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	<title>Kapitalverbrechen-Archiv - Rechtsanwalt für Strafrecht</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
	<lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 16:33:02 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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	<item>
		<title>Aus Mord wurde gefährliche Körperverletzung</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/mord-und-gefaehrliche-koerperverletzung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2022 20:01:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrenmord]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=12914</guid>

					<description><![CDATA[<h2>11 Jahre nach der Tat und einer über achtjährigen Prozessdauer endlich ein Urteil</h2>
<p>Mord oder gefährliche Körperverletzung &#8211; die Schwurgerichtskammer hat bereits Zweifel an der Mordtheorie der Staatsanwaltschaft, ließ jedoch dennoch die Mordanklage zu.</p>
<p><strong>Was war passiert?</strong></p>
<p>Mein Mandant und seine damals 24 und 19 Jahre alten Söhne, haben einen Bekannten (damals 43J.), welcher mit der damals 13-jährigen Tochter meines Mandaten ein &#8222;Techtelmechtel&#8220; hatte, am 14. Oktober 2011 geschlagen, getreten und mit Messern attackiert. Zuvor war der Versuch eines Friedensrichters zwischen den beiden arabischen Familien, denen die Kontrahenten angehörten, gescheitert.  Die beiden Söhne wurde bereits im Jahre 2014 von einer Berliner Jugendstrafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das ursprünglich ebenfalls gegen meinen Mandanten eröffnete Ermittlungsverfahren war bereits zuvor nach § 170 II StPO eingestellt worden. Unter dem Eindruck der Beweisaufnahme in dem Strafverfahren gegen die beide Söhne sah sich jedoch die Berliner Staatsanwaltschaft veranlasst, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen und erhob 2014 gegen meinen Mandanten Anklage wegen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">versuchten Mordes</a> aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Erlass eines Haftbefehls, wie von der Staatsanwaltschaft 2014 ebenfalls beantragt, lehnt das Schwurgericht, mehr als drei Jahre nach der Tat, ab. Da mein Mandant auf freiem Fuß blieb, hatte die Sache keine besondere Priorität bei der Berliner Strafjustiz und blieb rund weitere 8 Jahre liegen. Strafverfahren, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sind, haben eben Vorrang und so landete dieses Verfahren immer wieder in der Versenkung.</p>
<p><strong>Überlange Prozessdauer</strong></p>
<p>Ein altes Sprichtwort sagt ja bekanntlich: Was lange währt, wird gut. Im meinem Fall stimmt das sogar.</p>
<p>Für die Berliner Presse war die extrem lange Prozessdauer ein Skandal und sie berichtete ausführlich. So titelte die <strong><em>BZ</em></strong> : <a href="https://www.bz-berlin.de/polizei/menschen-vor-gericht/urteil-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-nach-11-jahren" target="_blank" rel="noopener"><em>Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung nach 11 Jahren!</em></a></p>
<p><strong>Am Ende ein glücklicher Mandant</strong></p>
<p>Unter Berücksichtigung einer geständigen Einlassung, mildernder Umstände, überlanger rechtsstaatswidriger Prozessdauer und eines Härteausgleiches auf Grund gesamtstrafenfähiger, aber bereits vollstreckter Verurteilungen, gab es eine Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/mord-und-gefaehrliche-koerperverletzung/">Aus Mord wurde gefährliche Körperverletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>11 Jahre nach der Tat und einer über achtjährigen Prozessdauer endlich ein Urteil</h2>
<p>Mord oder gefährliche Körperverletzung &#8211; die Schwurgerichtskammer hat bereits Zweifel an der Mordtheorie der Staatsanwaltschaft, ließ jedoch dennoch die Mordanklage zu.</p>
<p><strong>Was war passiert?</strong></p>
<p>Mein Mandant und seine damals 24 und 19 Jahre alten Söhne, haben einen Bekannten (damals 43J.), welcher mit der damals 13-jährigen Tochter meines Mandaten ein &#8222;Techtelmechtel&#8220; hatte, am 14. Oktober 2011 geschlagen, getreten und mit Messern attackiert. Zuvor war der Versuch eines Friedensrichters zwischen den beiden arabischen Familien, denen die Kontrahenten angehörten, gescheitert.  Die beiden Söhne wurde bereits im Jahre 2014 von einer Berliner Jugendstrafkammer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das ursprünglich ebenfalls gegen meinen Mandanten eröffnete Ermittlungsverfahren war bereits zuvor nach § 170 II StPO eingestellt worden. Unter dem Eindruck der Beweisaufnahme in dem Strafverfahren gegen die beide Söhne sah sich jedoch die Berliner Staatsanwaltschaft veranlasst, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen und erhob 2014 gegen meinen Mandanten Anklage wegen <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/mord-und-totschlag/" target="_blank" rel="noopener">versuchten Mordes</a> aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Erlass eines Haftbefehls, wie von der Staatsanwaltschaft 2014 ebenfalls beantragt, lehnt das Schwurgericht, mehr als drei Jahre nach der Tat, ab. Da mein Mandant auf freiem Fuß blieb, hatte die Sache keine besondere Priorität bei der Berliner Strafjustiz und blieb rund weitere 8 Jahre liegen. Strafverfahren, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sind, haben eben Vorrang und so landete dieses Verfahren immer wieder in der Versenkung.</p>
<p><strong>Überlange Prozessdauer</strong></p>
<p>Ein altes Sprichtwort sagt ja bekanntlich: Was lange währt, wird gut. Im meinem Fall stimmt das sogar.</p>
<p>Für die Berliner Presse war die extrem lange Prozessdauer ein Skandal und sie berichtete ausführlich. So titelte die <strong><em>BZ</em></strong> : <a href="https://www.bz-berlin.de/polizei/menschen-vor-gericht/urteil-wegen-gefaehrlicher-koerperverletzung-nach-11-jahren" target="_blank" rel="noopener"><em>Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung nach 11 Jahren!</em></a></p>
<p><strong>Am Ende ein glücklicher Mandant</strong></p>
