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	<title>Analyst Archive - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sun, 06 Oct 2024 12:03:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Zusammenarbeit mit Analysten</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/analyst-im-strafrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Mar 2016 06:41:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Analyst arbeitet Beweismittel computergestützt auf</h2>
<p>Der Analyst ist bei der <strong>Strafverteidigung</strong> in entsprechenden Fällen von unschätzbaren Wert. Ich arbeite mit dem ausgewiesenen <strong>Analysten </strong>Dr. Uwe Ewald (Kriminologe und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt</a>) vom <a href="http://ijaf.eu/">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF) zusammen. Er und sein Team sind als Experten von IJAF auf die <strong>computergestützte Inhaltsanalyse</strong> im Rahmen von <strong>Ermittlungsverfahren</strong> bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei <strong>Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen</strong> oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert.</p>
<h3>Analyst und Zielsetzung seiner Tätigkeit</h3>
<p>Im Ergebnis dieser systematischen Analyseverfahren werden häufig Lücken und Widersprüche in der Konstruktion von Anklageschriften aufgedeckt und anhand der – nicht selten mittels über das gesamte Aktenmaterial verstreuten Informationen – Gesamtdatenlage in den Prozess eingeführt. Damit stellt die <strong>Strafverteidigung</strong> nicht nur <strong>Waffengleichheit</strong> gegenüber der Staatsanwaltschaft her, sondern führt darüber hinaus einen detaillierten Nachweis zu Fehlern und Beweislücken auf Seiten der Anklagevertreter. Vor diesem Hintergrund können durch Strafverteidiger sehr effektive und gezielte Beweis- und andere mitunter verfahrensentscheidende Anträge gestellt werden. Besondere Bedeutung kommt der computergestützten Analyse gerade auch zur Verhinderung einer Anklageschrift zu. Insbesondere dann, wenn mit einer <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html" target="_blank" rel="noopener">§ 170 Abs.2 StPO</a> angestrebt wird. Die Ergebnisse der Analyse fließen in die Antragsbegründung ein. Mehr zu diesem Thema findet sich auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten</a> und anderen Berufsgruppen finden Sie hier. Zur wichtigen Unterscheidung zwischen der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/wahlverteidiger-in-strafverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Pflicht- und Wahlverteidigung</a> finden Sie hier Informationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/analyst-im-strafrecht/">Zusammenarbeit mit Analysten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Analyst arbeitet Beweismittel computergestützt auf</h2>
<p>Der Analyst ist bei der <strong>Strafverteidigung</strong> in entsprechenden Fällen von unschätzbaren Wert. Ich arbeite mit dem ausgewiesenen <strong>Analysten </strong>Dr. Uwe Ewald (Kriminologe und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt</a>) vom <a href="http://ijaf.eu/">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF) zusammen. Er und sein Team sind als Experten von IJAF auf die <strong>computergestützte Inhaltsanalyse</strong> im Rahmen von <strong>Ermittlungsverfahren</strong> bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei <strong>Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen</strong> oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert.</p>
<h3>Analyst und Zielsetzung seiner Tätigkeit</h3>
<p>Im Ergebnis dieser systematischen Analyseverfahren werden häufig Lücken und Widersprüche in der Konstruktion von Anklageschriften aufgedeckt und anhand der – nicht selten mittels über das gesamte Aktenmaterial verstreuten Informationen – Gesamtdatenlage in den Prozess eingeführt. Damit stellt die <strong>Strafverteidigung</strong> nicht nur <strong>Waffengleichheit</strong> gegenüber der Staatsanwaltschaft her, sondern führt darüber hinaus einen detaillierten Nachweis zu Fehlern und Beweislücken auf Seiten der Anklagevertreter. Vor diesem Hintergrund können durch Strafverteidiger sehr effektive und gezielte Beweis- und andere mitunter verfahrensentscheidende Anträge gestellt werden. Besondere Bedeutung kommt der computergestützten Analyse gerade auch zur Verhinderung einer Anklageschrift zu. Insbesondere dann, wenn mit einer <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html" target="_blank" rel="noopener">§ 170 Abs.2 StPO</a> angestrebt wird. Die Ergebnisse der Analyse fließen in die Antragsbegründung ein. Mehr zu diesem Thema findet sich auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten</a> und anderen Berufsgruppen finden Sie hier. Zur wichtigen Unterscheidung zwischen der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/wahlverteidiger-in-strafverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Pflicht- und Wahlverteidigung</a> finden Sie hier Informationen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/analyst-im-strafrecht/">Zusammenarbeit mit Analysten</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Investigative Arbeitsweise &#8211; Analyse mit dem Computer</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Mar 2016 08:04:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2><strong>Computergestützte Analyse der Ermittlungsakten</strong></h2>
