echtsanwalt Strafrecht Haftverschonung
Rechtsanwalt Oliver Marson

Langer Weg zur Haftverschonung nach vermüllter Haftbeschwerde

Es geht um Haftverschonung: Der Mandant saß eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs ab. Eine exorbitant hohe Strafe, was allerdings am Landgericht Hildesheim, in einer erzkatholischen Region, auch nicht verwundern kann. 2010 wurde der Mandant nach vollständiger Verbüßung der Strafe entlassen. Er wurde unter Führungsaufsicht gestellt und ihm wurden Weisungen gem. § 68b StGB erteilt: Umgangsverbot jeder Art mit Kindern.

Keine Haftverschonung nach Erlass eines Haftbefehls

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mandanten vor, durch 98 selbstständige Handlungen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gem. § 145a StGB verstoßen zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten erließ Haftbefehl. Haftverschonung käme nicht in Betracht, weil der Mandant – laut der Staatsanwaltschaft – seine sozialen Kontakte zur Familie vor ca. 10 Jahren abgebrochen habe.

Haftprüfung mit dem Ziel der Haftverschonung

Im Haftprüfungsantrag ließ der Mandant über seinen Verteidiger vortragen, dass sehr wohl und sehr enge Bindungen zu den betagten Eltern bestünden, die auf seine wöchentliche Hilfe angewiesen seien. Der Staatsanwalt phantasierte im Haftprüfungstermin am 23.07 2014 weiter von den fehlenden sozialen Bindungen. Der Haftrichter folgte der Phantasie des Staatsanwalts und änderte an den Haftbedingungen nichts.

Haftbeschwerde zum Landgericht Berlin mit dem Ziel der Haftverschonung

Die noch am Tag der Haftprüfung per Fax eingelegte Haftbeschwerde des Strafverteidigers versandete in den dämmrigen Gewölben des Amtsgericht Berlin Tiergarten. Sie tauchte auch nie wieder auf. Der Verteidiger hatte sein Faxprotokoll mit der ordnungsgemäßen Übertragung des Fax. Alle Nachfragen und Probebohrungen verliefen im Sande. Also nochmals den gleichen Antrag an das Gericht und siehe da: nichts passierte. Die Akte wurde mit Eilvermerk vom Staatsanwalt an das Amtsgericht gesendet, nach einer Woche Flugzeit erreichte sie ihr Ziel. Dann half der Haftrichter der Beschwerde nicht ab. Der Verteidiger wurde erst gar nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Wozu auch. Dann ging die Akte wieder – statt zum Landgericht – zum Staatsanwalt, der sendete sie dann mit der gerade fertig gestellten Anklage (§145 a StGB) an das Gericht weiter.

Haftbeschwerde wird Antrag auf Haftprüfung

3 (in Worten: drei) Wochen später, am 13.08.2014, wurde nun endlich am 13.08.2014 die Haftbeschwerde verhandelt, die nun als Haftprüfung behandelt wurde, denn inzwischen war Anklage erhoben worden.

Haftverschonung gegen Schlamperei des Amtsgerichts und Phantasien des Staatsanwalts erreicht

Heute nun wurde die Haftverschonung mit Beschluss des Amtsgerichts Berlin angeordnet. Und das, obwohl die Staatsanwaltschaft weiter von den fehlenden sozialen Bindungen des Mandanten phantasierte. Auch ihre Beschwerde gegen den Haftverschonungsbeschluss wurde zurückgewiesen.

Haftverschonung und Sommer in Berlin

In Berlin ist Sommer und die Sonne scheint. Vielleicht nicht in den Amtsstuben, sonst hätte ja die Haftbeschwerde aufgefunden werden müssen. Für die Staatsanwaltschaft vielleicht zu stark, sonst wären die Phantasien nicht erklärbar. Für den Mandanten ist nun auch Sommer, denn das Ziel der Haftverschonung ist vor Weihnachten erreicht worden und er sieht die Sonne wieder.