Die Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht ist möglich, wenn mehreren Betroffenen die gemeinsame Begehung oder Beteiligung an Straftaten vorgeworfen wird. Strafverteidiger, Strategie, Mord, Totschlag, Raub, Körperverletzung, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Gerichtsprozess, Anklage, Ladung, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht – Zusammenarbeit mit gleicher Strategie

Die Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht ist möglich, wenn mehreren Betroffenen die gemeinsame Begehung oder Beteiligung an Straftaten vorgeworfen wird. Hier gibt es ein Instrument für die Organisation einer schlagkräftigen Verteidigung. Ein Nebeneffekt ist, dass sich so die gesetzlich limitierte Beschränkung der Anzahl von Rechtsanwälten pro Beschuldigter bzw. Angeklagter aushebeln lässt.

Grundvoraussetzung für die Sockelverteidigung  der Rechtsanwälte im Strafrecht

Grundvoraussetzung ist, dass die individuellen Verteidigungspositionen der einzelnen Beschuldigten/Angeklagten nicht beeinträchtigt werden.
Oder verständlicher ausgedrückt: wenn der eine dem anderen “nicht grün ist”, gegenseitige Schuldzuweisungen an der Tagesordnung sind, geht keine Sockelverteidigung. Denn das führt im Ergebnis zu der Formel: “Einer für alle und alle auf Einen”. Das schließt in der Folge auch zwangsläufig die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte aus.

Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht als Teamarbeit

“Einer für alle und alle für einen”

Deshalb ergibt sich oft die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Strafverteidiger. Das für die effiziente Verteidigung in der Praxis eingesetzte Instrument ist die Basis- und Sockelverteidigung. Das bedeutet, die Rechtsanwälte entfalten für ihre Mandanten eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit.

Gegenstand dieser Zusammenarbeit ist die arbeitsteilige Aufarbeitung und Bearbeitungen der Sachverhalte, also des vermeintlichen Tatgeschehens. Bei den Besprechungen der Rechtsanwälte werden auch Rechtsfragen gemeinsam erörtert, wobei eine möglichst gemeinsame Verteidigungsstrategie und Verteidigungstaktik angestrebt wird.

Auch kann sich bei der Zusammenarbeit die Aufteilung der Arbeit auf die Strafverteidger positiv auswirken, wenn jeder sein individuelles “Spezialwissen” einbringt. Der Vorteil liegt auch bei der Fertigung von umfangreichen und rechtlich komplizierten Schriftsätzen auf der Hand, etwa wenn es um die Beantragung der Einstellung von Ermittlungsverfahren oder um Beweisanträge geht.

Auswahl der Rechtsanwälte für die Zusammenarbeit in der Sockelverteidigung

Aus meiner Praxiserfahrung kann ich Rechtsanwälte und Strafverteidiger für die Sockelverteidigung empfehlen. Die Entscheidung bleibt natürlich den Betroffenen vorbehalten. Gerne gebe ich auch andere Empfehlungen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und was der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger ist, finden sie auf den folgenden Unterseiten.