<h3>Traditionelle Analyse beim Aktenstudium</h3>
<p>Wie bereits <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier dargestellt</a>, kommt kein <strong>Strafverteidiger</strong> an der akribischen Aufarbeitung und <strong>Analyse</strong> der staatsanwaltlichen oder gerichtlichen <strong>Ermittlungsakten</strong> vorbei. Denn darin finden sich die für einen Fall relevanten <strong>Beweismittel</strong>. Das sind die <strong>Zeugenvernehmungen</strong>, <strong>Urkunden</strong>, <strong>Schriftstücke</strong> und andere Beweismittel. Wir Strafverteidiger lesen diese Beweismittelordner, ordnen Fakten, prüfen den <strong>Beweiswert</strong>, wir suchen kritisch nach <strong>Widersprüchen</strong> und <strong>Lücken</strong> der staatsanwaltlichen <strong>Beweisführung</strong>. Unser Ansatz ist die &#8222;<strong>Nullhypothese</strong>&#8222;. Das heißt, wir schenken den unsere Mandanten belastenden Beweismitteln keinen Glauben. Dazu wird der Gegenbeweis gesucht und Widersprüche sowie Lücken der staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgedeckt. Diese Analyse mündet letztlich in die Verteidigungsstrategie für unsere Mandanten. In den meisten Fällen reicht diese althergebrachte und insoweit bewährte Methode zur Analyse über das &#8222;bloße Lesen der Akten&#8220; völlig aus, um die Sach-, Rechts- und Beweislage zu den strafrechtlich relevanten Straftatvorwürfen der <strong>Ermittlungsbehörden </strong>zu erfassen.</p>
<h3>Informationsflut als Herausforderung bei der Analyse</h3>
<p>Nicht so, wenn die Komplexität des Geschehens und die Menge der in den Ermittlungsakten enthaltenen Informationen die Grenze strukturierter manueller Auswertung des Aktenmaterials überschreitet. Auch bei weniger umfangreichen Akten, die sich statt dessen durch eine fast unüberschaubare Vielzahl von Detailinformationen auszeichnen, noch dazu in sich widersprüchlich sind, fordert mehr als die herkömmliche Methode zur Analyse.</p>
<h3>Computergestützte Analyse erhöht die Qualität anwaltlicher Arbeit</h3>
<p>Die professionelle <strong>Kriminalitätsanalyse</strong> arbeitet deshalb seit langem bei komplizierten und/oder umfangreichen Ermittlungen mit <strong>computergestützten Analyseverfahren</strong>, die es erlauben, die relevanten Daten zu Akteuren (Netzwerkanalyse) in ihrer zeitlichen und räumlichen/geographischen Verteilung zu erfassen und auch dann noch unter Kontrolle zu halten, wenn widersprüchliche Informationen zum Beispiel durch sich widersprechende Zeugenaussagen oder lückenhafte und einseitige Ermittlungsergebnisse vorliegen.</p>
<h3>Strafverteidiger erstellen Analysen unter Einbindung von Analysten</h3>
<p>Deshalb arbeiten wir in entsprechenden Fällen mit dem ausgewiesenen <strong>Kriminalitätsanalysten </strong>Rechtsanwalt und Kriminologe Dr. Uwe Ewald des <a href="http://ijaf.eu/">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF) zusammen. Er und sein Team sind als Experten von IJAF auf die <strong>computergestützte Inhaltsanalyse</strong> im Rahmen von <strong>Ermittlungsverfahren</strong> bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei <strong>Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen</strong> oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert. Im Ergebnis dieser systematischen Analyseverfahren werden häufig Lücken und Widersprüche in der Konstruktion von Anklageschriften aufgedeckt und anhand der &#8211; nicht selten mittels über das gesamte Aktenmaterial verstreuten Informationen &#8211; Gesamtdatenlage in den Prozess eingeführt. Damit stellt die Strafverteidigung nicht nur Waffengleichheit gegenüber der Staatsanwaltschaft her, sondern führt darüber hinaus einen detaillierten Nachweis zu Fehlern und Beweislücken auf Seiten der Anklagevertreter. Vor diesem Hintergrund können durch Strafverteidiger sehr effektive und gezielte Beweis- und andere mitunter verfahrensentscheidende Anträge gestellt werden. Besondere Bedeutung kommt der computergestützten Analyse gerade auch zur Verhinderung einer Anklageschrift zu. Insbesondere dann, wenn mit einer <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens angestrebt wird. Die Ergebnisse der Analyse fließen in die Antragsbegründung ein.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zu unserer Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/">Investigative Arbeitsweise &#8211; Analyse mit dem Computer</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Computergestützte Analyse der Ermittlungsakten</strong></h2>
<h3>Traditionelle Analyse beim Aktenstudium</h3>
