Fragen zusätzliche Informationen zu erhalten.</p>
<p>Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.</p>
<h2>Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung</h2>
<p>Am Ende der Durchsuchung wird oft ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.<br />
Es kann sinnvoll sein, der Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen.</p>
<p>Unsere Empfehlung: Sofort anrufen.</p>
<p style="font-size: 1.3em;"><a href="tel:+491716543669"><strong>0171 6543669</strong></a></p>
<h2>Frühe Verteidigung kann entscheidend sein</h2>
<p>Rufen Sie beim Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort an. Die frühzeitige Organisation<br />
der Verteidigung kann für Sie und den Ausgang des Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung sein.</p>
</section><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontakt-zum-strafverteidiger-marson/kontakt-anwalt-arabisch-u-haft/">Rechtsanwalt bei Haftbefehl und Untersuchungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Kipo &#8211; Daten aus dem Ausland</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/kipo-daten-aus-dem-ausland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 May 2022 18:14:21 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?page_id=12869</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Kinderpornographische (Kipo) digitale Daten ausländischer Strafverfolgungsbehörden</h2>
<p>Der Besitz und das Verbreiten von kinderpornographischen Inhalten (Kipo) ist strafbar. Näheres zum<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener"> Straftatbestand</a> und zu möglichen<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/strafe-bei-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener"> Strafen</a> finden Sie hier.</p>
<p>Dieser Artikel beschäftigt sich vordringlich mit der Frage der <strong>Zuverlässigkeit</strong> der häufig aus dem Ausland dem Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilten Verdachtsfälle.</p>
<p>Beispielsweise sind US-amerikanische Provider nach einem Bundesgesetz verpflichtet, bekannt gewordene strafrechtliche Sachverhalte an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) weiterzuleiten. Diese halbstaatliche Einrichtung bearbeitet sämtliche Hinweise im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder und leitet die Daten zum Zwecke weiterer Ermittlungen an die zuständigen Behörden in den USA oder im Ausland weiter. In Neuseeland ist es das New Zealand Department of Internal Affairs (DIA) und in Kanada das Canada National Child Exploitation Coordination Center ( NCECC), das die entsprechenden Verdachtsfälle bearbeitet und weiterleitet. Zuständiger Ansprechpartner für diese Vorgänge in Deutschalnd ist das <a href="https://www.bka.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundekriminalamt (BKA)</a> in Wiesbaden bzw. die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main.</p>
<p>Es folgen die <strong>Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens</strong> wegen Besitzes von kinder- und/oder jugendpornographischer Schriften.</p>
<p>Das BKA nimmt die Ermittlungen auf und fordert den jeweiligen Telekommunikationsdienst zur Auskunft zu den Bestandsdaten, wie z.B. über die mitgeteilte IP-Adresse und / oder E-mail, gemäß § 113 (1) TKG i.V.m. § 100j Abs.1,2 StPO auf. Aus der Antwort der Telemediendienste lässt sich dann der Name und die Anschrift des Anschlussinhabers entnehmen. Dieser wird dann als Tatverdächtigter aufgenommen.  Ob es sich dann hierbei tatsächlich um den Täter handelt, müssen dann weitere Ermittlungshandlungen ergeben. Häufig erfolgen anschließend richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen gemäß §§ 102,105 StPO in der Wohnung des Verdächtigen, weil vermutet wird, dass die <strong>Durchsuchung</strong> zum Auffinden von Beweismitteln in Form von Datenträgern mit kinder- und jugendpornographischem Material (Kipo) führt. Eine weitere Maßnahme mit der der Tatverdächtige rechnen muss, ist die <strong>Erkennnungsdienstliche Behandlung</strong> (ED) gem. § 81b StPO, in der Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke vom Beschuldigten genommen werden.</p>
<p>Führen die weiteren Ermittlungsmaßnahmen nicht zum Erhärten des Tatverdachtes, so sollte das Ermittlungsverfahren eigestellt werden. Häufig wird jedoch allein auf Grund der aus dem Ausland mitgeteilten Daten (Verdachtsfall) und der Auskunft des Telekommunikationsdienstes Anklage gegen den Anschlussinhaber erhoben, ohne die Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit der sichergestellten Daten und der dem BKA mitgeteilten weiteren Angaben zu prüfen.</p>
<p>In diesem Fall ist es Aufgabe der Verteidigung, entweder schon im Ermittlungsverfahren oder im sog. Zwischenverfahren (Verfahren zwischen Anklageerhebung und Zulassung der Anklage durch das Strafgericht) die Vorwürfe auf Schlüssigkeit zu prüfen. Entsprechende Einlassungen durch die Verteidigung können bereits in diesem Stadium zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder zur Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft führen.</p>
