Freispruch am Landgericht Frankfurt nach erfolgreicher Revision

Bei der Revision wegen fahrlässiger Körperverletzung am OLG Brandenburg ging es um einen Verkehrsunfall. Drei Pkw fuhren an einer Ampel aufeinander. Die Fahrzeugführerin des ersten Fahrzeugs wurde verletzt. Das Amtsgericht Strausberg und auch das Landgericht Frankfurt/Oder sahen als erwiesen an, dass mein Mandant als Fahrer des dritten Pkw den zweiten auf den ersten schob und so die Körperverletzung verursachte.

Dagegen gingen wir mit der Revision vor. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob daraufhin das Urteil auf. Denkfehler und eine lückenhafte Beweiswürdigung der Richter in der Vorinstanz führten dazu. Näheres ist dem Beschluss des OLG Brandenburg zu entnehmen.

Revision wegen fahrlässiger Körperverletzung führte zum Freispruch

Die Revision wegen fahrlässiger Körperverletzung führte zur Aufhebung des Urteils. Nach erneuter Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt/Oder wurde der Mandant vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Kompetente Strafverteidigung – Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei fahrlässiger Körperverletzung

Ich sichere Ihnen mit meiner jahrzehntelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung in der Revisionsinstanz zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinem Mandanten. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine Aufhebung des angegriffenen Urteils zu erreichen. In manchen Fällen entscheidet das Revisionsgericht auch selbst und erkennt mit Urteil auf Freispruch. In den meisten Fällen kommt es aber zur Aufhebung des Urteils. Dann gibt es eine neue Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer der Vorinstanz.

Weitergehende Informationen zum Revisionsverfahren

Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“. Weitere Fälle für eine erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin, zu Oberlandesgerichten und zum Bundesgerichtshof  finden Sie auf meiner Webseite unter der Ruprik „Berufung & Revision“. Gerne gebe ich Ihnen natürlich Auskunft über die Erfolgsaussichten, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, vom Rechtsmittel der Revision Gebrauch zu machen oder nicht. Denn nicht in allen Fällen kann der Weg in die Revision empfohlen werden. Gerne können Sie mich wegen einer Verteidigung in der Revisionsinstanz ansprechen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei. Kontaktieren Sie mich über das Sekretariat.