<p>Wie bereits <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier dargestellt</a>, kommt kein <strong>Strafverteidiger</strong> an der akribischen Aufarbeitung und <strong>Analyse</strong> der staatsanwaltlichen oder gerichtlichen <strong>Ermittlungsakten</strong> vorbei. Denn darin finden sich die für einen Fall relevanten <strong>Beweismittel</strong>. Das sind die <strong>Zeugenvernehmungen</strong>, <strong>Urkunden</strong>, <strong>Schriftstücke</strong> und andere Beweismittel. Wir Strafverteidiger lesen diese Beweismittelordner, ordnen Fakten, prüfen den <strong>Beweiswert</strong>, wir suchen kritisch nach <strong>Widersprüchen</strong> und <strong>Lücken</strong> der staatsanwaltlichen <strong>Beweisführung</strong>. Unser Ansatz ist die &#8222;<strong>Nullhypothese</strong>&#8222;. Das heißt, wir schenken den unsere Mandanten belastenden Beweismitteln keinen Glauben. Dazu wird der Gegenbeweis gesucht und Widersprüche sowie Lücken der staatsanwaltlichen Ermittlungen aufgedeckt. Diese Analyse mündet letztlich in die Verteidigungsstrategie für unsere Mandanten. In den meisten Fällen reicht diese althergebrachte und insoweit bewährte Methode zur Analyse über das &#8222;bloße Lesen der Akten&#8220; völlig aus, um die Sach-, Rechts- und Beweislage zu den strafrechtlich relevanten Straftatvorwürfen der <strong>Ermittlungsbehörden </strong>zu erfassen.</p>
<h3>Informationsflut als Herausforderung bei der Analyse</h3>
<p>Nicht so, wenn die Komplexität des Geschehens und die Menge der in den Ermittlungsakten enthaltenen Informationen die Grenze strukturierter manueller Auswertung des Aktenmaterials überschreitet. Auch bei weniger umfangreichen Akten, die sich statt dessen durch eine fast unüberschaubare Vielzahl von Detailinformationen auszeichnen, noch dazu in sich widersprüchlich sind, fordert mehr als die herkömmliche Methode zur Analyse.</p>
<h3>Computergestützte Analyse erhöht die Qualität anwaltlicher Arbeit</h3>
<p>Die professionelle <strong>Kriminalitätsanalyse</strong> arbeitet deshalb seit langem bei komplizierten und/oder umfangreichen Ermittlungen mit <strong>computergestützten Analyseverfahren</strong>, die es erlauben, die relevanten Daten zu Akteuren (Netzwerkanalyse) in ihrer zeitlichen und räumlichen/geographischen Verteilung zu erfassen und auch dann noch unter Kontrolle zu halten, wenn widersprüchliche Informationen zum Beispiel durch sich widersprechende Zeugenaussagen oder lückenhafte und einseitige Ermittlungsergebnisse vorliegen.</p>
<h3>Strafverteidiger erstellen Analysen unter Einbindung von Analysten</h3>
<p>Deshalb arbeiten wir in entsprechenden Fällen mit dem ausgewiesenen <strong>Kriminalitätsanalysten </strong>Rechtsanwalt und Kriminologe Dr. Uwe Ewald des <a href="http://ijaf.eu/">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF) zusammen. Er und sein Team sind als Experten von IJAF auf die <strong>computergestützte Inhaltsanalyse</strong> im Rahmen von <strong>Ermittlungsverfahren</strong> bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei <strong>Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen</strong> oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert. Im Ergebnis dieser systematischen Analyseverfahren werden häufig Lücken und Widersprüche in der Konstruktion von Anklageschriften aufgedeckt und anhand der &#8211; nicht selten mittels über das gesamte Aktenmaterial verstreuten Informationen &#8211; Gesamtdatenlage in den Prozess eingeführt. Damit stellt die Strafverteidigung nicht nur Waffengleichheit gegenüber der Staatsanwaltschaft her, sondern führt darüber hinaus einen detaillierten Nachweis zu Fehlern und Beweislücken auf Seiten der Anklagevertreter. Vor diesem Hintergrund können durch Strafverteidiger sehr effektive und gezielte Beweis- und andere mitunter verfahrensentscheidende Anträge gestellt werden. Besondere Bedeutung kommt der computergestützten Analyse gerade auch zur Verhinderung einer Anklageschrift zu. Insbesondere dann, wenn mit einer <strong>Schutzschrift</strong> die Einstellung des Ermittlungsverfahrens angestrebt wird. Die Ergebnisse der Analyse fließen in die Antragsbegründung ein.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zu unserer Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/">Investigative Arbeitsweise &#8211; Analyse mit dem Computer</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2013 06:27:46 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?page_id=2062</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren limitiert</h2>
