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	Kommentare zu: Der Zweifelsgrundsatz beim sexuellen Missbrauch	</title>
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	<description>Investigative Strafverteidigung mit Mut und Verstand</description>
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		Von: meine5cent		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[meine5cent]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2015 21:22:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sicher unbefriedigend für alle.
Aber durch die Fachliteratur geistert ja, dass sexuelle Missbraucher selbst häufig missbraucht wurden. Ob das stimmt oder nicht kann meistens keiner überprüfen, sondern das sind dann die mehr oder weniger glaubhaften oder &quot;nicht widerlegten&quot; Angaben des Angeklagten.
Dass Laien bei dem - vielleicht, wenn es nicht gerade ums Sorgerecht geht,  gut gemeinten - Versuch, etwas herauszufinden, weder mit Vernehmungstechnik noch Aussagepsychologie arbeiten: geschenkt. 
Und den Zweifelsgrundsatz versteht auch jeder Rechtsanwalt nicht, der seine Revision damit begründet, dass das Gericht doch wegen in dubio pro reo hätte freisprechen müssen, weil er selbst die Beweislage ganz anderes sieht. oder es doch irgendwie anders hätte sein können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sicher unbefriedigend für alle.<br />
Aber durch die Fachliteratur geistert ja, dass sexuelle Missbraucher selbst häufig missbraucht wurden. Ob das stimmt oder nicht kann meistens keiner überprüfen, sondern das sind dann die mehr oder weniger glaubhaften oder &#8222;nicht widerlegten&#8220; Angaben des Angeklagten.<br />
Dass Laien bei dem &#8211; vielleicht, wenn es nicht gerade ums Sorgerecht geht,  gut gemeinten &#8211; Versuch, etwas herauszufinden, weder mit Vernehmungstechnik noch Aussagepsychologie arbeiten: geschenkt.<br />
Und den Zweifelsgrundsatz versteht auch jeder Rechtsanwalt nicht, der seine Revision damit begründet, dass das Gericht doch wegen in dubio pro reo hätte freisprechen müssen, weil er selbst die Beweislage ganz anderes sieht. oder es doch irgendwie anders hätte sein können.</p>
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