Landgericht Berlin Landgericht Berlin lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes ab
Rechtsanwalt Oliver Marson

Landgericht Berlin: Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt 

Im Kachelmann-Prozess phantasierten die Richter von der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung und eröffneten nach meiner Überzeugung rechtswidrig das Hauptverfahren. Ich berichtete. Anders das Landgericht Berlin, das in einem Verfahren gegen einen meiner Mandanten die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mordes abgelehnt  hat.
Die Berliner Richter lehnten sich gegen eine phantasierende Mordanklage auf und lehnten die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02. Juni 1993 liegt zwar inzwischen etliche Jahre zurück. Ich habe ihn nun eingestellt, um zu belegen, dass sich  nicht alle Richter wie die in Mannheim an Phantasien der Staatsanwaltschaft anstecken. Das Landgericht Berlin fand klare Worte und servierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Beschluss ab.