<p>Wie viele Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren erlaubt sind, bestimmt nur bedingt der Beschuldigte oder Angeklagte. Es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass in einem <strong>Ermittlungsverfahren</strong>, in dem <strong>gegen mehrere Beschuldigte</strong> ermittelt wird, alle Beschuldigten durch einen Strafverteidiger verteidigt werden. <strong>Nichts anderes gilt bei der Strafverteidigung von mehreren Angeklagten</strong> in der gerichtlichen <strong>Hauptverhandlung</strong> nach Anklageerhebung. Mehr als ein Betroffenen darf der Strafverteidiger im selben Strafverfahren nicht vertreten. Bis zu den RAF-Prozessen war das anders. Damals konnte ein Rechtsanwalt im selben Strafverfahren eine Vielzahl von Beschuldigten oder Angeklagten verteidigen. Das ermöglichte eine optimale Strafverteidigung, denn die Besprechung miteinander und die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsstrategien war so sehr effektiv und effizient. Der Staat war an einer starken Strafverteidigung nicht interessiert und schob aus damals politischen Gründen der Mehrfachverteidigung einen gesetzlichen Maulkorb vor. Die Regelung gilt bis heute fort.</p>
<h3>Anzahl der Strafverteidiger im Strafverfahren pro Beschuldigten oder Angeklagten</h3>
<p>Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann sich im gleichen Strafverfahren bis zu 3 Rechtsanwälte und Strafverteidiger für seine <strong>Strafverteidigung</strong> wählen. Das Gesetz schließt mehr als drei Strafverteidiger aus (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/137.html" target="_blank" rel="noopener">§ 137 StPO</a>). Auch die Anzahl der Pflichtverteidiger ist im Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung auf maximal drei Anwälte pro Angeklagter beschränkt.</p>
<h3>Mittelbare Umgehung der Limitierung der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren</h3>
<p>Die Limitierung der Anzahl der Rechtsanwälte ist zumindest mittelbar zu umgehen. Nämlich dann, wenn sich mehrere Beschuldigte und Angeklagte im Rahmen der <strong>Sockelverteidigung</strong> verteidigen lassen. Dazu finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">hier weitere Informationen</a>.</p>
<h3>Unterstützung bei der Zusammenstellung des Verteidigerteams für mehrere Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Sie erhalten von mir Vorschläge, welche Kollegen für ein solches Verteidigerteam besonders geeignet sind. Die Entscheidung, wer dann beauftragt wird, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Hier finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">einige der Kollegen</a>, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite. Auch die Einbeziehung einen <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-strafrecht-in-berlin-charlottenburg/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">Analysten</a></strong>, der besonders bei der Auswertung umfangreicher Verfahrensakten eine Schlüsselposition einnehmen kann, ist in geeigneten Fällen ein &#8222;Muss&#8220;. Gerne können Sie mich auch auf andere Kollegen ansprechen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/">Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren limitiert</h2>
<p>Wie viele Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren erlaubt sind, bestimmt nur bedingt der Beschuldigte oder Angeklagte. Es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass in einem <strong>Ermittlungsverfahren</strong>, in dem <strong>gegen mehrere Beschuldigte</strong> ermittelt wird, alle Beschuldigten durch einen Strafverteidiger verteidigt werden. <strong>Nichts anderes gilt bei der Strafverteidigung von mehreren Angeklagten</strong> in der gerichtlichen <strong>Hauptverhandlung</strong> nach Anklageerhebung. Mehr als ein Betroffenen darf der Strafverteidiger im selben Strafverfahren nicht vertreten. Bis zu den RAF-Prozessen war das anders. Damals konnte ein Rechtsanwalt im selben Strafverfahren eine Vielzahl von Beschuldigten oder Angeklagten verteidigen. Das ermöglichte eine optimale Strafverteidigung, denn die Besprechung miteinander und die Erarbeitung gemeinsamer Verteidigungsstrategien war so sehr effektiv und effizient. Der Staat war an einer starken Strafverteidigung nicht interessiert und schob aus damals politischen Gründen der Mehrfachverteidigung einen gesetzlichen Maulkorb vor. Die Regelung gilt bis heute fort.</p>
<h3>Anzahl der Strafverteidiger im Strafverfahren pro Beschuldigten oder Angeklagten</h3>
<p>Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann sich im gleichen Strafverfahren bis zu 3 Rechtsanwälte und Strafverteidiger für seine <strong>Strafverteidigung</strong> wählen. Das Gesetz schließt mehr als drei Strafverteidiger aus (<a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/137.html" target="_blank" rel="noopener">§ 137 StPO</a>). Auch die Anzahl der Pflichtverteidiger ist im Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung auf maximal drei Anwälte pro Angeklagter beschränkt.</p>
<h3>Mittelbare Umgehung der Limitierung der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren</h3>
<p>Die Limitierung der Anzahl der Rechtsanwälte ist zumindest mittelbar zu umgehen. Nämlich dann, wenn sich mehrere Beschuldigte und Angeklagte im Rahmen der <strong>Sockelverteidigung</strong> verteidigen lassen. Dazu finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">hier weitere Informationen</a>.</p>
<h3>Unterstützung bei der Zusammenstellung des Verteidigerteams für mehrere Beschuldigte und Angeklagte</h3>
