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	<title>Skurriles Recht-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 15:13:33 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Der Kannibale und die Rechtsfolgenlösung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/die-rechtsfolgenloesung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Apr 2018 05:27:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Skurriles Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Penis, Hoden und Rechtsfolgenlösung</h2>
<p>Im Februar 2018 hatte der <strong>BGH</strong> wieder ein besonders pikantes Urteil zu fällen. Nach der traurigen Berühmtheit des Kannibalen von Rotenburg, hatte der BGH einen ähnlichen Fall vorliegen. Doch nicht nur der Fall an sich ist Hollywood-reif. Die Juristerei schafft es auch solch einem spannenden Fall mit der Theorie der Rechtsfolgenlösung noch einen drauf zu setzen und auch eine sehr spannende juristische Grundsatzfrage zu diskutieren.</p>
<h3>Der Wunsch nach Schlachtung</h3>
<p>Der <strong>Angeklagte</strong> hegte bereits länger den Wunsch an der &#8222;realen Schlachtung eines Menschen&#8220; teilhaben zu können. Dafür registrierte er sich 2013 auf einer Internetseite, auf der die Nutzer sich über kannibalistische Phantasien austauschen. Nach mehreren Versuchen fand er in der Person St. sein Gegenüber.</p>
<p>Dieser war seit mind. einem Jahr auf der Suche nach einer Person, die ihn &#8222;schlachten und verspeisen&#8220; würde. Nach dem ersten Kontakt tauschten sich die beiden öfter telefonisch und schriftlich aus und vereinbarten, sich am 04.11.2013 zu treffen. Dazu fuhr St. nach Dresden und beide beschlossen, dass sie St. durch Erhängen im Kellerstudio des Angeklagten töten wollen.</p>
<p>Dies wurde dann auch durchgeführt. Im Keller des Angeklagten, der als SM-Studio ausgestattet war, baute der Angeklagte eine Schlingenkonstruktion mit elektrischer Drahtseilwinde. St. legte sich die Schlinge um den Hals und zog zu. Dann wollte er noch die Hände hinter dem Rücken verbunden bekommen, was der Angeklagte daraufhin tat. Mittels der Seilwinde zog der Angeklagte den St. nach oben. Unklar ist im Weiteren, ob das Opfer durch das <strong>Ersticken</strong> bereits starb oder der Hirntod erst später durch den vom Angeklagten beigebrachten Kehlschnitt erfolgte.</p>
<p>Anschließend &#8211; das weitere Vorgehen filmte der Angeklagte &#8211; hängte er St. an den Füßen auf und begann mit der Zerlegung, wobei er besonderes Interesse an den Geschlechtsteilen des St. zeigte.</p>
<h3>Warum entscheidet der BGH erst jetzt darüber?</h3>
<p>Das erste Urteil wurde vom Landgericht Dresden am 01.04.2015 gefällt. Das Urteil lautete Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Die angedrohte Freiheitsstrafe betrug acht Jahre und sechs Monate. Daraufhin legten sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Revision</a> ein.</p>
<p>Diese hatte Erfolg. Der BGH entschied am <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#38;Art=en&#38;sid=36349d02f7e784126b1e7dc14bce9953&#38;nr=74499&#38;pos=0&#38;anz=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">06.04.2016</a> &#8211; genau ein Jahr später &#8211; dass das Urteil aufzuheben ist und verwies die Verhandlung zurück ans Landgericht. Das Landgericht entschied erneut und missachtete eine juristische Wertung des BGH-Urteils, was letztendlich zu einer erneuten Revision und einem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#38;Art=en&#38;sid=11757e5f8796adc0ad385e5b238296c3&#38;nr=82074&#38;pos=0&#38;anz=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten BGH-Urteil</a> führte, das erst jetzt am 21.02.2018 gefällt wurde.</p>
<h3>Die dreijährige Streitfrage Rechtsfolgenlösung &#8211; Ja oder Nein?</h3>
<p>Hauptstreitpunkt war die Frage, ob die Einwilligung des St. zu seiner Tötung im Strafmaß des Urteils gegen den Angeklagten berücksichtigt werden kann.</p>
<p>Grundsätzlich ist das <strong>Leben</strong> ein <strong>Rechtsgut</strong>, über das nicht verfügt werden kann. Es steht im Grundgesetz an oberster Stelle. Im <strong>Strafrecht</strong> wird das daran deutlich, dass in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 216 StGB</a> genau dafür ein Straftatbestand geschaffen wurde. Auch wenn das Opfer jemand anderen ausdrücklich dazu bestimmt, ihn zu töten, wird derjenige, der die Tötung ausführt mit einer <strong>Freiheitsstrafe</strong> von bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
<p>Dieser <strong>Straftatbestand</strong> wurde aber im vorliegenden Fall verneint, da der Tötungswunsch des St. für den Angeklagten nicht handlungsleitend gewesen wäre. Es sei für ihn zwar notwendige Voraussetzung gewesen, aber nicht das wichtigste Handlungsmotiv. Dieser Tatbestand erfasst also nur Fälle, in denen der Täter niemanden töten wollte, es aber nur tut, weil das Opfer ihn dazu bestimmt.</p>
<p>Um die Einwilligung des Täters aber in die Strafe miteinfließen lassen zu können, hat das Landgericht &#8211; 2x &#8211; die <strong>Rechtsfolgenlösung</strong> angewandt. Diese besagt, dass wenn bei Mord eigentlich lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist, ausnahmsweise nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 49 StGB</a> gemildert werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Schuld verringern.</p>
<p>Die Einwilligung des St. soll als <strong>außergewöhnlicher</strong> <strong>Umstand</strong> gelten. Dem hat der BGH &#8211; zweimal widersprochen. Die Rechtsfolgenlösung gilt für minder schwere Fälle und soll nur dann bejaht werden, wenn Taten vorliegen, die durch eine &#8222;notstandsnahe, auswegslos erscheinende Situation motiviert, in großer Verzweifelung [oder] aus tiefem Mitleid begangen werden&#8220;.</p>