<p>Unter Berücksichtigung einer geständigen Einlassung, mildernder Umstände, überlanger rechtsstaatswidriger Prozessdauer und eines Härteausgleiches auf Grund gesamtstrafenfähiger, aber bereits vollstreckter Verurteilungen, gab es eine Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/mord-und-gefaehrliche-koerperverletzung/">Aus Mord wurde gefährliche Körperverletzung</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Nov 2019 23:01:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstmord]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11515</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Der Tod am Morgen</h2>
<p>An einem Morgen  im November 2019 sind wir auf dem Weg in die JVA Neuruppin-Wulkow. Ein inhaftierter Mann wollte meinen Kollegen und mich beauftragen, ihn gegen eine Mordanklage am Landgericht Potsdam zu verteidigen. Zur gleichen Zeit schließt ein Wärter die Zellentür auf. Frische Luft schlägt ihm durch das angeklappte Fenster entgegen. Davor schon kalt am Strick der Mann. Der Ruf der Kraniche, die südwärts ziehen ist das einzige Geräusch, das in den Raum dringt. Die Nachricht von dem Selbstmord erreichte uns durch einen Bediensteten noch auf der Fahrt zur Haftanstalt.</p>
<h3>Indizienprozess am Landgericht nach Selbstmord ersatzlos gestrichen</h3>
<p>Der Strafprozess sollte bald beginnen. Der Angeklagte soll seine Ehefrau ermordet haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd. Die Leiche der Ehefrau wurde nie gefunden. Es wäre also ein Prozess ohne Leiche geworden. <strong>Indizienprozesse</strong> nennt man solche Verfahren. Es gibt keine Leiche und auch sonst keine objektiven Beweismittel, die den Tod, eine unnatürliche Todesursache oder eine vorsätzliche Tötungshandlung belegen können. Indizienprozesse sind umstritten.  Manche nennen sie &#8222;Wahrsagerprozesse&#8220;.  &#8222;Böse Zungen&#8220; nennen solche Prozesse einen Schandfleck in der Strafjustiz. Das klingt ehrlicher und ist geradeheraus gesagt. Aus Indizien soll eine Indizienkette gebildet werden, die, den klassischen Schuldnachweis ersetzend, zum Schuldspruch führt. Geht das? Natürlich geht das nicht. Aber in der Justizpraxis hat der Indizienprozess seinen festen Platz. Das Strafverfahren wird nun nicht mehr stattfinden und dennoch ist das Urteil längst gesprochen</p>
<h3>Das Springer-Urteil</h3>
<p>Es bedurfte aber nicht mal eines Indizienprozesses, um festzustellen, was keiner feststellte, weil <a href="https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/wie-bei-rebecca-ist-es-ein-mord-ohne-leiche-jetzt-beginnt-der-prozess" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die BILD es unterstellte</a> und meint, es damit festgestellt zu haben. Die Hilfsrichter dort gehen von Mord aus, obwohl keiner weiß, ob die Frau noch lebt oder wie sie zu Tode gekommen sein könnte. Und da die Hilsrichter von Mord reden, meinen sie feststellend auch, es gäbe einen Mörder. Das Urteil ist gesprochen, auch ohne ein Gericht.</p>
<h3>Selbstmord und nur eine wahre Tragödie</h3>
<p>Lebt die Frau oder ist sie tot? Wenn sie tot ist, wurde sie fremdverschuldet getötet? Und wer  tötete sie? Wo und wie wurde sie getötet? Und wo ist die Leiche? Es ist nicht tragisch, dass wir es nicht erfahren. Richtete er sich, weil er mit seiner Schuld nicht leben wollte? Es bleibt uns untragisch verborgen. Oder nahm er als Verzweifelter den Strick, weil er meinte, als Unschuldiger schuldig gesprochen zu werden? Hätte der Urteilsspruch so oder so Licht ins Dunkel gebracht? Wohl eher nicht. Ist es tragisch, die Neugierde nicht befriedigt zu haben oder dem Strafanspruch des Staates nicht genüge tun zu können? Wohl nicht. Tragisch nur eines: der Verlust von Vater und Mutter für das zurückgebliebene Kind. Der Mann löschte sich durch den Selbstmord nicht aus: er wirkt fort. Mörderisch. An der Kinderseele seiner Tochter.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/">Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Tod am Morgen</h2>
<p>An einem Morgen  im November 2019 sind wir auf dem Weg in die JVA Neuruppin-Wulkow. Ein inhaftierter Mann wollte meinen Kollegen und mich beauftragen, ihn gegen eine Mordanklage am Landgericht Potsdam zu verteidigen. Zur gleichen Zeit schließt ein Wärter die Zellentür auf. Frische Luft schlägt ihm durch das angeklappte Fenster entgegen. Davor schon kalt am Strick der Mann. Der Ruf der Kraniche, die südwärts ziehen ist das einzige Geräusch, das in den Raum dringt. Die Nachricht von dem Selbstmord erreichte uns durch einen Bediensteten noch auf der Fahrt zur Haftanstalt.</p>
<h3>Indizienprozess am Landgericht nach Selbstmord ersatzlos gestrichen</h3>
<p>Der Strafprozess sollte bald beginnen. Der Angeklagte soll seine Ehefrau ermordet haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd. Die Leiche der Ehefrau wurde nie gefunden. Es wäre also ein Prozess ohne Leiche geworden. <strong>Indizienprozesse</strong> nennt man solche Verfahren. Es gibt keine Leiche und auch sonst keine objektiven Beweismittel, die den Tod, eine unnatürliche Todesursache oder eine vorsätzliche Tötungshandlung belegen können. Indizienprozesse sind umstritten.  Manche nennen sie &#8222;Wahrsagerprozesse&#8220;.  &#8222;Böse Zungen&#8220; nennen solche Prozesse einen Schandfleck in der Strafjustiz. Das klingt ehrlicher und ist geradeheraus gesagt. Aus Indizien soll eine Indizienkette gebildet werden, die, den klassischen Schuldnachweis ersetzend, zum Schuldspruch führt. Geht das? Natürlich geht das nicht. Aber in der Justizpraxis hat der Indizienprozess seinen festen Platz. Das Strafverfahren wird nun nicht mehr stattfinden und dennoch ist das Urteil längst gesprochen</p>
<h3>Das Springer-Urteil</h3>
<p>Es bedurfte aber nicht mal eines Indizienprozesses, um festzustellen, was keiner feststellte, weil <a href="https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/wie-bei-rebecca-ist-es-ein-mord-ohne-leiche-jetzt-beginnt-der-prozess" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die BILD es unterstellte</a> und meint, es damit festgestellt zu haben. Die Hilfsrichter dort gehen von Mord aus, obwohl keiner weiß, ob die Frau noch lebt oder wie sie zu Tode gekommen sein könnte. Und da die Hilsrichter von Mord reden, meinen sie feststellend auch, es gäbe einen Mörder. Das Urteil ist gesprochen, auch ohne ein Gericht.</p>
<h3>Selbstmord und nur eine wahre Tragödie</h3>
