Die Sachrüge zum Kammergericht Berlin

Eine weitere erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin wegen Betrug:

Die Mandantin wurde vom Berliner Amtsgericht Tiergarten nach drei Tagen Verhandlungsdauer wegen gemeinschaftlichen Betrugs verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, sie habe gemeinsam mit ihrem Lebenspartner versucht, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Sozialleistungen als „Hartz IV“ – Empfängerin für die Erstrenovierung einer Wohnung zu erschleichen. Die Mandantin hatte aber den Antrag nicht gestellt, der war ohne ihr Wissen vom Lebenspartner unterzeichnet und eingereicht worden. Gegen ihre Verurteilung ging sie deshalb in Berufung. Das Landgericht verurteilte sie nach weiteren drei Tagen Verhandlung wie das Amtsgericht als Mittäterin wegen Betrugs.

Wie kann jemand wegen Mittäterschaft verurteilt werden, der einen Antrag eines anderen nicht unterzeichnet, ihn nicht beim Amt einreicht und von dem Vorgang keine Kenntnis hat?

Die im Ergebnis erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin wegen Betrug

Eigentlich nicht, meint meine Mandantin und beauftragte mich mit der Revision. Mit der Revisionsbegründung vom 09. März 2010 (PDF-Datei, 133 KB) rügte ich die m.E. rechtsfehlerhafte Urteilsbegründung. Die von mir gerügten Rechtsfehler sah das Kammergericht Berlin auch. Die erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin wegen Betrug mündete im Beschluss des Kammergerichts vom 18. Juni 2010 (PDF-Datei, 2,3 MB) und führte zur Aufhebung des Urteils.

Eine neuerliche Verhandlung am Berliner Landgericht hat nicht mehr stattgefunden. Zur Zufriedenheit der Mandantschaft wurde das Verfahren eingestellt.

Weitere Fälle für eine erfolgreiche Revision zum Kammergericht Berlin, zu Oberlandesgerichten und zum Bundesgerichtshof finden Sie auf meiner Webseite. Gerne gebe ich Ihnen natürlich Auskunft über die Erfolgsaussichten, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, vom Rechtsmittel der Revision Gebrauch zu machen oder nicht. Denn nicht in allen Fällen kann der Weg in die Revision empfohlen werden. Gerne können Sie mich wegen einer Verteidigung in der Revisionsinstanz ansprechen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei. Kontaktieren Sie mich über das Sekretariat.

Weitergehende Informationen zum Revisionsverfahren

Auf meiner Webseite finden Sie grundlegende Informationen zum das Revisionsverfahren. So wird erklärt, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision besteht. Erläutert wird auch, welche Urteile mit der Berufung oder nur mit der Revision angreifbar sind. Interessant auch die Frage, was eine Sprungrevision ist und weshalb es sinnvoll sein kann, die Berufung zu „überspringen“.