<p>Solch eine Sondersituation liege hier nicht vor. Der Täter handelte hauptsächlich zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Befriedigung des eigenen Geschlechtstriebs</a>. Wie auch in der juristischen Bewertung des § 216 richtig erkannt, ist die Einwilligung des Täters zwar Voraussetzung, nicht aber Motiv für die Tat. Durch die Erfüllung des <strong>Mordmerkmals</strong> der <strong>Befriedigung des Geschlechtstriebs</strong> hat der Täter das Lebens eines anderen Menschen seinem eigenen Geschlechtstrieb untergeordnet. Laut BGH sei daher eine Milderung ausgeschlossen und nur die lebenslange Freiheitsstrafe angemessen.</p>
<h3>Das Ende vom Lied</h3>
<p>Mit dieser letzten Entscheidung in dieser Sache hat der BGH den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Übrigens wurden alle Teile des Opfers im Garten verteilt gefunden. Nur der Penis und ein Hoden haben gefehlt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/die-rechtsfolgenloesung/">Der Kannibale und die Rechtsfolgenlösung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Penis, Hoden und Rechtsfolgenlösung</h2>
<p>Im Februar 2018 hatte der <strong>BGH</strong> wieder ein besonders pikantes Urteil zu fällen. Nach der traurigen Berühmtheit des Kannibalen von Rotenburg, hatte der BGH einen ähnlichen Fall vorliegen. Doch nicht nur der Fall an sich ist Hollywood-reif. Die Juristerei schafft es auch solch einem spannenden Fall mit der Theorie der Rechtsfolgenlösung noch einen drauf zu setzen und auch eine sehr spannende juristische Grundsatzfrage zu diskutieren.</p>
<h3>Der Wunsch nach Schlachtung</h3>
<p>Der <strong>Angeklagte</strong> hegte bereits länger den Wunsch an der &#8222;realen Schlachtung eines Menschen&#8220; teilhaben zu können. Dafür registrierte er sich 2013 auf einer Internetseite, auf der die Nutzer sich über kannibalistische Phantasien austauschen. Nach mehreren Versuchen fand er in der Person St. sein Gegenüber.</p>
<p>Dieser war seit mind. einem Jahr auf der Suche nach einer Person, die ihn &#8222;schlachten und verspeisen&#8220; würde. Nach dem ersten Kontakt tauschten sich die beiden öfter telefonisch und schriftlich aus und vereinbarten, sich am 04.11.2013 zu treffen. Dazu fuhr St. nach Dresden und beide beschlossen, dass sie St. durch Erhängen im Kellerstudio des Angeklagten töten wollen.</p>
<p>Dies wurde dann auch durchgeführt. Im Keller des Angeklagten, der als SM-Studio ausgestattet war, baute der Angeklagte eine Schlingenkonstruktion mit elektrischer Drahtseilwinde. St. legte sich die Schlinge um den Hals und zog zu. Dann wollte er noch die Hände hinter dem Rücken verbunden bekommen, was der Angeklagte daraufhin tat. Mittels der Seilwinde zog der Angeklagte den St. nach oben. Unklar ist im Weiteren, ob das Opfer durch das <strong>Ersticken</strong> bereits starb oder der Hirntod erst später durch den vom Angeklagten beigebrachten Kehlschnitt erfolgte.</p>
<p>Anschließend &#8211; das weitere Vorgehen filmte der Angeklagte &#8211; hängte er St. an den Füßen auf und begann mit der Zerlegung, wobei er besonderes Interesse an den Geschlechtsteilen des St. zeigte.</p>
<h3>Warum entscheidet der BGH erst jetzt darüber?</h3>
<p>Das erste Urteil wurde vom Landgericht Dresden am 01.04.2015 gefällt. Das Urteil lautete Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Die angedrohte Freiheitsstrafe betrug acht Jahre und sechs Monate. Daraufhin legten sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/revision-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Revision</a> ein.</p>
<p>Diese hatte Erfolg. Der BGH entschied am <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=36349d02f7e784126b1e7dc14bce9953&amp;nr=74499&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">06.04.2016</a> &#8211; genau ein Jahr später &#8211; dass das Urteil aufzuheben ist und verwies die Verhandlung zurück ans Landgericht. Das Landgericht entschied erneut und missachtete eine juristische Wertung des BGH-Urteils, was letztendlich zu einer erneuten Revision und einem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=11757e5f8796adc0ad385e5b238296c3&amp;nr=82074&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zweiten BGH-Urteil</a> führte, das erst jetzt am 21.02.2018 gefällt wurde.</p>
<h3>Die dreijährige Streitfrage Rechtsfolgenlösung &#8211; Ja oder Nein?</h3>
<p>Hauptstreitpunkt war die Frage, ob die Einwilligung des St. zu seiner Tötung im Strafmaß des Urteils gegen den Angeklagten berücksichtigt werden kann.</p>
<p>Grundsätzlich ist das <strong>Leben</strong> ein <strong>Rechtsgut</strong>, über das nicht verfügt werden kann. Es steht im Grundgesetz an oberster Stelle. Im <strong>Strafrecht</strong> wird das daran deutlich, dass in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 216 StGB</a> genau dafür ein Straftatbestand geschaffen wurde. Auch wenn das Opfer jemand anderen ausdrücklich dazu bestimmt, ihn zu töten, wird derjenige, der die Tötung ausführt mit einer <strong>Freiheitsstrafe</strong> von bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
<p>Dieser <strong>Straftatbestand</strong> wurde aber im vorliegenden Fall verneint, da der Tötungswunsch des St. für den Angeklagten nicht handlungsleitend gewesen wäre. Es sei für ihn zwar notwendige Voraussetzung gewesen, aber nicht das wichtigste Handlungsmotiv. Dieser Tatbestand erfasst also nur Fälle, in denen der Täter niemanden töten wollte, es aber nur tut, weil das Opfer ihn dazu bestimmt.</p>
<p>Um die Einwilligung des Täters aber in die Strafe miteinfließen lassen zu können, hat das Landgericht &#8211; 2x &#8211; die <strong>Rechtsfolgenlösung</strong> angewandt. Diese besagt, dass wenn bei Mord eigentlich lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist, ausnahmsweise nach <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/49.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 49 StGB</a> gemildert werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Schuld verringern.</p>
