Revision im Strafrecht Rechtsanwalt bei Rechtsmittel gegen Urteil
Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Rechtsmittel der Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht ist (§ 333 StPO) sprichwörtlich die letzte Chance für den Mandanten. Das Amtsgericht und das Landgericht haben Sie einer Straftat schuldig befunden und ein Urteil gefällt. In diesen Fällen verbleibt nur noch eine letzte Chance, das Urteil wieder zu “kippen”. Es ist die Revision im Strafrecht. Gerade auch wegen der Kompliziertheit des Revisionsverfahrens und strenger formaler Vorschriften können Sie die Revision nicht alleine betreiben. Sie benötigen dazu einen Rechtsanwalt, der für Sie die Revision einlegt und auch begründet. Es besteht Anwaltszwang.

Revision im Strafrecht – Spezialmaterie für Strafverteidiger

Das Rechtsmittel der Revision im Strafrecht gem. § 333 StPO ist eine Spezialmaterie, mit der sich nicht alle Strafverteidiger beschäftigen. Deshalb sollten Sie sich eines auf die Revision im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts bedienen.

Sie möchten wissen, was Sie mit der Revision erreichen können? Kommt man mit der Revision zum Freispruch? In der Rubrik „Ziele der Revision“ gebe ich Antwort auf diese und andere Fragen. Und in der Rubrik „Praxisfälle der Revision“ finden Sie eine exemplarische Auswahl meiner gewonnenen Revisionsprozesse, die Ihnen diese Spezialmaterie näher bringen soll.

Warum einen Rechtsanwalt für Revisionsrecht schon in den Vorinstanzen wählen?

Mancher Mandant ist schon ab der 1. Instanz entschlossen, bis zum Bundesgerichtshof über alle Instanzen für sein Recht zu kämpfen. Diejenigen sollten dabei eines bedenken:

Revision im Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Chancen für eine spätere, erfolgreiche Revision können und müssen oft schon in den Vorinstanzen geschaffen werden, weil nur so die Erfolgsaussichten optimiert werden können. Daher ist in solchen Fällen ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Revisionsrecht ab der 1. Instanz unverzichtbar. Er muss schon lange vor der letzten Instanz, also ab dem 1. Verhandlungstag, durch vielfältige Beweisanträge und andere prozessuale Aktivitäten optimale Bedingungen für den Erfolg einer späteren Revision schaffen. Deshalb empfehle ich Ihnen für diese Fälle, schon ab der ersten Instanz einen Rechtsanwalt zu beauftragen, mit dem Sie – bildlich gesprochen – zwei Verteidiger in einem haben.

Meine Erfolgsrate gewonnener Revisionsverfahren insbesondere in Kapitalstrafsachen ist in fast allen Fällen auf eine entsprechende Vorarbeit in den vorangegangenen Hauptverhandlungen zurückzuführen.

Auch wenn ich nicht Ihr Verteidiger der Vorinstanzen war, stehe ich Ihnen natürlich für die Revision mit dem Ziel zur Seite, ein gegen Sie verhängtes Urteil zu kippen, um so einen Freispruch oder eine geringere Strafe zu erkämpfen. Ich übernehme für Sie als Rechtsanwalt und Strafverteidiger die Revision im Strafrecht ortsunabhängig in München, Frankfurt, Berlin, Potsdam bis Hamburg und im gesamten übrigen Bundesgebiet.

Schauen Sie selbst unter Mit der Revision zum Freispruch? nach, welche Ziele erreichbar sind. Und auch hier und hier finden Sie weitere Informationen zur Revision

Weitere Informationen

Einen einleitenden Artikel zum Thema Berufung und Revision finden Sie hier. Nähere Informationen finden Sie auf den folgenden Unterseiten auch zu den Themen der Berufung, der Revision und zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Einige meiner erfolgreichen Fälle können Sie hier einsehen.