Angriff auf die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Angriff auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage

Der Angriff auf die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage ist die ureigenste Aufgabe jedes im Strafrecht tätigen Rechtsanwalts. Denn gelogen wird vor Gericht viel. Auch Zeugen lügen oder machen zumindest unrichtige Angaben. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Sei es z.B., um Abneigung gegen den Angeklagten auszuleben und um ihm „eins auszuwischen“ oder weil man sich leichtfertig an etwas erinnert, was man als Zeuge nicht wirklich erlebt hat, sondern nur vermutet, dass etwas so gewesen ist.

Richter zeigen oft wenig Bereitschaft, die Glaubwürdigeit oder richtigerweise Glaubhaftigkeit der Angaben kritisch zu hinterfragen. Schnell haben Gerichte wenig überzeugende Erklärungen zur Hand, um die Glaubhaftigkeit der Zeugenangaben zu „begründen“. Etwa wenn erklärt wird, es seien keine Gründe ersichtlich, warum der Zeuge lügen sollte. Oder es sei keine „Belastungstendenz“ erkennbar. Wie auch, wenn man die Aussagen nicht kritisch hinterfragt und allgemeine, teilweise naive Lebensvorstellungen den Erkenntnissen und Erfahrungen der forensischen Praxis voranstellt.

Als Strafverteidiger nutze ich das weite Betätigungsfeld der Erfahrungssätze aus der forensischen Praxis als „Tatwerkzeug“ beim  Angriff auf die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Es wird daher möglichen Fehlern in Zeugenaussagen nachgespürt. Es werden Anträge auf Einholung aussagepsychologischer Gutachten gestellt. Die Berfagungen der Zeugen in der Gerichtsverhandlung werden im Vorfeld strategisch geplant, um Widersprüche aufzudecken und um so erfolgreich die Glaubhaftigkeit anzugreifen.

Empfehlung Ihres Rechtsanwalts

Überlassen Sie es einem Strafverteidiger, den Nachweis zu führen, das ein Zeuge unglaubwürdig ist. Liefern Sie ausreichende Informationen, die nützlich sein könnten, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Welche Informationen das sein können erörtere ich mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ich nehme dazu vorzugsweise auch schriftliche Notizen von Ihnen entgegen. gemeinsam werden wir entscheiden, welche Informationen nützlich sein können. Gerne können Sie mich mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Vereinbaren Sie  dazu bitte einen Termin.

Weitere Informationen

Auf den weiteren Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Stadien des Strafverfahrens. Einen Artikel zur Einleitung des Strafverfahrens finden Sie hier. Wertvolle Tipps zum Verhalten im Hauptverfahren finden Sie unter dem Artikel Mit dem Strafprozessrecht zum Freispruch und den untergeordneten Seiten. Nähere Informationen dazu, wie die Beweiserhebung vor Gericht stattfindet, finden Sie auf dieser Seite. Gerne können Sie mich über mein Sekretariat erreichen.