<p>Die Einwilligung des St. soll als <strong>außergewöhnlicher</strong> <strong>Umstand</strong> gelten. Dem hat der BGH &#8211; zweimal widersprochen. Die Rechtsfolgenlösung gilt für minder schwere Fälle und soll nur dann bejaht werden, wenn Taten vorliegen, die durch eine &#8222;notstandsnahe, auswegslos erscheinende Situation motiviert, in großer Verzweifelung [oder] aus tiefem Mitleid begangen werden&#8220;.</p>
<p>Solch eine Sondersituation liege hier nicht vor. Der Täter handelte hauptsächlich zur <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/mord-als-vorsaetzliche-toetung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Befriedigung des eigenen Geschlechtstriebs</a>. Wie auch in der juristischen Bewertung des § 216 richtig erkannt, ist die Einwilligung des Täters zwar Voraussetzung, nicht aber Motiv für die Tat. Durch die Erfüllung des <strong>Mordmerkmals</strong> der <strong>Befriedigung des Geschlechtstriebs</strong> hat der Täter das Lebens eines anderen Menschen seinem eigenen Geschlechtstrieb untergeordnet. Laut BGH sei daher eine Milderung ausgeschlossen und nur die lebenslange Freiheitsstrafe angemessen.</p>
<h3>Das Ende vom Lied</h3>
<p>Mit dieser letzten Entscheidung in dieser Sache hat der BGH den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Übrigens wurden alle Teile des Opfers im Garten verteilt gefunden. Nur der Penis und ein Hoden haben gefehlt.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/die-rechtsfolgenloesung/">Der Kannibale und die Rechtsfolgenlösung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Opfer einer Vergewaltigung nach KO Tropfen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/ko-tropfen-zur-vergewaltigung-der-opfer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Feb 2016 06:52:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Skurriles Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
		<category><![CDATA[Opfer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?p=4076</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Opfer nach KO Tropfen vergewaltigt</h2>
<p>Das <strong>Landgericht</strong> Itzehoe verhandelt ab Montag, dem 29. Februar 2016, Fälle zweier <strong>Opfer</strong>, denen der <strong>Angeklagte</strong> mehrfach übel mitgespielt hat. Der Mann hatte es offensichtlich darauf angelegt Frauenbekanntschaften zu machen, ihr uneingeschränktes Vertrauen zu erreichen und ihnen dann &#8222;ernsthafte Absichten&#8220; vorgegaukelt. Ob er tatsächlich so wohlhabend war wie er den Opfer Frauen verklickerte, lässt sich vielleicht in der <strong>Hauptverhandlung</strong> klären. Jedenfalls war die Gaukelei verbunden mit so mancher Reise und Besichtigungen seiner(?) Immobilien hier und da. Und die Frauen hatten Vertrauen. Warum auch nicht: so nahm er Er eine der Frauen  mit in den Kollegenkreis als an Weihnachten gefeiert wurde. Wie sollte da ungeahntes geahnt werden können.</p>
<h3>KO Tropfen in Getränken verabreicht</h3>
<p>Die Opfer verbrachten teilweise schöne Zeiten mit dem Täter. Jedenfalls soweit sie sich erinnern können. Denn manchmal gab es Erinnerungslücken am Morgen, an dem der Vorabend und die Nacht im Hotel irgendwie weg waren. Die Erinnerung endete dann regelmäßig bei einem Schluck aus einem Absacker etwa an der Hotelbar. Ein Wunder für die Frauen, aber kein Wunder, wenn man <strong>KO</strong> <strong>Tropfen</strong> verabreicht bekommt. Sie führen zu einem sofortigen Zusammenbruch und in einen tiefen Schlaf. Wie das Teufelszeug gebraut wird lasse ich hier weg.</p>
<h3>Opfer wurden vergewaltigt</h3>
<p>Der Angeklagte hatte diesen Zustand herbeigeführt, um sich an den Frauen zu vergehen. <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schwere Vergewaltigung </a>nennt man das und auch <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gefährliche Körperverletzung</a>. Nun verhandelt die Fälle das Landgericht Itzehoe. Soweit die Anklage von versutem Totschlag ausgegangenan ist, war das dem Umstand zuzuschreiben, dass eines der Opfer so viel Gift verabreicht bekommen hatte, dass Lebensgefahr eingetreten war. Soweit geht das Landgericht nicht. Der Eröffnungsbeschluss  geht von schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.</p>
<h3>Opfer werden schwache Zeugen sein</h3>
<p>Nun lässt sich nicht verhehlen, dass die Frauen im Zustand der <strong>Bewusstlosigkeit</strong> kaum die an ihnen begangenen <strong>Verbrechen</strong> bezeugen können. Nur hatte der Täter seine Übergriffe gefilmt. Und das dürfte dann wohl schon von besonderem <strong>Beweiswert</strong> sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/ko-tropfen-zur-vergewaltigung-der-opfer/">Opfer einer Vergewaltigung nach KO Tropfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Opfer nach KO Tropfen vergewaltigt</h2>
<p>Das <strong>Landgericht</strong> Itzehoe verhandelt ab Montag, dem 29. Februar 2016, Fälle zweier <strong>Opfer</strong>, denen der <strong>Angeklagte</strong> mehrfach übel mitgespielt hat. Der Mann hatte es offensichtlich darauf angelegt Frauenbekanntschaften zu machen, ihr uneingeschränktes Vertrauen zu erreichen und ihnen dann &#8222;ernsthafte Absichten&#8220; vorgegaukelt. Ob er tatsächlich so wohlhabend war wie er den Opfer Frauen verklickerte, lässt sich vielleicht in der <strong>Hauptverhandlung</strong> klären. Jedenfalls war die Gaukelei verbunden mit so mancher Reise und Besichtigungen seiner(?) Immobilien hier und da. Und die Frauen hatten Vertrauen. Warum auch nicht: so nahm er Er eine der Frauen  mit in den Kollegenkreis als an Weihnachten gefeiert wurde. Wie sollte da ungeahntes geahnt werden können.</p>