<p>Sie erhalten von mir Vorschläge, welche Kollegen für ein solches Verteidigerteam besonders geeignet sind. Die Entscheidung, wer dann beauftragt wird, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Hier finden Sie <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">einige der Kollegen</a>, mit denen ich regelmäßig zusammenarbeite. Auch die Einbeziehung einen <strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-strafrecht-in-berlin-charlottenburg/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">Analysten</a></strong>, der besonders bei der Auswertung umfangreicher Verfahrensakten eine Schlüsselposition einnehmen kann, ist in geeigneten Fällen ein &#8222;Muss&#8220;. Gerne können Sie mich auch auf andere Kollegen ansprechen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/">Anzahl der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strafverteidiger zur Basisverteidigung und Sockelverteidigung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Strafverteidiger zur Basisverteidigung und Sockelverteidigung</h2>
<p><strong>Strafverteidiger</strong> zur <strong>Basisverteidigung</strong> und <strong>Sockelverteidigung</strong> sollten Kollegen sein, die sich aus der gemeinsamen <strong>Strafverteidigung</strong> bereits kennen. Ich kann für solche Fälle ua. die unten genannten Kolleginnen und Kollegen empfehlen. Es sind entweder <strong>Fachanwälte</strong> wie ich oder <strong>Strafverteidiger</strong> mit jahrzehntelanger <strong>Berufserfahrung im Strafrecht</strong>.</p>
<p>Unser <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/buerogemeinschaft-und-kanzleiprofil/" target="_blank" rel="noopener">Büro</a> verbindet schon allein ein schlagkräftiges Team aus zwei Anwälten. Ich verfüge über eine Jahrzehnte andauernde Praxistätigkeit als <strong>Fachanwalt</strong> <strong>für Strafrecht</strong>. Der zweite Mann im Team ist der Kriminologe und Rechtsanwalt <strong>Dr. Uwe Ewald</strong>. Er ist auch als <strong>Kriminalitätsanalyst</strong> mit seinem Team des <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">International Justice Analysis Forum</a> von herausragender Bedeutung für die <strong>Strafverteidigung </strong>in unserer Kanzlei. Näheres zu seiner Arbeit finden Sie auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<p>Wegen meiner <strong>bundesweiten Strafverteidigung</strong> kommen auch die anderen <strong>Rechtsanwälte</strong> aus den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik (<strong>Bayern</strong>, <strong>Sachsen</strong>, <strong>Berlin</strong>, <strong>Niedersachsen</strong>).</p>
<h3>Teamwork mit Kriminalitätsanalysten in Großverfahren</h3>
<p>Der international erfolgreich tätige<strong> Kriminalitätsanalyst, </strong>Rechtsanwalt und Kriminologe Dr. Uwe Ewald vom <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF), steht uns insbesondere bei der Aufarbeitung und inhaltlichen  Analyse von Massendaten zur Verfügung. Gerade in <strong>Großverfahren</strong> ist das ein unschätzbarer Vorteil gegenüber den Staatsanwälten und den Gerichten. Denn sie verfügen nicht über diese effizienten Möglichkeiten der Informationsgewinnung. Näheres zu der speziellen Arbeitsweise <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/startseite/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Was ist konsensuale Strafverteidigung?</h3>
<p><strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/die-konsensuale-strafverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Konsensuale Strafverteidigung</a> </strong>bei<strong> Sexualstraften </strong>wie z.B.bei <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Vergewaltigung </strong></a>oder<strong> sexueller Missbrauch </strong>von Kindern und Jugendlichen<strong> </strong>ist manchmal der <strong>konfrontativen</strong><strong>Strafverteidigung</strong> vorzuziehen. Oder anders ausgedrückt: manchmal ist es besser, ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Geständnis</strong> </a>abzulegen als “bis auf`s Messer” zu streiten und der Illusion hinterher zu laufen, es könnte doch noch ein <strong>Freispruch</strong> werden.</p>
<h3>Was ist konfrontative Strafverteidigung?</h3>
<p>Die Herausforderungen an die konfrontative Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts sind groß. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">Hier werden sie an Hand des Sexualstrafrechts erläutert</a>.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/">Strafverteidiger zur Basisverteidigung und Sockelverteidigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Strafverteidiger zur Basisverteidigung und Sockelverteidigung</h2>
<p><strong>Strafverteidiger</strong> zur <strong>Basisverteidigung</strong> und <strong>Sockelverteidigung</strong> sollten Kollegen sein, die sich aus der gemeinsamen <strong>Strafverteidigung</strong> bereits kennen. Ich kann für solche Fälle ua. die unten genannten Kolleginnen und Kollegen empfehlen. Es sind entweder <strong>Fachanwälte</strong> wie ich oder <strong>Strafverteidiger</strong> mit jahrzehntelanger <strong>Berufserfahrung im Strafrecht</strong>.</p>