<p>Lebt die Frau oder ist sie tot? Wenn sie tot ist, wurde sie fremdverschuldet getötet? Und wer  tötete sie? Wo und wie wurde sie getötet? Und wo ist die Leiche? Es ist nicht tragisch, dass wir es nicht erfahren. Richtete er sich, weil er mit seiner Schuld nicht leben wollte? Es bleibt uns untragisch verborgen. Oder nahm er als Verzweifelter den Strick, weil er meinte, als Unschuldiger schuldig gesprochen zu werden? Hätte der Urteilsspruch so oder so Licht ins Dunkel gebracht? Wohl eher nicht. Ist es tragisch, die Neugierde nicht befriedigt zu haben oder dem Strafanspruch des Staates nicht genüge tun zu können? Wohl nicht. Tragisch nur eines: der Verlust von Vater und Mutter für das zurückgebliebene Kind. Der Mann löschte sich durch den Selbstmord nicht aus: er wirkt fort. Mörderisch. An der Kinderseele seiner Tochter.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/selbstmord-in-u-haft/">Selbstmord in JVA Neuruppin-Wulkow</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Aug 2019 14:54:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
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					<description><![CDATA[<h2>Der Pranger im Mittelalter</h2>
<p>Vor dem heutigen Blick auf den Rechsstaat am Pranger erfolgt zunächst ein Rückblick in das Mittelalter:<em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„Auf dem Marktplatz errichtete man […] häufig einen Pranger oder eine Schandsäule, an die ein Verurteilter gebunden wurde und wo er gestäupt (ausgepeitscht) oder mit einer Verstümmelung (Zungenabschneiden) bestraft werden konnte.</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>Um das Publikum anzulocken, kündigte man die Vollstreckung einer solchen Strafe laut an. Dazu eignete sich auch Musik. An manchen Prangern war eine Glocke angebracht, deren Läuten die Menschen herbeizog, mancherorts wurde auch der endliche Rechtstag oder die Hinrichtung durch die Kirchenglocke eingeläutet. Noch eindringlicher konnte das Interesse durch den Stadttrompeter oder durch die Trommeln werden.“ (Schild, Folter, Pranger, Scheiterhaufen, 2010, S. 52 f.)</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„War der ‚Staupenschlag‘, das ‚Stäupen‘ bzw. das mit ‚Ruten Streichen‘ die öffentliche, entehrende, weil durch den Scharfrichter oder einen seiner Knechte vollzogene Züchtigung mit Ruten oder Stöcken. Dabei wurde der Verurteilte auf eine Bank gebunden oder an den Pranger, eine Staupsäule oder einen Strafpfahl gestellt und in der Regel mit 40 Schlägen, eine dem Alten Testament entnommene Zahl, auf den nackten Rücken bestraft. […] In älterer Zeit war das Stäupen häufig mit Haarverlust (Dekalvation) verbunden. Dies bedeutet ursprünglich wohl Skalpierung, später völliges Abscheren der Haare.“ (Ebenda, S. 176.)</em></p>
<h3>Der Pranger der Gegenwart</h3>
<p>Heute geht das anders. Wir kennen den &#8222;Bevölkerungspranger&#8220;, so den in Chemnitz nach der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">tödlichen Messerattacke</a> im August 2018, als Massen auf die Strassen gingen und deutsche Frauen bemitleideten, die angeblich von bösen Ausländern sexuell angegriffen worden waren. Dann gibt es den &#8222;Medienpranger&#8220;, dem Kachelmann in einem zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kachelmann-prozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schauprozess</a> heruntergekommenen Strafprozess ausgesetzt war. Und hinzu kommt der Rechtsstaatpranger, der die Verwirklichung des Ideals vom Rechtsstaat weiter in die Ferne rücken lässt.</p>
<h3>Der Rechtsstaat am Pranger der Sächsischen Justiz</h3>
<p>Mit dem schuldsprechenden Urteil vom 22. August 2019 wurde Alaa S. zu 9 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verprangert. Medien berichteten und zweifeln am Urteil. Es gibt den getöteten Daniel H. als Opfer der Messerattacke und nun auch noch den gerade Verprangerten Alaa S. Mit diesem Urteil steht aber auch der Rechtsstaat am Pranger, der das nächste Opfer dieses Strafprozesses ist.</p>
<h3>Der Versuch zum falschen Rechtsfrieden mit untauglichen Mitteln</h3>
<p>Schon meine Kenntnis der Akltenlage zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vor Beginn des Gerichtsverfahrens zeigte aus meiner Sicht auf, dass eine Tatbeteiligung des Alaa S. auszuschließen war. Die nach Anklageerhebung hinzugekommenen Beweismittel (DNA-Auswertung, Faserspuren an der Bekleidung, Fingerabdrücke usw.) konnten Alaa S. nicht belasten, nichts wurde gefunden.  Soweit hier bekannt wurde hat sich an der eigentlich toten Beweislage in der gerichtlichen Beweisaufnahme nichts geändert. Der Beweismurks um den &#8222;Belastungszeugen&#8220; A. N. trat dann bei der örtlichen Tatortbesichtigung des Gerichts nächtlich zu Tage. Soweit hier bekannt ist soll überhaupt nicht geprüft worden sein, was der Zeuge aus einer Entfernung von 50 m objektiv gesehen haben kann. Wäre der Fragestellung nachgegangen worden hätte sich zwingend ergeben, dass eine Täteridentifizierung unter den konkreten Bedingungen ausgeschlossen war. Aber gerade dieser Zeuge ist nun der Strohhalm, an den sich das Gericht versucht zu klammern. Um verurteilen zu können? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Und so meine ich ein Schuldspruch musste her, komme da was will.</p>
<h3>Warum der Rechtsstaat an den Pranger kommt?</h3>
<p>In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass der Rechtsstaat an den Pranger kommt. Manche Gerichte spielen auf dieser Klaviatur in Tönen, die uns alle aufschrecken lassen sollten. Chemnitz llieferte mit dem Urteil ein Klaviersolo im trendigen deutschlandweiten Gerichtsorchester. Es liegt dem aus meiner Sicht ein Motivbündel zu Grunde: die Volksseele beruhigen statt Recht zu sprechen. Die Beeinflussung der Gerichte durch die Politik, wie etwa durch die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, die öffentlich ihre Sorge um die Stadt im Falle eines Freispruchs kundtat. Die Sorge, die AfD könnte in einer Woche die Sächsischern Landtagswahlen noch höher für sich gewinnen. Ein fehlendes Rückrat von Richtern, losgelöst von äußeren Einflüssen, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet zu urteilen.</p>
<h3>Schwache Urteile kommen an den Pranger des BGH</h3>