<h3>KO Tropfen in Getränken verabreicht</h3>
<p>Die Opfer verbrachten teilweise schöne Zeiten mit dem Täter. Jedenfalls soweit sie sich erinnern können. Denn manchmal gab es Erinnerungslücken am Morgen, an dem der Vorabend und die Nacht im Hotel irgendwie weg waren. Die Erinnerung endete dann regelmäßig bei einem Schluck aus einem Absacker etwa an der Hotelbar. Ein Wunder für die Frauen, aber kein Wunder, wenn man <strong>KO</strong> <strong>Tropfen</strong> verabreicht bekommt. Sie führen zu einem sofortigen Zusammenbruch und in einen tiefen Schlaf. Wie das Teufelszeug gebraut wird lasse ich hier weg.</p>
<h3>Opfer wurden vergewaltigt</h3>
<p>Der Angeklagte hatte diesen Zustand herbeigeführt, um sich an den Frauen zu vergehen. <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schwere Vergewaltigung </a>nennt man das und auch <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gefährliche Körperverletzung</a>. Nun verhandelt die Fälle das Landgericht Itzehoe. Soweit die Anklage von versutem Totschlag ausgegangenan ist, war das dem Umstand zuzuschreiben, dass eines der Opfer so viel Gift verabreicht bekommen hatte, dass Lebensgefahr eingetreten war. Soweit geht das Landgericht nicht. Der Eröffnungsbeschluss  geht von schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.</p>
<h3>Opfer werden schwache Zeugen sein</h3>
<p>Nun lässt sich nicht verhehlen, dass die Frauen im Zustand der <strong>Bewusstlosigkeit</strong> kaum die an ihnen begangenen <strong>Verbrechen</strong> bezeugen können. Nur hatte der Täter seine Übergriffe gefilmt. Und das dürfte dann wohl schon von besonderem <strong>Beweiswert</strong> sein.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/ko-tropfen-zur-vergewaltigung-der-opfer/">Opfer einer Vergewaltigung nach KO Tropfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wie eine Strafkammer zur &#8222;Flegelkammer&#8220; avancierte</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/wie-eine-strafkammer-zum-rechtlichen-pflegel-wurde/</link>
					<comments>https://dost-rechtsanwalt.de/wie-eine-strafkammer-zum-rechtlichen-pflegel-wurde/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2014 08:55:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Skurriles Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Revision]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA["Flegelkammer"]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/?p=3560</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Die flegelhafte Verhandlungsführung der Berliner 29. großen Strafkammer</h2>
<p>Die 29. große Strafkammer des <strong>Landgerichts Berlin</strong> tat sich in einem <strong>Kindstötungsprozess</strong> im Jahre 2013 in besonderer Weise hervor. Über den Fall berichtete ich bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/urteilsaufhebung-revision-totschlag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verurteilungswille-in-totschlagsprozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier </a>und auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/beschuldigtenvernehmung-nach-38-stunden-ohne-schlaf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.  Aus den <strong>Ermittlungsakten</strong> ergab sich, dass das <strong style="font-weight: bold !important;">Berliner Landeskriminalamt</strong> bei der <strong style="font-weight: bold !important;">Beschuldigtenvernehmung</strong>  weit über das Ziel und vor allem über das gesetzlich Zulässige hinausgeschossen war. Es vernahm die Beschuldigte im Dezember 2012 im Krankenhaus, nachdem sie bereits über <strong style="font-weight: bold !important;">38 Stunden ohne Schlaf</strong> war. Sie hatte zuvor ohne fremde Hilfe ein Kind zur Welt gebracht und dabei mehrere Liter Blut verloren. Nach der Geburt wurde sie ohnmächtig aufgefunden und in ein Krankenhaus verbracht. Als die Beamten nachts zur Vernehmung in`s Krankenhaus einrückten, stand die Mandantin unter schlaffördernden Medikamenten. Mit der Bluttransfusion war noch nicht begonnen worden. Das alles hielt die <strong>Kriminalbeamten</strong> nicht von einem mehrstündigen <strong style="font-weight: bold !important;">Verhör</strong> ab. Immer wieder konfrontierten sie die <strong>Mandantin</strong> mit dem Vorwurf, ihr Kind nach der Geburt getötet zu haben. Sie stritt das zunächst vehement ab. Irgendwann hielt sie dem auf sie ausgeübten Druck nicht mehr Stand und legte ein &#8222;Geständnis&#8220; ab.</p>
<h3>Die Strafkammer beim Verlesen des Verwertungswiderspruchs</h3>
<p>Unmittelbar nach <strong>Verlesung der Anklage</strong> brachte ich daher am 1. <strong>Hauptverhandlungstag</strong> einen auf Verletzung des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">$ 136 a StPO</a> gestützten Verwertungswiderspruch an. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/08/Widerspruch.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Er ist hier nachzulesen</a>.  Schon beim Verlesen des Verwertungswiderspruchs schien mir der <strong>Vorsitzende</strong> genervt. Zugegeben, es waren 16 Seiten zu verlesen und das verlangte der Strafkammer einige Minuten Aufmerksamkeit ab. Diese Minuten nutzte der Vorsitzende zu gymnastischen Übungen: die rechte Hand ließ er sichtbar und hörbar fast im gleichbleibenden Takt auf eine Akte oder den Richtertisch &#8222;fallen&#8220;. Anwesende <strong>Medienvertreter </strong>und weitere <strong>Prozessbeobachter</strong> berichteten mir später übereinstimmend, die  Mimik sei dem Vorsitzenden förmlich entglitten. Er habe schlicht &#8222;angeekelt&#8220; gewirkt und den Eindruck vermittelt, dass ihm dieser Verhandlungsauftakt nicht gefalle.</p>