<p>Unser <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/buerogemeinschaft-und-kanzleiprofil/" target="_blank" rel="noopener">Büro</a> verbindet schon allein ein schlagkräftiges Team aus zwei Anwälten. Ich verfüge über eine Jahrzehnte andauernde Praxistätigkeit als <strong>Fachanwalt</strong> <strong>für Strafrecht</strong>. Der zweite Mann im Team ist der Kriminologe und Rechtsanwalt <strong>Dr. Uwe Ewald</strong>. Er ist auch als <strong>Kriminalitätsanalyst</strong> mit seinem Team des <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">International Justice Analysis Forum</a> von herausragender Bedeutung für die <strong>Strafverteidigung </strong>in unserer Kanzlei. Näheres zu seiner Arbeit finden Sie auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/analyse-der-ermittlungakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener">auf dieser Seite</a>.</p>
<p>Wegen meiner <strong>bundesweiten Strafverteidigung</strong> kommen auch die anderen <strong>Rechtsanwälte</strong> aus den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik (<strong>Bayern</strong>, <strong>Sachsen</strong>, <strong>Berlin</strong>, <strong>Niedersachsen</strong>).</p>
<h3>Teamwork mit Kriminalitätsanalysten in Großverfahren</h3>
<p>Der international erfolgreich tätige<strong> Kriminalitätsanalyst, </strong>Rechtsanwalt und Kriminologe Dr. Uwe Ewald vom <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener">International Justice Analysis Forum</a> (IJAF), steht uns insbesondere bei der Aufarbeitung und inhaltlichen  Analyse von Massendaten zur Verfügung. Gerade in <strong>Großverfahren</strong> ist das ein unschätzbarer Vorteil gegenüber den Staatsanwälten und den Gerichten. Denn sie verfügen nicht über diese effizienten Möglichkeiten der Informationsgewinnung. Näheres zu der speziellen Arbeitsweise <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/startseite/analyse-investigative-arbeitsweise-der-strafverteidigunganalyse-der-strafverfahrensakten-mit-dem-computer/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">finden Sie hier</a>.</p>
<h3>Was ist konsensuale Strafverteidigung?</h3>
<p><strong><a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/die-konsensuale-strafverteidigung/" target="_blank" rel="noopener">Konsensuale Strafverteidigung</a> </strong>bei<strong> Sexualstraften </strong>wie z.B.bei <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Vergewaltigung </strong></a>oder<strong> sexueller Missbrauch </strong>von Kindern und Jugendlichen<strong> </strong>ist manchmal der <strong>konfrontativen</strong><strong>Strafverteidigung</strong> vorzuziehen. Oder anders ausgedrückt: manchmal ist es besser, ein <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/deal-vor-gericht/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Geständnis</strong> </a>abzulegen als “bis auf`s Messer” zu streiten und der Illusion hinterher zu laufen, es könnte doch noch ein <strong>Freispruch</strong> werden.</p>
<h3>Was ist konfrontative Strafverteidigung?</h3>
<p>Die Herausforderungen an die konfrontative Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts sind groß. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/strafverteidigung-im-sexualstrafrecht/konfrontative-strafverteidigung-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener">Hier werden sie an Hand des Sexualstrafrechts erläutert</a>.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-zur-basisverteidigung-und-sockelverteidigung/">Strafverteidiger zur Basisverteidigung und Sockelverteidigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:14 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/rechtsanwaelte-und-strafverteidiger-zusammenarbeit-im-strafrecht-in-und-ausserhalb-berlins-gemeinsame-strafverteidigung-mehrerer-beschuldigter-oder-angeklagter-in-der-basisverteidigung-und-sockelv/</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</h2>
<p>Die <strong>Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</strong> ist oft bei der sogenannten <strong>Sockelverteidigung</strong> ein wirksames Instrument schlagkräftiger <strong>Strafverteidigung</strong>. Dazu finden Sie <a href="http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=74">Näheres auf dieser Seite</a>. Ein positiver Nebeneffekt besteht darin, dass die gesetzliche Limitierung der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Anzahl an Strafverteidigern</a> ausgehebelt werden kann. <span style="color: #000000;">Langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Anwälten und Fachanwälten für Strafrecht bestehen in und außerhalb Berlins.</span></p>
<p>Aber auch andere Berufsgruppen werden benötigt, so etwa <strong>Analysten</strong> und <strong>Privatdetektive</strong>.</p>
<h3>Zusammenarbeit mit dem Privatdetektiv</h3>