<p>Die IP-Adresse oder die E-mail lassen zwar Rückschlüsse auf den möglichen Täter zu, da über diese Daten sich der Anschlussinhaber ermitteln läßt, aber auf Grund möglicher Manipulationen der IP-Adresse, bestehender Sicherheitslücken neuer Router, der unbemerkten Installation von Schadsoftware auf dem PC u.ä. kann ein hinreichend sicherer Rückschluss vom Anschlussinhaber auf den Täter nicht ohne Weiteres getroffen werden.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kipo-daten-aus-dem-ausland/">Kipo &#8211; Daten aus dem Ausland</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Kinderpornographische (Kipo) digitale Daten ausländischer Strafverfolgungsbehörden</h2>
<p>Der Besitz und das Verbreiten von kinderpornographischen Inhalten (Kipo) ist strafbar. Näheres zum<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/merkmale-einer-kinderpornographischen-schrift/" target="_blank" rel="noopener"> Straftatbestand</a> und zu möglichen<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/erwerb-von-kinderpornographie/strafe-bei-kinderpornographie/" target="_blank" rel="noopener"> Strafen</a> finden Sie hier.</p>
<p>Dieser Artikel beschäftigt sich vordringlich mit der Frage der <strong>Zuverlässigkeit</strong> der häufig aus dem Ausland dem Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilten Verdachtsfälle.</p>
<p>Beispielsweise sind US-amerikanische Provider nach einem Bundesgesetz verpflichtet, bekannt gewordene strafrechtliche Sachverhalte an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) weiterzuleiten. Diese halbstaatliche Einrichtung bearbeitet sämtliche Hinweise im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder und leitet die Daten zum Zwecke weiterer Ermittlungen an die zuständigen Behörden in den USA oder im Ausland weiter. In Neuseeland ist es das New Zealand Department of Internal Affairs (DIA) und in Kanada das Canada National Child Exploitation Coordination Center ( NCECC), das die entsprechenden Verdachtsfälle bearbeitet und weiterleitet. Zuständiger Ansprechpartner für diese Vorgänge in Deutschalnd ist das <a href="https://www.bka.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundekriminalamt (BKA)</a> in Wiesbaden bzw. die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main.</p>
<p>Es folgen die <strong>Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens</strong> wegen Besitzes von kinder- und/oder jugendpornographischer Schriften.</p>
<p>Das BKA nimmt die Ermittlungen auf und fordert den jeweiligen Telekommunikationsdienst zur Auskunft zu den Bestandsdaten, wie z.B. über die mitgeteilte IP-Adresse und / oder E-mail, gemäß § 113 (1) TKG i.V.m. § 100j Abs.1,2 StPO auf. Aus der Antwort der Telemediendienste lässt sich dann der Name und die Anschrift des Anschlussinhabers entnehmen. Dieser wird dann als Tatverdächtigter aufgenommen.  Ob es sich dann hierbei tatsächlich um den Täter handelt, müssen dann weitere Ermittlungshandlungen ergeben. Häufig erfolgen anschließend richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen gemäß §§ 102,105 StPO in der Wohnung des Verdächtigen, weil vermutet wird, dass die <strong>Durchsuchung</strong> zum Auffinden von Beweismitteln in Form von Datenträgern mit kinder- und jugendpornographischem Material (Kipo) führt. Eine weitere Maßnahme mit der der Tatverdächtige rechnen muss, ist die <strong>Erkennnungsdienstliche Behandlung</strong> (ED) gem. § 81b StPO, in der Lichtbilder gefertigt und Fingerabdrücke vom Beschuldigten genommen werden.</p>
<p>Führen die weiteren Ermittlungsmaßnahmen nicht zum Erhärten des Tatverdachtes, so sollte das Ermittlungsverfahren eigestellt werden. Häufig wird jedoch allein auf Grund der aus dem Ausland mitgeteilten Daten (Verdachtsfall) und der Auskunft des Telekommunikationsdienstes Anklage gegen den Anschlussinhaber erhoben, ohne die Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit der sichergestellten Daten und der dem BKA mitgeteilten weiteren Angaben zu prüfen.</p>
<p>In diesem Fall ist es Aufgabe der Verteidigung, entweder schon im Ermittlungsverfahren oder im sog. Zwischenverfahren (Verfahren zwischen Anklageerhebung und Zulassung der Anklage durch das Strafgericht) die Vorwürfe auf Schlüssigkeit zu prüfen. Entsprechende Einlassungen durch die Verteidigung können bereits in diesem Stadium zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder zur Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft führen.</p>
<p>Die IP-Adresse oder die E-mail lassen zwar Rückschlüsse auf den möglichen Täter zu, da über diese Daten sich der Anschlussinhaber ermitteln läßt, aber auf Grund möglicher Manipulationen der IP-Adresse, bestehender Sicherheitslücken neuer Router, der unbemerkten Installation von Schadsoftware auf dem PC u.ä. kann ein hinreichend sicherer Rückschluss vom Anschlussinhaber auf den Täter nicht ohne Weiteres getroffen werden.</p>
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<p>&nbsp;</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kipo-daten-aus-dem-ausland/">Kipo &#8211; Daten aus dem Ausland</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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