Rechtsanwalt, Berlin, Strafrecht, Misshandlung, Totschlag, Mord
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anklage lautet auf Misshandlung und Totschlag eines Kindes

Heute, dem 12.10.2016, hat am Landgericht Weiden in der Oberpfalz ein Strafprozess wegen Misshandlung und Totschlags begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, den Jungen erst gequält und später getötet zu haben. Die Tat habe sich laut Anklage 2014 ereignet. Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts enthält einen rechtlichen Hinweis, wonach auch Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegen könnte. Solche Hinweise sind regelmäßig zu erteilen (wie hier), damit der Angeklagte seine Verteidigung auf eine mögliche veränderte Rechtslage einstellen kann.

Misshandlung während der Betreuung

Die Kindesmutter soll 8 Wochen wegen einer Erkrankung zu einer Kur gewesen sein. In dieser Zeit habe sie ihren Sohn der Betreuung durch den Angeklagten anvertraut. Zu diesem Zweck habe sie ihm mit einer notariell beurkundeten Erklärung auch das Sorgerecht übertragen. Während die Mutter zur Kur und der Junge in der Obhut des Mandanten gewesen sei, habe er ihn in unterschiedlicher Weise misshandelt. In der Anklage werden dazu Schläge, Strafarbeiten u.a.m. benannt. Die Folge sei gewesen, so die Anklage, dass der Junge den Lebensmut verloren hätte.

Tötung des Jungen

Nach der Rückkehr der Mutter soll ihr Sohn im Badezimmer ihrer Wohnung getötet worden sein. Das gerichtsmedizinische Gutachten geht von massiven Schlägen gegen den Kopf aus, die zu inneren Verletzungen und so zum Tod geführt hätten.

Mutter ging von Unfall aus

Die als Zeugin vernommene Mutter soll erklärt haben, dass der Junge beim Duschen ausgerutscht und gestürzt sei. Ihm sei dann schlecht gewesen. Er sei noch selbst ins Bett gegangen, am nächsten Morgen habe ihn ihr Bekannter (der Angeklagte) tot im Bett aufgefunden. Später soll die Zeugin ihr Aussageverhalten geändert und meinen Mandanten massiv belastet haben. Es ist davon auszugehen, dass sich im Zeitraum der möglichen Gewalteinwirkung die Mutter durchgehend und der Angeklagte zeitweise am Ort des Geschehens befunden haben.

Besonderheiten des Strafprozesses

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, aber er schweigt nicht. Er lässt sich mit einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zu den Anklagevorwürfen ein und steht auch zur Beantwortung von Fragen durch das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten zur Verfügung. Zunächst sind 9 Hauptverhandlungstage anberaumt worden. Näheres zum Prozessauftakt auch hier und hier.