Rechte des Beschuldigten bei Vernehmung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechte des Beschuldigten – Konsultationsrecht mit Rechtsanwalt

Der 3. Strafsenat hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Wahrung der Rechte des Beschuldigten ging. Dem lag zu Grunde, dass ein Beschuldigter der Ermittlungsrichterin zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt wurde und nach Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht erklärte, nichts zur Sache aussagen zu wollen. Außerdem wünschte er Rechtsanwalt Volker König  zu konsultieren. Die Ermittlungsrichterin  konnte den Verteidiger nicht erreichen und stellte dem Beschuldigten anschließend Fragen, die zwar nicht unmittelbar ihn betrafen, auf die er aber  antwortete und  was dann spontan dazu führte, dass er seine eigene Tatbeteiligung einräumte.

In der Hauptverhandlung legte sein Strafverteidiger unter Hinweis darauf, dass die Angaben des Angeklagten anlässlich der Vernehmung durch die Haftrichterin wegen Belehrungsmängeln unverwertbar seien,  Widerspruch gegen die Vernehmung der Ermittlungsrichterin als auch gegen die Verwertung ihrer Aussage ein. Der Verwertungswiderspruch wurde von der Strafkammer zurückgewiesen und die Aussage vor der Ermittlungsrichterin gegen den Angeklagten verwendet. Der Angeklagte wurde, gestützt auf die verwerteten Aussagen, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Rechte des Beschuldigten verletzt – Urteil des BGH vom 27. Juni 2013 (3 StR 435/12)

Mit der Revision erhob Kollege Volker König eine Verfahrensrüge. Der BGH gab der Revision mit dem vorgenannten Urteil nach mündlicher Verhandlung statt. Es führte dazu aus, dass die Rechte des Beschuldigten verletzt wurden:

 

„Die von der Revision zulässig erhobene Verfahrensrüge zeigt auf, dass bei der Vernehmung des Angeklagten durch die Ermittlungsrichterin in unzulässiger Weise in dessen Rechte, sich zur Sache äußern zu müssen und vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), eingegriffen worden ist“

Das Urteil des BGH ist mit der vollständigen und lesenswerten Begründung hier nachzulesen.

 

Weitere Informationen zu den Rechten des Beschuldigten und Rechten des Angeklagten finden Sie auch auf meiner Webseite. Auch zu der häufig gestellten Frage, ob man im Strafverfahren lügen darf, finden Sie Antwort.