<p>Die Chemnitzer Urteilsbegründung wird objektiv schwach ausfallen. Das genau ist der Einstieg in eine hoffentlich gute Revisionsbegründung der Verteidigung. Und liegt die vor wird der Bundesgerichtshof das Urteil an den Pranger stellen und es zur Strecke bringen. Das ist dann der einzig richtige und zulässige Pranger. Waidmannsheil!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/">Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Der Pranger im Mittelalter</h2>
<p>Vor dem heutigen Blick auf den Rechsstaat am Pranger erfolgt zunächst ein Rückblick in das Mittelalter:<em> </em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„Auf dem Marktplatz errichtete man […] häufig einen Pranger oder eine Schandsäule, an die ein Verurteilter gebunden wurde und wo er gestäupt (ausgepeitscht) oder mit einer Verstümmelung (Zungenabschneiden) bestraft werden konnte.</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>Um das Publikum anzulocken, kündigte man die Vollstreckung einer solchen Strafe laut an. Dazu eignete sich auch Musik. An manchen Prangern war eine Glocke angebracht, deren Läuten die Menschen herbeizog, mancherorts wurde auch der endliche Rechtstag oder die Hinrichtung durch die Kirchenglocke eingeläutet. Noch eindringlicher konnte das Interesse durch den Stadttrompeter oder durch die Trommeln werden.“ (Schild, Folter, Pranger, Scheiterhaufen, 2010, S. 52 f.)</em></p>
<p style="padding-left: 60px;"><em>„War der ‚Staupenschlag‘, das ‚Stäupen‘ bzw. das mit ‚Ruten Streichen‘ die öffentliche, entehrende, weil durch den Scharfrichter oder einen seiner Knechte vollzogene Züchtigung mit Ruten oder Stöcken. Dabei wurde der Verurteilte auf eine Bank gebunden oder an den Pranger, eine Staupsäule oder einen Strafpfahl gestellt und in der Regel mit 40 Schlägen, eine dem Alten Testament entnommene Zahl, auf den nackten Rücken bestraft. […] In älterer Zeit war das Stäupen häufig mit Haarverlust (Dekalvation) verbunden. Dies bedeutet ursprünglich wohl Skalpierung, später völliges Abscheren der Haare.“ (Ebenda, S. 176.)</em></p>
<h3>Der Pranger der Gegenwart</h3>
<p>Heute geht das anders. Wir kennen den &#8222;Bevölkerungspranger&#8220;, so den in Chemnitz nach der <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">tödlichen Messerattacke</a> im August 2018, als Massen auf die Strassen gingen und deutsche Frauen bemitleideten, die angeblich von bösen Ausländern sexuell angegriffen worden waren. Dann gibt es den &#8222;Medienpranger&#8220;, dem Kachelmann in einem zum <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kachelmann-prozess/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schauprozess</a> heruntergekommenen Strafprozess ausgesetzt war. Und hinzu kommt der Rechtsstaatpranger, der die Verwirklichung des Ideals vom Rechtsstaat weiter in die Ferne rücken lässt.</p>
<h3>Der Rechtsstaat am Pranger der Sächsischen Justiz</h3>
<p>Mit dem schuldsprechenden Urteil vom 22. August 2019 wurde Alaa S. zu 9 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verprangert. Medien berichteten und zweifeln am Urteil. Es gibt den getöteten Daniel H. als Opfer der Messerattacke und nun auch noch den gerade Verprangerten Alaa S. Mit diesem Urteil steht aber auch der Rechtsstaat am Pranger, der das nächste Opfer dieses Strafprozesses ist.</p>
<h3>Der Versuch zum falschen Rechtsfrieden mit untauglichen Mitteln</h3>
<p>Schon meine Kenntnis der Akltenlage zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vor Beginn des Gerichtsverfahrens zeigte aus meiner Sicht auf, dass eine Tatbeteiligung des Alaa S. auszuschließen war. Die nach Anklageerhebung hinzugekommenen Beweismittel (DNA-Auswertung, Faserspuren an der Bekleidung, Fingerabdrücke usw.) konnten Alaa S. nicht belasten, nichts wurde gefunden.  Soweit hier bekannt wurde hat sich an der eigentlich toten Beweislage in der gerichtlichen Beweisaufnahme nichts geändert. Der Beweismurks um den &#8222;Belastungszeugen&#8220; A. N. trat dann bei der örtlichen Tatortbesichtigung des Gerichts nächtlich zu Tage. Soweit hier bekannt ist soll überhaupt nicht geprüft worden sein, was der Zeuge aus einer Entfernung von 50 m objektiv gesehen haben kann. Wäre der Fragestellung nachgegangen worden hätte sich zwingend ergeben, dass eine Täteridentifizierung unter den konkreten Bedingungen ausgeschlossen war. Aber gerade dieser Zeuge ist nun der Strohhalm, an den sich das Gericht versucht zu klammern. Um verurteilen zu können? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Und so meine ich ein Schuldspruch musste her, komme da was will.</p>
<h3>Warum der Rechtsstaat an den Pranger kommt?</h3>
<p>In den letzten Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass der Rechtsstaat an den Pranger kommt. Manche Gerichte spielen auf dieser Klaviatur in Tönen, die uns alle aufschrecken lassen sollten. Chemnitz llieferte mit dem Urteil ein Klaviersolo im trendigen deutschlandweiten Gerichtsorchester. Es liegt dem aus meiner Sicht ein Motivbündel zu Grunde: die Volksseele beruhigen statt Recht zu sprechen. Die Beeinflussung der Gerichte durch die Politik, wie etwa durch die Oberbürgermeisterin von Chemnitz, die öffentlich ihre Sorge um die Stadt im Falle eines Freispruchs kundtat. Die Sorge, die AfD könnte in einer Woche die Sächsischern Landtagswahlen noch höher für sich gewinnen. Ein fehlendes Rückrat von Richtern, losgelöst von äußeren Einflüssen, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet zu urteilen.</p>
<h3>Schwache Urteile kommen an den Pranger des BGH</h3>
<p>Die Chemnitzer Urteilsbegründung wird objektiv schwach ausfallen. Das genau ist der Einstieg in eine hoffentlich gute Revisionsbegründung der Verteidigung. Und liegt die vor wird der Bundesgerichtshof das Urteil an den Pranger stellen und es zur Strecke bringen. Das ist dann der einzig richtige und zulässige Pranger. Waidmannsheil!</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsstaat-am-pranger/">Rechtsstaat am Pranger des Chemnitzer Landgerichts</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2019 12:26:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenbeistand]]></category>
		<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Zeuge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11277</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Weiter Auswechslung des Staatsanwalts gefordert</h2>