<h3>Die Strafkammer nach Verlesen des Verwertungswiderspruchs</h3>
<p>Nach Verlesung brachte ich das Schriftstück zum Richtertisch und übergab es dem Vorsitzenden. Er warf keinen Blick darauf und &#8222;bemerkte&#8220; unmittelbar darauf: &#8222;Ich bin gerade dabei, ihren Antrag zurückzuweisen&#8220;. Der dabei gewählte Ton erschien mir aggressiv, schneidig, unnötig lautstark. Etwas bekümmert schienen mir die beisitzenden <strong>Berufsrichter</strong> ihren Vorsitzenden anzuschauen, hielten sich aber zurück. Dann erklärte der Vorsitzende im &#8222;Brustton der Überzeugung&#8220;, dass der Verwertungswiderspruch derzeit unzulässig sei. Er könne erst nach Vernehmung der entprechenden Zeugen angebracht werden. Ich widersprach, wie vorlaut von mir: So wurde ich dann belehrt, der Antrag enthalte keine konkrete Benennung derjenigen Beweismittel, die nicht zu erheben bzw. zu verwerten seien. Wieder widersprach ich und verwies auf die konkrete Seite und den entsprechenden Absatz. Dann ließ der Vorsitzende den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu Worte kommen. Der wirkte fachlich zu dieser Prozessmaterie völlig überfordert. Nachdem er zunächst gar keine Worte fand, stammelte er irgendetwas, wonach das alles &#8222;so nicht ginge&#8220;. Sinngemäß wurde bei mir hinterfragt, ob ich den Verwertungswiderspruch aufrechterhalte. Es sei ohnehin mit einer Zurückweisung zu rechnen. Ich nahm ihn nicht zurück. Auch der letzte scheinbare Versuch des Vorsitzenden, den Verteidiger als Deppen hinzustellen, schlug fehl. Entgegen seiner laut herausposaunten Behauptung, befand sich selbstverständlich meine Unterschrift unter dem Verwertungswiderspruch.</p>
<h3>Die Strafkammer an den Hauptverhandlungstagen danach</h3>
<p>Der Verwertungswiderspruch wurde dann doch nicht sogleich zurückgewiesen, man behielt sich die Entscheidung bis zur Schlusssitzung vor. Dort wischte die Strafkammer ihn dann vom Tisch. Aber der Verlauf des 1. Hauptverhandlungstages schien den Vorsitzenden gegen den Strafverteidiger, also mich, aufgebracht zu haben. Beweisanträge wurden mit Kopfschütteln und &#8222;Händetrommeln&#8220; aufgenommen. Meine Befragungen wurden sichtlich gestört, in dem meine Fragen als &#8222;schon beantwortet&#8220; behandelt wurden. Oder man nahm mir die Befragung aus der Hand, indem der Richter selbst weiterfragte. Auf meine sachliche Bemerkung, ob mir das Fragerecht entzogen werden solle, blaffte der Richter zurück. An die Worte erinnere ich mich nicht mehr. Als ich ihn fragte, warum er sich so aufrege, schrie er in den Saal:&#8220;Ich verbitte mir Ihre Bemerkung, ich würde mich aufregen! Nehmen Sie das sofort zurück! Wie kommen Sie überhaupt darauf?&#8220; Ich stand auf. Mit ruhigem Ton erklärte ich ihm, dass man das an seiner Lautstärke, Mimik und Gestik erkennen könne. Fast ängstlich, jedenfalls sehr besorgt schauten die Beisitzer zum Vorsitzenden. Irgendwie fuhr er sich für den Moment herunter. Aber es änderte sich nicht wirklich was. Auch mein Plädoyer nahm er mit unentwegtem Kopfschütteln und Trommeln entgegen.</p>
<h3> Keine Abrechnung mit Strafkammer als Flegelkammer</h3>
<p>Wie  bereits berichtet, war die auf Verletzung des § 136 a StPO gestützte Revision erfolgreich. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/11/Beschluss-BGH-K..pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der BGH hob das Urteil mit an das Landgericht gerichteten, klaren Worten auf</a>. Das bereitete mir nicht nur fachlich, sondern auch wegen der fast unerträglichen Verhandlungsatmosphäre Genugtuung. Mehrere Kollegen berichteten mir, dass sie schon Praxiserfahrung mit dem Vorsitzenden hätten.  Er sei schon des öfteren bei Verhandlungen durch Überheblichkeit, Anmaßung und Voreingenommenheit gegenüber Strafverteidigern in Erscheinung getreten und  habe deshalb einen &#8222;Ruf&#8220;. Egal.  Ich rechne hier aber nicht mit einem Vorsitzenden ab. Ich reiche ihm vielmehr die Hand, wenn er den erforderlichen Respekt gegenüber Strafverteidigern künftig zur Handlungsprämisse bei der Prozessführung macht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wie-eine-strafkammer-zum-rechtlichen-pflegel-wurde/">Wie eine Strafkammer zur &#8222;Flegelkammer&#8220; avancierte</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die flegelhafte Verhandlungsführung der Berliner 29. großen Strafkammer</h2>
<p>Die 29. große Strafkammer des <strong>Landgerichts Berlin</strong> tat sich in einem <strong>Kindstötungsprozess</strong> im Jahre 2013 in besonderer Weise hervor. Über den Fall berichtete ich bereits <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/urteilsaufhebung-revision-totschlag/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>, <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verurteilungswille-in-totschlagsprozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier </a>und auch <a href="http://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/beschuldigtenvernehmung-nach-38-stunden-ohne-schlaf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.  Aus den <strong>Ermittlungsakten</strong> ergab sich, dass das <strong style="font-weight: bold !important;">Berliner Landeskriminalamt</strong> bei der <strong style="font-weight: bold !important;">Beschuldigtenvernehmung</strong>  weit über das Ziel und vor allem über das gesetzlich Zulässige hinausgeschossen war. Es vernahm die Beschuldigte im Dezember 2012 im Krankenhaus, nachdem sie bereits über <strong style="font-weight: bold !important;">38 Stunden ohne Schlaf</strong> war. Sie hatte zuvor ohne fremde Hilfe ein Kind zur Welt gebracht und dabei mehrere Liter Blut verloren. Nach der Geburt wurde sie ohnmächtig aufgefunden und in ein Krankenhaus verbracht. Als die Beamten nachts zur Vernehmung in`s Krankenhaus einrückten, stand die Mandantin unter schlaffördernden Medikamenten. Mit der Bluttransfusion war noch nicht begonnen worden. Das alles hielt die <strong>Kriminalbeamten</strong> nicht von einem mehrstündigen <strong style="font-weight: bold !important;">Verhör</strong> ab. Immer wieder konfrontierten sie die <strong>Mandantin</strong> mit dem Vorwurf, ihr Kind nach der Geburt getötet zu haben. Sie stritt das zunächst vehement ab. Irgendwann hielt sie dem auf sie ausgeübten Druck nicht mehr Stand und legte ein &#8222;Geständnis&#8220; ab.</p>