<p>Dass auch ein <a href="https://www.detektei-behm.com/" target="_blank" rel="noopener">Privatdetektiv</a> Partner des Rechtsanwalts und Strafverteidigers bei der Tätigkeit im Strafrecht seine Berechtigung hat, liegt auf der Hand.</p>
<h3>Zusammenarbeit mit dem Analysten</h3>
<p>Der Analyst ist bei der Strafverteidigung in entsprechenden Fällen von unschätzbaren Wert. Ich arbeite mit dem ausgewiesenen Analysten <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/analyst-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Dr. Uwe Ewald</a> (Analyst, Kriminologe und Rechtsanwalt) vom <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener">International Justice Analysis Forum (IJAF)</a> zusammen. Er ist als Experte von IJAF auf die computergestützte Inhaltsanalyse im Rahmen von Ermittlungsverfahren bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/">Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</h2>
<p>Die <strong>Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</strong> ist oft bei der sogenannten <strong>Sockelverteidigung</strong> ein wirksames Instrument schlagkräftiger <strong>Strafverteidigung</strong>. Dazu finden Sie <a href="http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=74">Näheres auf dieser Seite</a>. Ein positiver Nebeneffekt besteht darin, dass die gesetzliche Limitierung der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/strafverteidiger-im-ermittlungsverfahren-und-hauptverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Anzahl an Strafverteidigern</a> ausgehebelt werden kann. <span style="color: #000000;">Langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit von Anwälten und Fachanwälten für Strafrecht bestehen in und außerhalb Berlins.</span></p>
<p>Aber auch andere Berufsgruppen werden benötigt, so etwa <strong>Analysten</strong> und <strong>Privatdetektive</strong>.</p>
<h3>Zusammenarbeit mit dem Privatdetektiv</h3>
<p>Dass auch ein <a href="https://www.detektei-behm.com/" target="_blank" rel="noopener">Privatdetektiv</a> Partner des Rechtsanwalts und Strafverteidigers bei der Tätigkeit im Strafrecht seine Berechtigung hat, liegt auf der Hand.</p>
<h3>Zusammenarbeit mit dem Analysten</h3>
<p>Der Analyst ist bei der Strafverteidigung in entsprechenden Fällen von unschätzbaren Wert. Ich arbeite mit dem ausgewiesenen Analysten <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/analyst-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Dr. Uwe Ewald</a> (Analyst, Kriminologe und Rechtsanwalt) vom <a href="http://ijaf.eu/" target="_blank" rel="noopener">International Justice Analysis Forum (IJAF)</a> zusammen. Er ist als Experte von IJAF auf die computergestützte Inhaltsanalyse im Rahmen von Ermittlungsverfahren bis zu einer Größenordnung, wie sie etwa bei Kriegsverbrechen zum Beispiel an Internationalen Strafgerichtshöfen oder grenzüberschreitenden Netzwerken organisierter Kriminalität auftreten, spezialisiert.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/">Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Dost-Roxin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 09:52:14 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/eigene-ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-erfahrungen-meiner-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven-in-berlin/</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</h2>
<p>Eigene<strong> Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</strong> sind im <strong>Strafrecht</strong> nicht selten. Auch ist es legitim, dass sich der Mandant eines <strong>Privatdetektivs</strong> bedient.</p>
<p>Dabei muss man aber wissen, wie der “Hase in der Praxis” läuft: Eigenen Ermittlungen des Strafverteidigers treten Staatsanwälte und Richter mit unverhohlenem Misstrauen, teilweise mit Ablehnung entgegen.</p>
<p>Deshalb muss man zwar nicht auf eigene Ermittlungen verzichten. Sie sollten dennoch realisiert werden. Jedoch muss man einfach wissen, dass Beweisergebnisse aus eigenen Ermittlungen wesentlich strenger von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtlich gewürdigt werden. Deshalb muss der Rechtsanwalt selbst strenge Anforderungen an eigene Beweisrecherchen anlegen, wenn die Ergebnisse “gerichtsfest” sein sollen.</p>
<h3>Zusammenarbeit Rechtsanwalt und Privatdetektiv im Strafrecht</h3>
<p>Sofern der Mandant einen <strong>Privatdetektiv</strong> mit Ermittlungen beauftragt, ist eine sorgfältige Auswahl des oder der Detektive zu treffen.</p>
<p>Denn auch hier gilt der oberste Grundsatz: Die Ermittlungs- und Beweiserhebungen müssen rechtmäßig im Sinne der Strafprozessordnung erfolgen, damit sie als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Illegale Ausforschungsmethoden, etwa das unrechtmäßige Abhören fremder Telefonate, Hackerangriffe auf Computerdaten oder schnell mal ein “Einstieg” in eine fremde Wohnung zwecks Sicherung von Beweisen, das gehört der Trickkiste von Kriminalfilmen an. Aber das reale Ermittlerleben läuft eben nicht ab, wie es in Filmen wie “Ein Fall für Zwei” so gern vermittelt wird.</p>