<p>Der Zeuge Yousif A. hat heute in dem Strafprozess wegen der Chemnitzer Messerattacke seine Zeugenaussage unter die Bedingung gestellt, dass der bisherige Staatsanwalt B. ausgewechselt wird und nicht an seiner Vernehmung teilnimmt. Die Forderung hatte Yousif A. schon bei dem ersten Versuch des Landgerichts, ihn als Zeugen zu hören, über eine von seinem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeugenbeistand verlesene persönliche Erklärung</a> erhoben.</p>
<p>Hintergrund für die Forderung war, dass Staatsanwalt B. gegen ihn ohne rechtliche Grundlage einen Haftbefehl herbeigeführt hatte. Er verdächtigte ihn willkürlich der Beteiligung an der Tötung des Daniel H.. Erst nach über drei Wochen wurde auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Druck der Verteidigung der Haftbefehl aufgehoben</a>. Der Zeuge fühlt sich daher in seinem Aussageverhalten beeinträchtigt.  Hinzu kam, dass er u.a. gegen den Staatsanwalt B. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige</a> wegen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiheitsberaubung</a> erstatten ließ und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das war die Ausgangslage vor vier Wochen, die sich für den Zeugen inzwischen verschärft hat.</p>
<h3>Zeuge zweifelt am Willen der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung</h3>
<p>Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt B. von Oberstaatsanwalt Jürgen S. eingestellt. Aus Sicht des Zeugen völlig zu Unrecht, weshalb er nun in <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beschwerde</a> gegangen ist. Gerade auch wegen der fantasiereichen Einstellungsbegründung wirft nicht nur der Zeuge die Frage auf, ob sich die Sächsische Justiz schützend vor einen vermeintlich straffällig gewordenen Staatsanwalt stellt und deshalb das Ermittlungsverfahren einstellte. In seiner Zeugenerklärung ließ Yousif A. über seinen Zeugenbeistand heute vortragen:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Zum Schluss erkläre ich, dass ich die Strafakte sehr gut kenne. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, was auch im Hinblick auf die Vorwürfe gegen mich für jedermann leicht verständlich ist. Ich bin kein Jurist. Auch ohne juristische Vorbildung konnte ich unschwer erkennen, dass sich der hier anwesende Sitzungsvertreter mir gegenüber und wohl auch gegenüber Alaa Sheikhi strafbar gemacht haben dürfte. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt. Hier aber scheint die Strafverfolgung vereitelt zu werden. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt beauftragt eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu prüfen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Ich bin zu einer Aussage unter Verzicht auf mein Auskunftsverweigerungsrecht grundsätzlich bereit. Ich bitte das Gericht inständig, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Aus den vorgetragenen Gründen liegen sie bisher nicht vor.&#8220;</p>
<p>Nach Verlesung der Zeugenerklärung gab die vorsitzende Richterin bekannt, sich nochmals um die Auswechslung bemühen zu wollen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/">Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Weiter Auswechslung des Staatsanwalts gefordert</h2>
<p>Der Zeuge Yousif A. hat heute in dem Strafprozess wegen der Chemnitzer Messerattacke seine Zeugenaussage unter die Bedingung gestellt, dass der bisherige Staatsanwalt B. ausgewechselt wird und nicht an seiner Vernehmung teilnimmt. Die Forderung hatte Yousif A. schon bei dem ersten Versuch des Landgerichts, ihn als Zeugen zu hören, über eine von seinem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/auswechselung-des-staatsanwalts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeugenbeistand verlesene persönliche Erklärung</a> erhoben.</p>
<p>Hintergrund für die Forderung war, dass Staatsanwalt B. gegen ihn ohne rechtliche Grundlage einen Haftbefehl herbeigeführt hatte. Er verdächtigte ihn willkürlich der Beteiligung an der Tötung des Daniel H.. Erst nach über drei Wochen wurde auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Druck der Verteidigung der Haftbefehl aufgehoben</a>. Der Zeuge fühlt sich daher in seinem Aussageverhalten beeinträchtigt.  Hinzu kam, dass er u.a. gegen den Staatsanwalt B. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige</a> wegen <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsbeugung</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Freiheitsberaubung</a> erstatten ließ und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das war die Ausgangslage vor vier Wochen, die sich für den Zeugen inzwischen verschärft hat.</p>
<h3>Zeuge zweifelt am Willen der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung</h3>
<p>Inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt B. von Oberstaatsanwalt Jürgen S. eingestellt. Aus Sicht des Zeugen völlig zu Unrecht, weshalb er nun in <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beschwerde</a> gegangen ist. Gerade auch wegen der fantasiereichen Einstellungsbegründung wirft nicht nur der Zeuge die Frage auf, ob sich die Sächsische Justiz schützend vor einen vermeintlich straffällig gewordenen Staatsanwalt stellt und deshalb das Ermittlungsverfahren einstellte. In seiner Zeugenerklärung ließ Yousif A. über seinen Zeugenbeistand heute vortragen:</p>
<p style="padding-left: 60px;">&#8222;Zum Schluss erkläre ich, dass ich die Strafakte sehr gut kenne. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt, was auch im Hinblick auf die Vorwürfe gegen mich für jedermann leicht verständlich ist. Ich bin kein Jurist. Auch ohne juristische Vorbildung konnte ich unschwer erkennen, dass sich der hier anwesende Sitzungsvertreter mir gegenüber und wohl auch gegenüber Alaa Sheikhi strafbar gemacht haben dürfte. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgt. Hier aber scheint die Strafverfolgung vereitelt zu werden. Deshalb habe ich meinen Rechtsanwalt beauftragt eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt S. von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu prüfen.</p>
