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Rechtsanwalt Oliver Marson

Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven

Eigene Ermittlungen des Rechtsanwalts und Zusammenarbeit mit Privatdetektiven sind im Strafrecht nicht selten. Auch ist es legitim, dass sich der Mandant eines Privatdetektivs bedient.

Dabei muss man aber wissen, wie der “Hase in der Praxis” läuft: Eigenen Ermittlungen des Strafverteidigers treten Staatsanwälte und Richter mit unverhohlenem Misstrauen, teilweise mit Ablehnung entgegen.

Deshalb muss man zwar nicht auf eigene Ermittlungen verzichten. Sie sollten dennoch realisiert werden. Jedoch muss man einfach wissen, dass Beweisergebnisse aus eigenen Ermittlungen wesentlich strenger von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten rechtlich gewürdigt werden. Deshalb muss der Rechtsanwalt selbst strenge Anforderungen an eigene Beweisrecherchen anlegen, wenn die Ergebnisse “gerichtsfest” sein sollen.

Zusammenarbeit Rechtsanwalt und Privatdetektiv im Strafrecht

Sofern der Mandant einen Privatdetektiv mit Ermittlungen beauftragt, ist eine sorgfältige Auswahl des oder der Detektive zu treffen.

Denn auch hier gilt der oberste Grundsatz: Die Ermittlungs- und Beweiserhebungen müssen rechtmäßig im Sinne der Strafprozessordnung erfolgen, damit sie als Beweismittel vor Gericht verwertbar sind. Illegale Ausforschungsmethoden, etwa das unrechtmäßige Abhören fremder Telefonate, Hackerangriffe auf Computerdaten oder schnell mal ein “Einstieg” in eine fremde Wohnung zwecks Sicherung von Beweisen, das gehört der Trickkiste von Kriminalfilmen an. Aber das reale Ermittlerleben läuft eben nicht ab, wie es in Filmen wie “Ein Fall für Zwei” so gern vermittelt wird.

In meiner eigenen, langfristigen Praxis habe ich immer wieder mit ein und derselben Privatdetektei zusammengearbeitet. Die Detektei Jörg Behm aus Berlin hatte maßgeblichen Anteil an mehreren Strafverfahren, in denen ich mit den gelieferten Beweisergebnissen Erfolg für meine Mandanten bei der Strafverteidigung verbuchen konnte. Das waren überwiegend Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen. Aber auch eine hier dokumentierte Mordsache gehört dazu.

Es ist letztlich eine Selbstverständlichkeit für mich, selbst zu ermitteln oder mit Hilfe von Detektiven im Interesse meiner Mandanten ermitteln zu lassen. Und die Praxis zeigt, dass dabei so manches Mal entlastende Informationen und Beweismittel aufgedeckt werden können.

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