Strafprozess gegen Zschäpe am OLG München ging in die Hose

Rechtsanwalt zum Strafprozess am OLG München
Ihr Rechtsanwalt zum NSU-Strafprozess

Von diesem Strafprozess am OLG München weiß ich aus den Medien folgendes: Da soll eine Art Nazibraut der Beihilfe des Mordes in 10 Fällen angeklagt sein. Es gäbe Dutzende Nebenkläger, Nebenklägervertreter und einen von den Medien als tollen juristischen Hecht gefeierten Vorsitzenden, der alles im Griff haben soll. Außerdem soll am und im OLG München massenhaft Medienvolk herumlungern, aus dessen Tun und Unterlassen ich  jedoch nicht recht schlau, schon garnicht schlauer werde.

Dann sollen da noch vier Strafverteidiger durch den Gerichtssaal toben, von denen drei als „Altverteidiger“ und einer als „Neuverteidiger“ betitelt werden. Ach ja, Letzterer soll aus der bayrischen Landeshauptstadt sein. Das ist die Stadt, aus der ein Herr Seehofer als Führer (der CSU und des Landes) gerade gegen Ausländer und Flüchtlinge verbal und handelnd mobil macht.

Stahlharte Medienberichterstattung über das stürmende Verteidigerheer im Strafprozess

Die Medien erzählen mir gelegentlich mal wieder, wie die „Altverteidiger“ stahlhart im Heer stürmen. Vom „Neuverteidiger“ habe ich noch nicht wirklich viel aus der Presse erfahren. Das mag an meiner Unachtsamkeit liegen. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass er Hunderttausende Seiten Akten liest, deshalb untergetaucht ist, um erst einmal zu wissen, worum es überhaupt geht. Denn das Wissen wäre ja sonst so gering wie das meine: Wer sich auf Medienberichterstattung verlässt ist verlassen. Dass der zwischen den Zeilen von den Medien als Greenhorn bezeichnte „Neuverteidiger“ einen Aussetzungsantrag stellte habe ich nicht gehört. Aber das hat er bestimmt, liegt ja auf der Hand! Haben die Medien sicherlich nur vergessen,  mir zu berichten. Oder hat er doch nicht? Sollte er doch, dann hat das Gericht dem zwingenden Antrag nur noch nicht zwingend entsprochen.

Dieser Prozess soll jetzt schon über 2 Jahre laufen und über 220 Hauptverhandlungstage sollen absolviert sein.. Man, wie die Zeit vergeht!

Ein Strafprozess ohne Beweisaufnahme zu den Anklagevorwürfen?

Ansonsten weiß ich über den Strafprozess am OLG München eigentlich nichts. Oder jedenfalls nicht viel. Wie wenig  inhaltsreich nichtssagend ist die Berichterstattung der Medien über die vermeintlich beihelfenden Mordtaten an in Deutschland ehemals lebenden „Ausländern“! Ging es darum eigentlich schon in diesem Strafprozess?

Jedenfalls höre ich nur immer wieder was von Befangenheitsanträgen gegen das Gericht. Und von Auseinandersetzungen, die das stahlharte Heer im Sturm um eine angemessene Vergütung aus der Staatskasse führte. Oder jetzt, die neuen Entwicklungen, wo es knallhart um die Entpflichtung des gestählten Sturmheeres geht, mal von der Armee gestellt, mal von der vermeintlichen Beihelferin (des Mordes) angebracht. Oder von einer Strafanzeige der vermeintlich Beihelfenden gegen die „Altverteidiger“ wegen Verletzung der Schweigepflicht. An der Strafanzeige soll der “ Neuverteidiger“ mit rumgebastelt haben. Wahrscheinlich hat er nichts anderes greenhorniges  zu tun, nachdem er vermutlich in wenigen Wochen hunterttausende Verfahrensakten schon studiert hat.

Der große Nürnberger Kriegsverbrecherprozess und der Münchner NSU Strafprozess

Der Nürnberger Strafprozess gegen 21  Hauptkriegsverbrecher des 3. Reiches dauerte 1946 nicht eimal 1 Jahr und hatte 218 Verhandlungstage. Was in unserem Rechtssystem ist so todkrank, dass der im Vergleich so kleine Münchner  NSU Strafprozess gegen nur eine Hauptangeklagte  mit schon über zwei Jahren unendlich länger und schon 220 Prozesstage ohne Ende in Sich andauert? Und kann mir jemand die Frage beantworten, warum die Medien 1946 aus Nürnberg über die während der Hauptverhandlung erörterten  Taten berichteten, aber heute aus München überwiegend nur über prozessuales Geplänkel berichtet wird?

Der Strafprozess ist geplatzt

Aus meiner Sicht ist der München-Prozess längst geplatzt. Dafür bedarf es keines förmlichen Gerichtsbeschlusses mehr. Und die deutsche Gerichtsbarkeit stellt sich wieder einmal ein Armutszeugnis aus, wenn es darum geht, einen Strafprozess in angemessener Zeit durchzuführen und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze mit einem Urteil zu Ende zu bringen. Es ist aus meiner Sicht nur noch eine Frage der Zeit, bis das auch formal feststeht.