Neonazi, Strafverteidiger, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Oliver Marson

Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen – Vergleich zu NSU – Verfahren

Ein Angeklagter Neonazi ließ sich in den Gerichtssaal tragen:

Im Jahre 1999 verhandelte das Landgericht Lübeck in „zweiter I. Instanz“  gegen den zu mindest damals der rechtsradikalen Szene zugehörigen K. D. Er war wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.

Ich vertrat den Nebenkläger Klaus Baltruschat aus Berlin, auf den K. D. am 19.02.1997 in Tötungsabsicht auf Grund seiner menschenverachtenden, rechtsradikalen Gesinnung aus nächster Nähe mit einer Langwaffe  (Kaliber 12/76) drei Schüsse abfeuerte. Mein Mandant überlebte nur wegen der schnellen ärztlichen Hilfe. Der linke Unterarm und ein Finger der rechten Hand mussten amputiert  werden.

Wenige Tage später erschoss K. D.   auf seiner Flucht in Norddeutschland einen Polizeibeamten, einen weiteren verletzte er.

Das Landgericht Lübeck verurteilte K. D. mit Urteil vom 08.Dezember 1998 unter Einbeziehung des Urteils vom 01. Dezember 1997 wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe.  Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Neonazi in der Hauptverhandlung

Gemeinsam mit meinem Mandanten erlebte ich den Auftritt eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, wie er sich so wohl selten sonst ereignet hat:

Am ersten Hauptverhandlungstag verweigerte K. D.  den Sitzungssaal zu betreten. Sein Verteidiger und auch der Vorsitzende versuchten erfolglos ihn umzustimmen. Darauf hin wurde er von fünf Wachtmeistern unter Gegenwehr in den Sitzungssaal getragen. Ab dem Zeitpunkt störte er mit beleidigenden Zwischenrufen die Hauptverhandlung. Den Vorsitzenden Herrn Kaiser beschimpfte er wiederholt mit „Scheiß Kaiser“. Rufe wie „BRD verrecke, Deutschland erwache, Juda verrecke“ schallten durch den bis auf den letzten Platz gefüllten Sitzungssaal. Letztlich wurde er von der Teilnahme an der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Er blieb bei den weiteren Verhandlungstagen im Vorführraum des Landgerichts. Auch von seinem Recht zum „letzten Wort“ Gebrauch zu machen lehnte er ab. Er übermittelte dem Gericht über seinen Verteidiger, im Falle der zwangsweisen Vorführung die Verhandlung zu stören.

Lübeck- und NSU-Verfahren – ein Vergleich des Prozessauftaktes

Vergleiche ich die beiden Prozessauftakte miteinander, so fällt auf, dass das Verhalten der Angeklagten in München mit dem des K. D.  in Lübeck nicht zu vergleichen ist. Die in München Angeklagten treten jedenfalls im Vergleich deutlich zurückhaltender auf. Schon deshalb verstehe ich auch so manche Mediennberichterstattung nicht, die aus der Bekleidung der Hauptangeklagten, aus ihrem Styling insgesamt,  aus Gestik und Mimik Arroganz und Verachtung abgelesen haben will.

Meine Frage im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess

Ich denke nicht, dass solche Dinge überhaupt von Interesse sind. Auch der Prozessauftakt selbst ist unspektakulär. Da   gebe ich dem Kollegen Burhoff Recht. Es werden Anträge gestellt von der Verteidigung, vielleicht viele, vielleicht gute oder weniger gute, es gibt Wortgefechte mit dem Gericht. Ist das wirklich berichtenswert? Ich denke schon deshalb nicht, weil am OLG München gerade das stattfindet, was zu Beginn eines jeden Mammutverfahrens stattfindet.

Ich halte eine andere Frage für bedeutungsvoll: Wie geht man zukünftig mit der Problematik schwerster Verbrechen aus rechtsradikaler Gesinnung um, sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen und wie sind sie zu vermeiden.

Die Justiz kann Straftaten aburteilen. Sie kann aber nicht die hier sich als gesamtgesellschaftliche Problematik stellende Frage einer Lösung zuführen.

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