<h3>Die Strafkammer beim Verlesen des Verwertungswiderspruchs</h3>
<p>Unmittelbar nach <strong>Verlesung der Anklage</strong> brachte ich daher am 1. <strong>Hauptverhandlungstag</strong> einen auf Verletzung des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">$ 136 a StPO</a> gestützten Verwertungswiderspruch an. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2013/08/Widerspruch.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Er ist hier nachzulesen</a>.  Schon beim Verlesen des Verwertungswiderspruchs schien mir der <strong>Vorsitzende</strong> genervt. Zugegeben, es waren 16 Seiten zu verlesen und das verlangte der Strafkammer einige Minuten Aufmerksamkeit ab. Diese Minuten nutzte der Vorsitzende zu gymnastischen Übungen: die rechte Hand ließ er sichtbar und hörbar fast im gleichbleibenden Takt auf eine Akte oder den Richtertisch &#8222;fallen&#8220;. Anwesende <strong>Medienvertreter </strong>und weitere <strong>Prozessbeobachter</strong> berichteten mir später übereinstimmend, die  Mimik sei dem Vorsitzenden förmlich entglitten. Er habe schlicht &#8222;angeekelt&#8220; gewirkt und den Eindruck vermittelt, dass ihm dieser Verhandlungsauftakt nicht gefalle.</p>
<h3>Die Strafkammer nach Verlesen des Verwertungswiderspruchs</h3>
<p>Nach Verlesung brachte ich das Schriftstück zum Richtertisch und übergab es dem Vorsitzenden. Er warf keinen Blick darauf und &#8222;bemerkte&#8220; unmittelbar darauf: &#8222;Ich bin gerade dabei, ihren Antrag zurückzuweisen&#8220;. Der dabei gewählte Ton erschien mir aggressiv, schneidig, unnötig lautstark. Etwas bekümmert schienen mir die beisitzenden <strong>Berufsrichter</strong> ihren Vorsitzenden anzuschauen, hielten sich aber zurück. Dann erklärte der Vorsitzende im &#8222;Brustton der Überzeugung&#8220;, dass der Verwertungswiderspruch derzeit unzulässig sei. Er könne erst nach Vernehmung der entprechenden Zeugen angebracht werden. Ich widersprach, wie vorlaut von mir: So wurde ich dann belehrt, der Antrag enthalte keine konkrete Benennung derjenigen Beweismittel, die nicht zu erheben bzw. zu verwerten seien. Wieder widersprach ich und verwies auf die konkrete Seite und den entsprechenden Absatz. Dann ließ der Vorsitzende den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu Worte kommen. Der wirkte fachlich zu dieser Prozessmaterie völlig überfordert. Nachdem er zunächst gar keine Worte fand, stammelte er irgendetwas, wonach das alles &#8222;so nicht ginge&#8220;. Sinngemäß wurde bei mir hinterfragt, ob ich den Verwertungswiderspruch aufrechterhalte. Es sei ohnehin mit einer Zurückweisung zu rechnen. Ich nahm ihn nicht zurück. Auch der letzte scheinbare Versuch des Vorsitzenden, den Verteidiger als Deppen hinzustellen, schlug fehl. Entgegen seiner laut herausposaunten Behauptung, befand sich selbstverständlich meine Unterschrift unter dem Verwertungswiderspruch.</p>
<h3>Die Strafkammer an den Hauptverhandlungstagen danach</h3>
<p>Der Verwertungswiderspruch wurde dann doch nicht sogleich zurückgewiesen, man behielt sich die Entscheidung bis zur Schlusssitzung vor. Dort wischte die Strafkammer ihn dann vom Tisch. Aber der Verlauf des 1. Hauptverhandlungstages schien den Vorsitzenden gegen den Strafverteidiger, also mich, aufgebracht zu haben. Beweisanträge wurden mit Kopfschütteln und &#8222;Händetrommeln&#8220; aufgenommen. Meine Befragungen wurden sichtlich gestört, in dem meine Fragen als &#8222;schon beantwortet&#8220; behandelt wurden. Oder man nahm mir die Befragung aus der Hand, indem der Richter selbst weiterfragte. Auf meine sachliche Bemerkung, ob mir das Fragerecht entzogen werden solle, blaffte der Richter zurück. An die Worte erinnere ich mich nicht mehr. Als ich ihn fragte, warum er sich so aufrege, schrie er in den Saal:&#8220;Ich verbitte mir Ihre Bemerkung, ich würde mich aufregen! Nehmen Sie das sofort zurück! Wie kommen Sie überhaupt darauf?&#8220; Ich stand auf. Mit ruhigem Ton erklärte ich ihm, dass man das an seiner Lautstärke, Mimik und Gestik erkennen könne. Fast ängstlich, jedenfalls sehr besorgt schauten die Beisitzer zum Vorsitzenden. Irgendwie fuhr er sich für den Moment herunter. Aber es änderte sich nicht wirklich was. Auch mein Plädoyer nahm er mit unentwegtem Kopfschütteln und Trommeln entgegen.</p>
<h3> Keine Abrechnung mit Strafkammer als Flegelkammer</h3>
<p>Wie  bereits berichtet, war die auf Verletzung des § 136 a StPO gestützte Revision erfolgreich. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wp-content/uploads/2014/11/Beschluss-BGH-K..pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Der BGH hob das Urteil mit an das Landgericht gerichteten, klaren Worten auf</a>. Das bereitete mir nicht nur fachlich, sondern auch wegen der fast unerträglichen Verhandlungsatmosphäre Genugtuung. Mehrere Kollegen berichteten mir, dass sie schon Praxiserfahrung mit dem Vorsitzenden hätten.  Er sei schon des öfteren bei Verhandlungen durch Überheblichkeit, Anmaßung und Voreingenommenheit gegenüber Strafverteidigern in Erscheinung getreten und  habe deshalb einen &#8222;Ruf&#8220;. Egal.  Ich rechne hier aber nicht mit einem Vorsitzenden ab. Ich reiche ihm vielmehr die Hand, wenn er den erforderlichen Respekt gegenüber Strafverteidigern künftig zur Handlungsprämisse bei der Prozessführung macht.