<p>In meiner eigenen, langfristigen Praxis habe ich immer wieder mit ein und derselben <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Privatdetektei </a>zusammengearbeitet. Die <a href="http://www.detektei-behm.com/startseite.html">Detektei Jörg Behm aus Berlin</a> hatte maßgeblichen Anteil an mehreren Strafverfahren, in denen ich mit den gelieferten Beweisergebnissen Erfolg für meine Mandanten bei der Strafverteidigung verbuchen konnte. Das waren überwiegend Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen. Aber auch eine <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/eroeffnung-des-hauptverfahrens-wegen-mordes-abgelehnt/" target="_blank" rel="noopener">hier dokumentierte Mordsache</a> gehört dazu.</p>
<p>Es ist letztlich eine Selbstverständlichkeit für mich, selbst zu ermitteln oder mit Hilfe von Detektiven im Interesse meiner Mandanten ermitteln zu lassen. Und die Praxis zeigt, dass dabei so manches Mal entlastende Informationen und Beweismittel aufgedeckt werden können.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zu der wichtigen Unterscheidung zwischen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/wahlverteidiger-in-strafverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Wahl- und Pflichtverteidiger</a> oder mit welchen Berufsgruppen wir noch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">zusammen arbeiten</a> finden Sie auf den folgenden Seiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/">Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</h2>
<p>Eigene<strong> Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</strong> sind im <strong>Strafrecht</strong> nicht selten. Auch ist es legitim, dass sich der Mandant eines <strong>Privatdetektivs</strong> bedient.</p>
<p>Dabei muss man aber wissen, wie der “Hase in der Praxis” läuft: Eigenen Ermittlungen des Strafverteidigers treten Staatsanwälte und Richter mit unverhohlenem Misstrauen, teilweise mit Ablehnung entgegen.</p>
<p>Deshalb muss man zwar nicht auf eigene Ermittlungen verzichten. Sie sollten dennoch realisiert werden. Jedoch muss man einfach wissen, dass Beweisergebnisse aus eigenen Ermittlungen wesentlich strenger von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtlich gewürdigt werden. Deshalb muss der Rechtsanwalt selbst strenge Anforderungen an eigene Beweisrecherchen anlegen, wenn die Ergebnisse “gerichtsfest” sein sollen.</p>
<h3>Zusammenarbeit Rechtsanwalt und Privatdetektiv im Strafrecht</h3>
<p>Sofern der Mandant einen <strong>Privatdetektiv</strong> mit Ermittlungen beauftragt, ist eine sorgfältige Auswahl des oder der Detektive zu treffen.</p>
<p>Denn auch hier gilt der oberste Grundsatz: Die Ermittlungs- und Beweiserhebungen müssen rechtmäßig im Sinne der Strafprozessordnung erfolgen, damit sie als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Illegale Ausforschungsmethoden, etwa das unrechtmäßige Abhören fremder Telefonate, Hackerangriffe auf Computerdaten oder schnell mal ein “Einstieg” in eine fremde Wohnung zwecks Sicherung von Beweisen, das gehört der Trickkiste von Kriminalfilmen an. Aber das reale Ermittlerleben läuft eben nicht ab, wie es in Filmen wie “Ein Fall für Zwei” so gern vermittelt wird.</p>
<p>In meiner eigenen, langfristigen Praxis habe ich immer wieder mit ein und derselben <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Privatdetektei </a>zusammengearbeitet. Die <a href="http://www.detektei-behm.com/startseite.html">Detektei Jörg Behm aus Berlin</a> hatte maßgeblichen Anteil an mehreren Strafverfahren, in denen ich mit den gelieferten Beweisergebnissen Erfolg für meine Mandanten bei der Strafverteidigung verbuchen konnte. Das waren überwiegend Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen. Aber auch eine <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/eroeffnung-des-hauptverfahrens-wegen-mordes-abgelehnt/" target="_blank" rel="noopener">hier dokumentierte Mordsache</a> gehört dazu.</p>
<p>Es ist letztlich eine Selbstverständlichkeit für mich, selbst zu ermitteln oder mit Hilfe von Detektiven im Interesse meiner Mandanten ermitteln zu lassen. Und die Praxis zeigt, dass dabei so manches Mal entlastende Informationen und Beweismittel aufgedeckt werden können.</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Weitere Informationen zu der wichtigen Unterscheidung zwischen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/wahlverteidiger-in-strafverfahren/" target="_blank" rel="noopener">Wahl- und Pflichtverteidiger</a> oder mit welchen Berufsgruppen wir noch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/sockelverteidigung-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/zusammenarbeit-der-rechtsanwaelte-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener">zusammen arbeiten</a> finden Sie auf den folgenden Seiten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/ermittlungen-des-rechtsanwalts-und-zusammenarbeit-mit-privatdetektiven/">Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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