Freispruch mit der Revision am Kammergericht Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwalt erwirkt Freispruch mit der Revision am Kammergericht Berlin vom Vorwurf des Missbrauchs von Titeln

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte meinen Mandanten wegen Titelmissbrauchs (§ 132a StGB) zu einer Geldstrafe. Er hatte im Patientenfragebogen beim Zahnarzt vor seinen Namen den “Dr.-Titel” gesetzt, obwohl er kein “Doktor” war.

Meine darauf hin eingelegte Revision (Sprungrevision) hatte Erfolg. Das Kammergericht Berlin hob mit Beschluss vom 11. Februar 2012 das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach meinen Mandanten zugleich frei.

Diese obergerichtliche Rechtsprechung um die “Doktorhüte” ist zwar ein alter rechtlicher Hut. Aber zutreffend. Verwunderlich ist nur, dass sie das Amtsgericht nicht anwandte.