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/wie-eine-strafkammer-zum-rechtlichen-pflegel-wurde/">Wie eine Strafkammer zur &#8222;Flegelkammer&#8220; avancierte</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Sehnsucht nach einem Kachelmann-Prozess wider die Langeweile</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/sehnsucht-nach-einem-kachelmann-prozess-wider-die-langeweile/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 08:57:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Skurriles Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/sehnsucht-nach-einem-kachelmann-prozess-wider-die-langeweile/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Irgendwie bin ich heute angelangweilt aus der Hauptverhandlung gekommen. Da sollte eigentlich eine Berufungsverhandlung stattfinden. Das war der dritte, heute gescheiterte Versuch. Berufungsführer ist der Angeklagte, der wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Er kam heute das dritte Mal nicht zum Termin. Beim ersten Mal hinderte ihn ein Verkehrsunfall. Das zweite Mal seine geschiedene Ehefrau, die ihn sitzen ließ und eben nicht das gemeinsame Baby beaufsichtigte, damit er mal flugs beim Berufungsgericht vorbeischauen konnte. Und heute eine ärztlich attestierte schwerwiegende Krankheit mit drohenden Dauerfolgen.</p>
<p>Als sein Strafverteidiger erklärte ich, nicht als sein Vertreter aufzutreten und beantragte die Aufhebung des Termins. Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der Berufung, das Attest belege keine Verhandlungsunfähigkeit. Das Gericht war angesäuert. Nach einem Disput über Verhandlungsunfähigkeit oder Berufungsverwerfung folgte das Gericht dann doch meinem Antrag. Ich hatte eine solche Sache schon einmal erfolgreich durch die Revision gebracht und konnte den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/files/beschluss-kammergericht-berlin-050111.pdf">Beschluss des Kammergerichts Berlin vorlegen</a>. Das Gericht wusste sehr wohl, dass es nicht verwerfen durfte. Dennoch fühlte ich mich – mal wieder und bis zur Präsentation des Kammergerichtsbeschlusses – bedrängt, die Berufung zurückzunehmen. Immer mal wieder die selbe langweilige Masche.</p>
<p>Auch Langeweile erzeugt, was ich in der Politik täglich höre, wonach die Finanzkrise gefährlich sei, die Regierung sie löse, aber eben nicht löst. Im ARD stellt Sonntags neuerdings ein als Spielemoderator bekannter Mann im Anzug hochkarätigen Politikern und solchen, die sich dafür halten, Fragen, die der Spielemax vom Zettel abliest und schon dadurch den Eindruck vermittelt, sie selbst nicht zu verstehen. Wenn dann doch mal eine gescheite Antwort mich als gelegentlicher Zuschauer vom Dahindösen aufrüttelt, geht Spielemax darauf nicht ein und setzt den ermüdenden Antwort-Frage-Monolog bis zum bitteren Sendungsende fort.</p>
<p>Ach, Liebe Leser, was waren das noch für Zeiten, als der Kachelmann-Prozess noch lief. Erinnert ihr Euch noch, wenn ihr Namen hört wie Oltrogge oder Alice Schwarzer? Was haben die uns für einen Spaß bereitet! Das waren noch Zeiten. Und wer will es mir da verdenken, wenn ich mir den ein wenig zurücksehne.</p>
<p>Natürlich nicht wirklich , hänge ich vorsorglich mal noch für diejenigen an, die die Ironie nicht mögen: dem Kachelmann wünsche ich natürlich nicht wirklich eine Neuauflage des Prozesses. Und Alischen gönne ich nicht wirklich wieder einen Auftritt auf einer Bühne wie er nicht Schwarzer sein kann, mag er auch auf noch so niedriger Stufe stehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sehnsucht-nach-einem-kachelmann-prozess-wider-die-langeweile/">Sehnsucht nach einem Kachelmann-Prozess wider die Langeweile</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Irgendwie bin ich heute angelangweilt aus der Hauptverhandlung gekommen. Da sollte eigentlich eine Berufungsverhandlung stattfinden. Das war der dritte, heute gescheiterte Versuch. Berufungsführer ist der Angeklagte, der wegen Körperverletzung verurteilt worden war. Er kam heute das dritte Mal nicht zum Termin. Beim ersten Mal hinderte ihn ein Verkehrsunfall. Das zweite Mal seine geschiedene Ehefrau, die ihn sitzen ließ und eben nicht das gemeinsame Baby beaufsichtigte, damit er mal flugs beim Berufungsgericht vorbeischauen konnte. Und heute eine ärztlich attestierte schwerwiegende Krankheit mit drohenden Dauerfolgen.</p>
<p>Als sein Strafverteidiger erklärte ich, nicht als sein Vertreter aufzutreten und beantragte die Aufhebung des Termins. Der Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der Berufung, das Attest belege keine Verhandlungsunfähigkeit. Das Gericht war angesäuert. Nach einem Disput über Verhandlungsunfähigkeit oder Berufungsverwerfung folgte das Gericht dann doch meinem Antrag. Ich hatte eine solche Sache schon einmal erfolgreich durch die Revision gebracht und konnte den <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/files/beschluss-kammergericht-berlin-050111.pdf">Beschluss des Kammergerichts Berlin vorlegen</a>. Das Gericht wusste sehr wohl, dass es nicht verwerfen durfte. Dennoch fühlte ich mich – mal wieder und bis zur Präsentation des Kammergerichtsbeschlusses – bedrängt, die Berufung zurückzunehmen. Immer mal wieder die selbe langweilige Masche.</p>
<p>Auch Langeweile erzeugt, was ich in der Politik täglich höre, wonach die Finanzkrise gefährlich sei, die Regierung sie löse, aber eben nicht löst. Im ARD stellt Sonntags neuerdings ein als Spielemoderator bekannter Mann im Anzug hochkarätigen Politikern und solchen, die sich dafür halten, Fragen, die der Spielemax vom Zettel abliest und schon dadurch den Eindruck vermittelt, sie selbst nicht zu verstehen. Wenn dann doch mal eine gescheite Antwort mich als gelegentlicher Zuschauer vom Dahindösen aufrüttelt, geht Spielemax darauf nicht ein und setzt den ermüdenden Antwort-Frage-Monolog bis zum bitteren Sendungsende fort.</p>