<p style="padding-left: 60px;">Ich bin zu einer Aussage unter Verzicht auf mein Auskunftsverweigerungsrecht grundsätzlich bereit. Ich bitte das Gericht inständig, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Aus den vorgetragenen Gründen liegen sie bisher nicht vor.&#8220;</p>
<p>Nach Verlesung der Zeugenerklärung gab die vorsitzende Richterin bekannt, sich nochmals um die Auswechslung bemühen zu wollen.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/zeuge-yousif-a-stellt-forderung/">Zeuge Yousif A. fordert faire Bedingungen für Aussage</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verdacht durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 May 2019 08:09:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presserklärungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenbeistand]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=11229</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Beschwerde gegen  Einstellung der Ermittlungen</h2>
<p>Der Verdacht der Freiheitsberaubung gegen einen Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort. Die Ermittlungen waren eingestellt worden. Nun lässt mein Mandant beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde einlegen. Der Staatsanwalt steht weiter im Verdacht, ohne jeden rechtlichen Grund willkürlich zwei Haftbefehle beantragt und erwirkt zu haben. Es geht dabei um die <strong>Messerattacke in Chemnitz</strong> im Sommer 2018.Der völlig haltlose Haftbefehl gegen meinen Mandanten Yousif A. musste auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag der Verteidigung</a> dann auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgehoben werden</a>. Im Januar 2019 musste die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch das <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwaltschaft-chemnitz-messerattacke/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ermittlungsverfahren einstellen</a>, weil es keinen Tatverdacht gab.</p>
<h3>Strafanzeige wegen Verdacht der Rechtsbeugung</h3>
<p>Mit der Aufhebung des Haftbefehls und der Wiedererlangung seiner Freiheit gab sich Yousif A. nicht zufrieden und ließ über mich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und Richter</a> erstatten. Der konkrete Vorwurf: Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Herbeiführung eines rechtswidrigen Haftbefehls und widerrechliche Anordnung der  Untersuchungshaft.</p>
<h3>Deckt Staatsanwaltschaft vermeintliche Täter aus den eigenen Reihen?</h3>
<p>Die Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft Dresden sehr schnell im Sande verlaufen lassen. Mit Bescheid vom 08. Mai 2019 erfolgte die Einstellung der Ermittlungen, weil kein Straftatverdacht vorläge. Die im Bescheid enthaltene Begründung liest sich allerdings grotesk. Der Bescheid scheint von einer unübersehbaren <strong>finalen Subsumtion</strong> befallen zu sein.</p>
<h3>Was bedeutet finale Subsumtion?</h3>
<p>Zur Erklärung: Die klassische juristische Subsmtion ist notwendiges &#8222;Tagesgeschäft&#8220; eines jeden Juristen: dabei wird ergebnisoffen geprüft, ob ein ermittelter Sachverhalt, also das Verhalten einer Person, die Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm erfüllt. Die Kernfrage dabei ist, ob das festgestellte Verhalten eine Straftat darstellt oder nicht. Was natürlich nicht in die Juristerei gehören sollte, ist die finale Subsumtion. Dabei setzt sich der Jurist das Ziel,  dass ein bestimmtes Verhalten einer Person keine Straftat darstellt, um so zielorientiert ein Strafverfahren einstellen zu können. In diesen Fällen ist es dann aber auch erforderlich, den &#8222;ermittelten Sachverhalt&#8220; bewusst so umzudeuten, damit genau dieses Ziel erreicht werden kann. Genau diesen Eindruck der finalen Subsumtion vermittelt die Begründung des Bescheids, mit dem Oberstaatsanwalt Jürgen S. die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt und Richter wegen dem Verdacht der Freiheitsberaubung vom Tisch zu wischen versucht.</p>
<p>Der Anschein der finalen Subsumtion in dem Bescheid ergibt sich daraus, dass er den ermittelten Sachverhalt unzutreffend sowie lückenhaft erfasst und gleichzeitig die für die Anträge und Erlasse der Haftbefehle angeführten Beweismittel alternativ a) nicht den Tatsachen entsprechend, b) unter Unterdrückung von Tatsachen, c) unter Nichtberücksichtigung von entlastenden Umständen und Beweismitteln und d) unter Heranziehung irrelevanter Beweismittel gewürdigt hat. Folglich krankt der Bescheid an einer rechtsfehlerhaften Verneinung der Tatbestände der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.</p>
<p>Und genau über diesen Weg scheint die Staatsanwaltschaft zielorientiert nach dem Motto &#8222;das nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220; den Tatverdacht gegen den Staatsanwalt und Richter im Ergebnis verneinen zu können.  Völlig absurd schließt der Bescheid sinngemäß mit der Behauptung, dass eine &#8222;Gesamtschau&#8220; aller Beweismittel zum Zeitpunkt der Erlasse der Haftbefehle einen dringenden Tatverdacht gegen Yousif A. und Allaa S. begründet hätte und folglich keine Rechtsbeugung vorliegen könne. Das Problem an der Geschichte: die Gesamtschau ergibt, dass es zu diesem Zeitpunkt kein  einziges Beweismittel für eine Tatbeteiligung gegeben hat.</p>
<h4>Es stellt sich also die Frage, ob die Staatsanwaltschaft vermeintliche Straftäter aus den eigenen Reihen schützt, statt die Straftaten zu verfolgen.</h4>
<h3>Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen</h3>
<p>Mein Mandant lässt deshalb beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einlegen. Dem Verdacht der Rechtsbeugung ist weiter nachzugehen. Desweiteren wird derzeit eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Jürgen S.  von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der versuchten <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafvereitelung im Amt</a> geprüft.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/">Verdacht durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Beschwerde gegen  Einstellung der Ermittlungen</h2>