<p>Ach, Liebe Leser, was waren das noch für Zeiten, als der Kachelmann-Prozess noch lief. Erinnert ihr Euch noch, wenn ihr Namen hört wie Oltrogge oder Alice Schwarzer? Was haben die uns für einen Spaß bereitet! Das waren noch Zeiten. Und wer will es mir da verdenken, wenn ich mir den ein wenig zurücksehne.</p>
<p>Natürlich nicht wirklich , hänge ich vorsorglich mal noch für diejenigen an, die die Ironie nicht mögen: dem Kachelmann wünsche ich natürlich nicht wirklich eine Neuauflage des Prozesses. Und Alischen gönne ich nicht wirklich wieder einen Auftritt auf einer Bühne wie er nicht Schwarzer sein kann, mag er auch auf noch so niedriger Stufe stehen.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/sehnsucht-nach-einem-kachelmann-prozess-wider-die-langeweile/">Sehnsucht nach einem Kachelmann-Prozess wider die Langeweile</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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		<title>Bessere Lügen könnten Kachelmanns Täterschaft besser belegen</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/bessere-luegen-koennten-kachelmanns-taeterschaft-besser-belegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 07:57:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Skurriles Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://dost.df-kunde.de/bessere-luegen-koennten-kachelmanns-taeterschaft-besser-belegen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dass das ländliche Mannheimer Landgericht skurrile Beweisregeln entwickelt hat, um den Wetterfrosch Kachelmann der angeklagten Vergewaltigung zu überführen, ist schon <a href="http://verteidiger-aus-berlin.de/kachelmanns-taterschaft-steht-durch-eheschliesung-fest/">in einem vorangegangenen Beitrag</a> behandelt worden. Danach soll offensichtlich mit Hilfe von nicht bei der Tat anwesenden Lausemädchen Kachelmanns nicht von Dritten beobachtete Tat bewiesen werden. Wenn auch nicht überzeugend, so doch sehr raffiniert. Und vielleicht erschließt sich ja dieser Unfug dem durchschnittlichen Juristen deshalb nicht, weil seine Gehirnwindungen anders als die der Mannheimer Richter beschaffen sind. Und das ist wohl auch ganz gut so, wenn man die neueste Fehlleistung eines Mannheimer Richters unter die Lupe nimmt:<br />
nachdem der Psychologieprofessor Köhnken in der Verhandlung zu dem Schluss kam, dass die Belastungszeugin wohl eher nicht glaubwürdig ist, soll der Berichterstatter Joachim Bock in den Saal gefragt haben: Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um seit ich die Akten gelesen habe.</p>
<p>Und man fragt sich irgendwie, ob der Richter auf besseres Lügen der Belastungszeugin hoffte, um Kachelmanns Täterschaft besser beweisen zu können.</p>
<p>Und nun mal Klartext: ich finde, nach 40 Hauptverhandlungstagen mit teilweise sinnloser Beweisaufnahme sollte endlich Schluss sein mit einem Strafprozess, der keiner ist und eher einer vermarkteten Show wie die Hochzeit am englischen Königshaus gleichkommt. Längst sind die Grenzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überschritten, mindestens jedoch erreicht. Freispruch und Schluss mit dieser unwürdigen Show, die der Deutschen Justiz neben Spott noch über Jahre nur Schaden zufügt.</p>
<p>RA DOST</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/bessere-luegen-koennten-kachelmanns-taeterschaft-besser-belegen/">Bessere Lügen könnten Kachelmanns Täterschaft besser belegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dass das ländliche Mannheimer Landgericht skurrile Beweisregeln entwickelt hat, um den Wetterfrosch Kachelmann der angeklagten Vergewaltigung zu überführen, ist schon <a href="http://verteidiger-aus-berlin.de/kachelmanns-taterschaft-steht-durch-eheschliesung-fest/">in einem vorangegangenen Beitrag</a> behandelt worden. Danach soll offensichtlich mit Hilfe von nicht bei der Tat anwesenden Lausemädchen Kachelmanns nicht von Dritten beobachtete Tat bewiesen werden. Wenn auch nicht überzeugend, so doch sehr raffiniert. Und vielleicht erschließt sich ja dieser Unfug dem durchschnittlichen Juristen deshalb nicht, weil seine Gehirnwindungen anders als die der Mannheimer Richter beschaffen sind. Und das ist wohl auch ganz gut so, wenn man die neueste Fehlleistung eines Mannheimer Richters unter die Lupe nimmt:<br />
nachdem der Psychologieprofessor Köhnken in der Verhandlung zu dem Schluss kam, dass die Belastungszeugin wohl eher nicht glaubwürdig ist, soll der Berichterstatter Joachim Bock in den Saal gefragt haben: Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um seit ich die Akten gelesen habe.</p>
<p>Und man fragt sich irgendwie, ob der Richter auf besseres Lügen der Belastungszeugin hoffte, um Kachelmanns Täterschaft besser beweisen zu können.</p>
<p>Und nun mal Klartext: ich finde, nach 40 Hauptverhandlungstagen mit teilweise sinnloser Beweisaufnahme sollte endlich Schluss sein mit einem Strafprozess, der keiner ist und eher einer vermarkteten Show wie die Hochzeit am englischen Königshaus gleichkommt. Längst sind die Grenzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überschritten, mindestens jedoch erreicht. Freispruch und Schluss mit dieser unwürdigen Show, die der Deutschen Justiz neben Spott noch über Jahre nur Schaden zufügt.</p>
<p>RA DOST</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/bessere-luegen-koennten-kachelmanns-taeterschaft-besser-belegen/">Bessere Lügen könnten Kachelmanns Täterschaft besser belegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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