<p>Der Verdacht der Freiheitsberaubung gegen einen Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort. Die Ermittlungen waren eingestellt worden. Nun lässt mein Mandant beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde einlegen. Der Staatsanwalt steht weiter im Verdacht, ohne jeden rechtlichen Grund willkürlich zwei Haftbefehle beantragt und erwirkt zu haben. Es geht dabei um die <strong>Messerattacke in Chemnitz</strong> im Sommer 2018.Der völlig haltlose Haftbefehl gegen meinen Mandanten Yousif A. musste auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag der Verteidigung</a> dann auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufgehoben werden</a>. Im Januar 2019 musste die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch das <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/staatsanwaltschaft-chemnitz-messerattacke/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ermittlungsverfahren einstellen</a>, weil es keinen Tatverdacht gab.</p>
<h3>Strafanzeige wegen Verdacht der Rechtsbeugung</h3>
<p>Mit der Aufhebung des Haftbefehls und der Wiedererlangung seiner Freiheit gab sich Yousif A. nicht zufrieden und ließ über mich <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/straftatverdacht-wegen-rechtsbeugung-und-freiheitsberaubung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafanzeige gegen den Staatsanwalt und Richter</a> erstatten. Der konkrete Vorwurf: Verdacht der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung durch Herbeiführung eines rechtswidrigen Haftbefehls und widerrechliche Anordnung der  Untersuchungshaft.</p>
<h3>Deckt Staatsanwaltschaft vermeintliche Täter aus den eigenen Reihen?</h3>
<p>Die Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft Dresden sehr schnell im Sande verlaufen lassen. Mit Bescheid vom 08. Mai 2019 erfolgte die Einstellung der Ermittlungen, weil kein Straftatverdacht vorläge. Die im Bescheid enthaltene Begründung liest sich allerdings grotesk. Der Bescheid scheint von einer unübersehbaren <strong>finalen Subsumtion</strong> befallen zu sein.</p>
<h3>Was bedeutet finale Subsumtion?</h3>
<p>Zur Erklärung: Die klassische juristische Subsmtion ist notwendiges &#8222;Tagesgeschäft&#8220; eines jeden Juristen: dabei wird ergebnisoffen geprüft, ob ein ermittelter Sachverhalt, also das Verhalten einer Person, die Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm erfüllt. Die Kernfrage dabei ist, ob das festgestellte Verhalten eine Straftat darstellt oder nicht. Was natürlich nicht in die Juristerei gehören sollte, ist die finale Subsumtion. Dabei setzt sich der Jurist das Ziel,  dass ein bestimmtes Verhalten einer Person keine Straftat darstellt, um so zielorientiert ein Strafverfahren einstellen zu können. In diesen Fällen ist es dann aber auch erforderlich, den &#8222;ermittelten Sachverhalt&#8220; bewusst so umzudeuten, damit genau dieses Ziel erreicht werden kann. Genau diesen Eindruck der finalen Subsumtion vermittelt die Begründung des Bescheids, mit dem Oberstaatsanwalt Jürgen S. die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt und Richter wegen dem Verdacht der Freiheitsberaubung vom Tisch zu wischen versucht.</p>
<p>Der Anschein der finalen Subsumtion in dem Bescheid ergibt sich daraus, dass er den ermittelten Sachverhalt unzutreffend sowie lückenhaft erfasst und gleichzeitig die für die Anträge und Erlasse der Haftbefehle angeführten Beweismittel alternativ a) nicht den Tatsachen entsprechend, b) unter Unterdrückung von Tatsachen, c) unter Nichtberücksichtigung von entlastenden Umständen und Beweismitteln und d) unter Heranziehung irrelevanter Beweismittel gewürdigt hat. Folglich krankt der Bescheid an einer rechtsfehlerhaften Verneinung der Tatbestände der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.</p>
<p>Und genau über diesen Weg scheint die Staatsanwaltschaft zielorientiert nach dem Motto &#8222;das nicht sein kann, was nicht sein darf&#8220; den Tatverdacht gegen den Staatsanwalt und Richter im Ergebnis verneinen zu können.  Völlig absurd schließt der Bescheid sinngemäß mit der Behauptung, dass eine &#8222;Gesamtschau&#8220; aller Beweismittel zum Zeitpunkt der Erlasse der Haftbefehle einen dringenden Tatverdacht gegen Yousif A. und Allaa S. begründet hätte und folglich keine Rechtsbeugung vorliegen könne. Das Problem an der Geschichte: die Gesamtschau ergibt, dass es zu diesem Zeitpunkt kein  einziges Beweismittel für eine Tatbeteiligung gegeben hat.</p>
<h4>Es stellt sich also die Frage, ob die Staatsanwaltschaft vermeintliche Straftäter aus den eigenen Reihen schützt, statt die Straftaten zu verfolgen.</h4>
<h3>Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen</h3>
<p>Mein Mandant lässt deshalb beim Generalstaatsanwalt Dresden Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen einlegen. Dem Verdacht der Rechtsbeugung ist weiter nachzugehen. Desweiteren wird derzeit eine Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Jürgen S.  von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der versuchten <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafvereitelung im Amt</a> geprüft.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/verdacht-der-rechtsbeugung/">Verdacht durch Chemnitzer Staatsanwalt besteht fort</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Chemnitzer Totschlagsprozess beantragt</title>
		<link>https://dost-rechtsanwalt.de/einstellungsantrag-messerattacke-chemnitz-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jan 2019 09:09:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Haft]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Totschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrenseinstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellungsantrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dost-rechtsanwalt.de/?p=10553</guid>

					<description><![CDATA[<h2>Einstellungsantrag der Verteidigung für Yousif A.</h2>
<p>Die Verteidigung hat am Dienstag, dem 09. Januar 2019,  die Einstellung des Ermittlungsverfahrensfür gegen Yousif A. bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gefordert.</p>
<h3>Sächsisches Justizverhalten vor Einstellungsantrag</h3>
<p>Mein Mandant wurde ohne Rechtsgrund am Tag der vermeintlichen Tötungshandlung an Daniel H. im August 2018 auf Betreiben der <strong>Sächsischen Justiz</strong> rechtswidrig in <strong>Untersuchungshaft</strong> verbracht. Für das Vorgehen tragen Beamte der <strong>Staatsanwaltschaft Chemnitz</strong> und der damals zuständige Untersuchungsrichter am <strong>Amtsgericht Chemnitz</strong> gemeinsam die Verantwortung. Sie sorgten für den Erlass des Haftbefehls, obwohl es keine Beweise einer Tatbeteiligung gab. Und sie negierten wissentlich, dass Y. A. von einem Zeugen glaubhaft entlastet wurde. Bei den im Haftbefehl genannten &#8222;Beweisen&#8220; handelte es sich um solche, die gerade keine Tatbeteiligung aufwiesen. Der Entlastungszeuge wurde gleich ganz verschwiegen. Ein <strong>Fake-Haftbefehl</strong> also, der auf <strong>Fake-Beweisen</strong> beruhte. Ein<strong> dringender Tatverdacht</strong> als Grundvoraussetzung für einen Haftbefehl lag nicht vor. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich berichtete bereits damals darüber</a>.</p>
<h3>Haftbefehlsaufhebung als Folge des dringenden Tatverdachts</h3>
<p>Auf Antrag der Verteidigung wurde dann der Haftbefehls am 18. September 2018 aufgehoben. Das Kartenhaus vom angeblichen dringenden Tatverdacht war eingestürzt. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich berichtete</a>.</p>
<h3>Auch Monate nach Haftbefehlsaufhebung später kein Tatverdacht</h3>
<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> ließ das <strong>Landeskriminalamt</strong> weiter ermitteln und und viel unternehmen.  Aber ohne jedes Ergebnis. Keiner der ca. 150 vernommenen <strong>Zeugen</strong> konnte eine Tatbeteiligung belegen. Objektive Beweismittel (DNA, Blutanhaftungen, Fingerabdrücke usw.) förderten nichts Belastendes ans Tageslicht, sondern entlasteten Y.A. von Woche zu Woche mehr.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdacht beantrgt</h3>
<p>Die Staatsanwaltschaft Chemnitz teilte am Dienstag über die Pressestelle mit, das <strong>Ermittlungsverfahren</strong> sei abgeschlossen und es sei Anklage gegen den Mitbeschuldigten A. S. erhoben worden. Die Behörde teilte aber nicht mitteilte, idass Y.A. nicht angeklagt wurde. Ein <strong>Einstellungsbescheid</strong> liegt jedoch auch nicht vor.</p>
<p>Mit dem heute gestellten Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde sach- und rechtsfolgerichtig die unverzügliche <strong>Beendigung der Ermittlungen</strong> gegen Y.A. gefordert gefordert. Zur Begründung wurde auf den fehlenden Tatverdacht verwiesen. Ein Ermittlungsverfahren ist einzustellen, wenn gegen ihn <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gem.  § 170 Abs 2 StPO</a> kein Tatverdacht vorliegt So ist es hier seit August 2018.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/einstellungsantrag-messerattacke-chemnitz-2/">Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Chemnitzer Totschlagsprozess beantragt</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Einstellungsantrag der Verteidigung für Yousif A.</h2>
<p>Die Verteidigung hat am Dienstag, dem 09. Januar 2019,  die Einstellung des Ermittlungsverfahrensfür gegen Yousif A. bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gefordert.</p>
<h3>Sächsisches Justizverhalten vor Einstellungsantrag</h3>
<p>Mein Mandant wurde ohne Rechtsgrund am Tag der vermeintlichen Tötungshandlung an Daniel H. im August 2018 auf Betreiben der <strong>Sächsischen Justiz</strong> rechtswidrig in <strong>Untersuchungshaft</strong> verbracht. Für das Vorgehen tragen Beamte der <strong>Staatsanwaltschaft Chemnitz</strong> und der damals zuständige Untersuchungsrichter am <strong>Amtsgericht Chemnitz</strong> gemeinsam die Verantwortung. Sie sorgten für den Erlass des Haftbefehls, obwohl es keine Beweise einer Tatbeteiligung gab. Und sie negierten wissentlich, dass Y. A. von einem Zeugen glaubhaft entlastet wurde. Bei den im Haftbefehl genannten &#8222;Beweisen&#8220; handelte es sich um solche, die gerade keine Tatbeteiligung aufwiesen. Der Entlastungszeuge wurde gleich ganz verschwiegen. Ein <strong>Fake-Haftbefehl</strong> also, der auf <strong>Fake-Beweisen</strong> beruhte. Ein<strong> dringender Tatverdacht</strong> als Grundvoraussetzung für einen Haftbefehl lag nicht vor. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kein-tatverdacht-in-chemnitz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich berichtete bereits damals darüber</a>.</p>
<h3>Haftbefehlsaufhebung als Folge des dringenden Tatverdachts</h3>
<p>Auf Antrag der Verteidigung wurde dann der Haftbefehls am 18. September 2018 aufgehoben. Das Kartenhaus vom angeblichen dringenden Tatverdacht war eingestürzt. <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ich berichtete</a>.</p>
<h3>Auch Monate nach Haftbefehlsaufhebung später kein Tatverdacht</h3>
<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> ließ das <strong>Landeskriminalamt</strong> weiter ermitteln und und viel unternehmen.  Aber ohne jedes Ergebnis. Keiner der ca. 150 vernommenen <strong>Zeugen</strong> konnte eine Tatbeteiligung belegen. Objektive Beweismittel (DNA, Blutanhaftungen, Fingerabdrücke usw.) förderten nichts Belastendes ans Tageslicht, sondern entlasteten Y.A. von Woche zu Woche mehr.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdacht beantrgt</h3>
<p>Die Staatsanwaltschaft Chemnitz teilte am Dienstag über die Pressestelle mit, das <strong>Ermittlungsverfahren</strong> sei abgeschlossen und es sei Anklage gegen den Mitbeschuldigten A. S. erhoben worden. Die Behörde teilte aber nicht mitteilte, idass Y.A. nicht angeklagt wurde. Ein <strong>Einstellungsbescheid</strong> liegt jedoch auch nicht vor.</p>
<p>Mit dem heute gestellten Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde sach- und rechtsfolgerichtig die unverzügliche <strong>Beendigung der Ermittlungen</strong> gegen Y.A. gefordert gefordert. Zur Begründung wurde auf den fehlenden Tatverdacht verwiesen. Ein Ermittlungsverfahren ist einzustellen, wenn gegen ihn <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">gem.  § 170 Abs 2 StPO</a> kein Tatverdacht vorliegt So ist es hier seit August 2018.</p><p>Der Beitrag <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/einstellungsantrag-messerattacke-chemnitz-2/">Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Chemnitzer Totschlagsprozess beantragt</a> erschien zuerst auf <a href="https://dost-rechtsanwalt.de">Rechtsanwalt für Strafrecht</a>.</p>
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